Jurist Fisahn über die Verfassungsklage gegen CETA

Sorge um Rechtsstaat und Demokratie

Ein Transparent mit der Aufschrift "TTIP + CETA Ein Frontalangriff" ist bei einer Demonstration gegen das transatlantische Handelsabkommen TTIP (USA) und Ceta (Kanada) am 10.10.2015 in Berlin zu sehen.
Gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA gehen in Deutschland immer wieder Tausende auf die Straße © dpa / picture-alliance / Jörg Carstensen
Andreas Fisahn im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 27.05.2016
Es ist die größte Bürgerklage Deutschlands: 70.000 Menschen wollen CETA vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. Der Jurist Andreas Fisahn erklärt, warum er gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada vorgeht.
Der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn will Verfassungsklage einreichen, denn CETA ist aus seiner Sicht gefährlich. Deutschland verlöre durch das Abkommen "einen Teil von Rechtsstaat und Demokratie", sagt er: "Die Parlamente werden in ihrer Freiheit eingeschränkt." Der wichtigste Punkt seien die viel diskutierten Schiedsgerichte.
"Wenn Investoren gegen die Bundesrepublik klagen können, weil Gesetze erlassen worden sind und dann hohe Schadensersatzsummen ihnen zugesprochen werden können durch die Schiedsgerichte, wird sich natürlich ein Parlament überlegen, ob es entsprechende Gesetze verabschiedet."

"Wir können die Bundesregierung verklagen"

Als ein Beispiel nennt Fisahn das Gesetz über die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Leiharbeit und Werkverträgen, das schärfer gefasst werden könne: "Wäre das eine indirekte Enteignung, die schadenersatzpflichtig ist? Das kann man nach Verfassungsrecht deutlich anders sehen als nach CETA."
Bei dem Vertrag seien allerdings noch viele Dinge unklar - etwa, ob CETA vorläufig angewendet werden solle. Nach EU-Recht sei das möglich, nach nationalem Recht aber nicht. "Was wir nur machen können, ist, die Bundesregierung (…) verklagen. Die Bundesregierung dürfte im Rat dann der vorläufigen Anwendbarkeit nicht zustimmen."

Das vollständige Interview im Wortlaut:

Liane von Billerbeck: Gegen TTIP regt sich seit Monaten Widerstand, gegen das Freihandelsabkommen, das die Europäische Union mit den USA aushandelt. Es wird demonstriert und protestiert, und auch gegen das Parallelabkommen CETA, das mit Kanada abgeschlossen werden soll, haben sich etwa 70.000 Mitkläger über die Internetplattform change.org der Verfassungsklage einer Querflötenlehrerin angeschlossen.
Mittlerweile ist das die größte Bürgerklage Deutschlands. CETA ist nach Ansicht der Kläger die Blaupause für das weit wichtigere Freihandelsabkommen TTIP. Der Bielefelder Jurist und Rechtsprofessor Andreas Fisahn sitzt im Beirat von Attac, hat schon für die Bundestagsfraktion Die Linke die Verfassungsklagen gegen den Eurorettungsschirm ESM, die Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank und auch den EU-Vertrag von Lissabon verfasst. Jetzt ist er juristisch gegen CETA aktiv. Professor Fisahn, ich grüße Sie!
Andreas Fisahn: Schönen guten Tag!
von Billerbeck: Die von einer juristischen Laiin formulierte Klage gegen CETA war 2014 vom Verfassungsgericht gar nicht zugelassen worden. Werden Sie nun gegen CETA Verfassungsklage einreichen?
Fisahn: Ja, das werde ich, sobald da Entscheidungen zu erwarten sind. Und das ist ja das Merkwürdige bei diesem Vertrag, dass relativ viele Dinge noch unklar sind. Zum Beispiel die Frage, ob das vorläufig angewendet werden soll. Das gibt es im nationalen Recht überhaupt nicht, aber im europäischen Recht, dass der Rat einen Vertrag für vorläufig anwendbar erklären kann. Und das wäre ein Zeitpunkt, in dem man intervenieren kann.

Die EU kann wohl nicht allein entscheiden

von Billerbeck: Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat ja das wallonische Regionalparlament Ende April die Zustimmung zu CETA verweigert. Belgien kann damit dem Pakt nicht zustimmen. Bedeutet das auch für die Europäische Union, dass da jetzt quasi eine Blockade eingezogen ist, dass auch diese vorläufige Anwendung nicht möglich ist?
Fisahn: Da sind wieder verschiedene Fragen. Die erste Frage ist: Müssen eigentlich die nationalen Parlamente, also die Nationalstaaten dem Vertrag zustimmen? Das scheint inzwischen geklärt zu sein, auch wenn die Kommission das noch nicht ganz öffentlich sagt, dass das der Fall ist. Die Kommission hatte bisher immer den Standpunkt, das ist eine Angelegenheit, die von der EU alleine entschieden werden kann, ohne nationale Parlamente. Inzwischen haben die aber wohl ziemlich einstimmig gesagt, nein, wir müssen da mitentscheiden und müssen bestimmte Punkte im Parlament verabschieden.
Für die Teile des Vertrages wird es zumindest schwierig, denn da müssten in der Tat, wenn das ein EU-einheitlicher Vertrag sein soll, zum Beispiel mit den Schiedsgerichten, müssten in der Tat alle zustimmen. Auch Belgien, Griechenland, Portugal, potenzielle Abweichkandidaten. Das ist die eine Frage.
Und die andere Frage bei der vorläufigen Anwendbarkeit, die würde ja nur von der EU entschieden. Da kommt es darauf an, ob sie einstimmig abstimmen müssen oder ob eine qualifizierte Mehrheit ausreicht. Auch das ist wiederum umstritten. Das ist bei Juristen so, fünf Juristen, sieben Meinungen.
von Billerbeck: Eine qualifizierte Mehrheit muss wie viel sein? Auch das ist unklar?
Fisahn: Nein, das ist klar, das schlagen die Verträge so um … etwas mehr als 60 Prozent.
von Billerbeck: Klingt jetzt aber auch nicht so beeindruckend, so etwas mehr als 60 Prozent!
Fisahn: Ja, das steht da in den Verträgen, das wird eben nicht in Prozent gerechnet, sondern …
von Billerbeck: Ach so! Wie wollen Sie denn nun konkret verhindern, dass das Freihandelsabkommen CETA vorläufig angewendet werden kann?
Fisahn: Was wir ja nur machen können, ist, die Bundesregierung oder Organe der Bundesrepublik verklagen. Und das wäre in diesem Fall die Bundesregierung. Die Bundesregierung dürfte im Rat dann der vorläufigen Anwendbarkeit nicht zustimmen. Das wäre ein Ziel einer Klage. Also, Gabriel im Zweifel darf nicht zustimmen.

Parlamente in ihrer Freiheit eingeschränkt

von Billerbeck: Was verliert denn Deutschland, wenn dieses Abkommen CETA mit Kanada geschlossen wird?
Fisahn: Ja, was verliert es … einen Teil von Rechtsstaat und Demokratie, würde ich sagen. Die Parlamente werden in ihrer Freiheit eingeschränkt. Und der wichtigste Punkt dabei ist: diese Schiedsgerichte, die ja auch intensiv diskutiert worden sind. Wenn Investoren gegen die Bundesrepublik klagen können, weil Gesetze erlassen worden sind, und dann hohe Schadensersatzsummen ihnen zugesprochen werden können durch die Schiedsgerichte, wird sich natürlich ein Parlament überlegen, ob es entsprechende Gesetze verabschiedet.
Ich nenne mal ein Beispiel, was auch gerade in der Diskussion ist: Die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Leiharbeit und Werkverträgen. Das könnte man ja deutlich schärfer fassen, als das jetzt ist. Wäre das eine indirekte Enteignung, die schadensersatzpflichtig ist? Das kann man nach Verfassungsrecht deutlich anders sehen als nach CETA. Es sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Richter, sodass da sehr unterschiedliche Ergebnisse auch herauskommen können.
von Billerbeck: Wenn aber, wenn ich Sie richtig verstehe, mit den CETA-Schiedsgerichten das Grundgesetz quasi eine Nebenverfassung und auch ein Nebenverfassungsgericht bekommt, dann müsste doch eigentlich jedem Verfassungsrichter das Messer in der Tasche aufgehen und er müsste sich dagegen aussprechen?
Fisahn: Ja, das hoffe ich ja! Der Deutsche Richterbund jedenfalls sieht das auch sehr kritisch und sagt, das sind Sondergerichte, die nicht zulässig sind, und hat sich deutlich dagegen ausgesprochen.

Unklar, wie das Verfahren läuft

von Billerbeck: Nun haben Sie ja schon mehrere Verfahren vor dem Verfassungsgericht bestritten, ich habe es am Anfang gesagt. Welche Lehren haben Sie denn für das Verfahren, das Sie jetzt gegen CETA anstreben, daraus gezogen?
Fisahn: Vor allen Dingen muss man nicht unbedingt so sehr lang formulieren, sondern lieber präzise, scheint mir. Also, kurz und knackig scheint mir manchmal besser zu sein als besonders lang, das ist eine mögliche Lehre. Klar, wie das Verfahren abläuft, ist ein Punkt, den man so vorher nicht weiß. Im Referendariat macht man so ganz normale Prozessbeobachtung oder Prozessteilnahme, das läuft aber vor dem Bundesverfassungsgericht doch noch mal anders.
Also, ich habe gelernt, dass man gar nicht so nervös sein soll, die gehen sehr freundlich miteinander um und das ist eine interessante Diskussion und gar nicht so, sagen wir mal, eine Kampfsituation. Das ist es überhaupt nicht.
von Billerbeck: Andreas Fisahn war das, der vor dem Verfassungsgericht vorsorglich gegen CETA, das geplante Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union, klagen will. Danke für das Gespräch!
Fisahn: Bitte schön, Wiederhören!
von Billerbeck: Wiederhören! Und das Gespräch haben wir aus Termingründen vor unserer Sendung aufgezeichnet.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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