Prekäre Beschäftigung im Buchhandel

Arbeitskampf zwischen Kunstbänden

05:41 Minuten
Ein Mitarbeiter der Buchhandlung Walther König steht auf einer Leiter vor einem Regal und sortiert Bücher ein. Die Verlagsbuchhandlung ist spezialisiert auf Kunst und Kunstwissenschaft, Architektur, Kunstgewerbe, Design, Mode, Fotografie, Film und Kunsttheorie sowie auf Ausstellungskataloge.
Schlechte Stimmung herrscht unter den Studierenden, die für die Kunstbuchhandlung Walther König arbeiten. © picture alliance/dpa/Rolf Vennenbernd
Von Tobias Krone · 31.03.2021
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Der Kunstbuchverlag Walther König betreibt weltweit Museumsbuchhandlungen. Hinter den Kulissen brodelt es, denn die studentischen Mitarbeitenden fühlen sich ausgebeutet: Der Verlag halte sich nicht an gesetzliche Regelungen.
Frieder heißt eigentlich anders, er will anonym bleiben, er klagt gerade gegen seinen früheren Arbeitgeber, den Kölner Verlag Walther König, in dessen Münchner Buchhandlungsfiliale Frieder arbeitete. König hat ihm und anderen gekündigt. Angekündigt hatte es sich schon Ende Februar, als bei Frieder und Kolleg*innen kein Lohn auf dem Konto war.
Sie fragten daraufhin bei der Kölner Verlagszentrale nach. "Darauf kam dann eigentlich nur die Antwort, dass wir alle ein Kündigungsschreiben am 1. März im Briefkasten hatten. Dass wir zum Ende des März – alle, deren Verträge nicht ausgelaufen sind, einfach direkt gekündigt werden. Wir haben einen Monat Kündigungsschutz als Werksstudenten", berichtet Frieder.

Fragen werden nur schriftlich beantwortet

Die Fragen an den Verlag beantwortet der Geschäftsführer Franz König nur schriftlich. Er schreibt, "wegen der erheblichen wirtschaftlichen Einbußen aufgrund des weiteren Lockdowns" habe er den sechs verbliebenen Werksstudierenden kündigen müssen. Kurzarbeit ist für sie gesetzlich nicht vorgesehen, damit auch keine Unterstützung durch die Bundesregierung. Mit der Kündigung gingen die Werksstudierenden an die Presse. Für sie war damit das Fass übergelaufen.
Arbeitskampf im gediegenen, kulturnahen Gewerbe – das ist eher selten. Doch zu viel sei unrecht gelaufen, sagt Frieder. Denn im ersten Lockdown hätten sie nur 60 Prozent des Lohns bekommen, ein imaginäres Kurzarbeitergeld.
"Was bei einem Gehalt von 550 Euro wirklich superwenig ist", sagt er. "Da wurde uns gesagt, dass uns 30 Prozent aus der Güte ihres Herzens geschenkt wird und 30 Prozent zu einem späteren Zeitpunkt abgearbeitet werden muss. Das heißt, wir haben im ersten Lockdown schon angefangen, Minusstunden zu sammeln."

Kritik an rechtlich fragwürdiger Methode

Minusstunden, die sie später nacharbeiten sollen. Der Verlag bestätigt dieses Prinzip. Man habe das schriftlich mit den Werkstudierenden vereinbart und sei davon ausgegangen, dass man eine einvernehmliche Lösung gefunden habe.
Eine Methode, die rechtlich fragwürdig sei, sagt Patrick Lohner von der kleinen Gewerkschaft Freie Arbeiter Union, kurz FAU: "Das unternehmerische Risiko liegt explizit beim Arbeitgeber und kann nicht auf den Beschäftigten abgewälzt werden. Und das gilt auch für eine Pandemiesituation."
Kurz gesagt: Wer als Werksstudierende jetzt beschäftigt sei, müsse auch den vollen Lohn bekommen. Gemeinsam mit den Betroffenen hat die FAU einen Forderungskatalog ausgearbeitet, denn laut Frieder habe es der Arbeitgeber auch mit der Urlaubsregelung nicht so genau genommen.
"Wenn wir dann mal wegfahren wollten oder so was, dann mussten wir uns die Tage freinehmen", sagt er. "Die wurden dann letztendlich als Minusstunden aufgeschrieben. Die waren zu einem anderen Zeitpunkt dann nachzuarbeiten. Rein gesetzlich stehen uns, glaube ich, bis zu sechs Tage Urlaub im Jahr zu. Die Argumentationslinie von Köln war immer, dass es über das Gehalt abgegolten wird. Was bei 25 Cent über dem Mindestlohn eigentlich überhaupt nicht Sinn macht. Die Rechnung geht nicht auf."

Urlaubsregelung entgegen gesetzlicher Bestimmung

Nach dem Motto: Lieber mehr verdienen als in den Urlaub fahren. Franz König bestätigt diese Abgeltungspraxis auf Anfrage schriftlich. Doch sie widerspreche der gesetzlichen Bestimmung, sagt Patrick Lohner.
"Werksstudenten werden arbeitsrechtlich genauso behandelt wie ganz normale Arbeitnehmer", erklärt er. "Das bedeutet: Für sie gilt genauso das Bundesurlaubsgesetz, für sie gilt genauso das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das heißt, sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und so weiter."
Auch eine Krankschreibung habe in der Regel zu Minusstunden geführt, sagt Frieder. Auch wenn er dafür keine schriftlichen Beweise habe.
"Wir sind uns nicht bewusst, dass das wirklich klar in einem Schreiben seitens Köln irgendwo stand, aber es hat zur Firmenstruktur und zur Kultur im Unternehmen dazugehört, dass man sich nicht krankmelden konnte", sagt er. "Wenn ich krank war, dann war es ganz normal, dass ich mich drum gekümmert habe, dass ein anderer Mitarbeiter, eine andere Mitarbeiterin meine Schicht übernimmt – und ich quasi mit dieser Person tausche."

Zugeständnisse vom Geschäftsführer

Der Geschäftsführer Franz König entgegnet schriftlich, es habe sehr wohl Lohnfortzahlungen bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegeben. Beim Urlaub dagegen macht er Zugeständnisse. Man wolle Urlaubsstunden künftig separat als solche ausweisen.
Offenbar hat sich der Münchner Arbeitskampf auch schon auf anderes ausgewirkt, etwa auf den Stundenlohn, der laut Frieder bei 9,85 Euro lag – damit nur fünf Cent höher als der aktuelle Mindestlohn. Auf Anfrage erklärt Geschäftsführer König, der aktuelle Stundenlohn sei nun höher. Offen bleibt, wie hoch – und wie sicher die anderen Jobs sind. König schreibt, er könne weitere Kündigungen nicht ausschließen.
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