Parteienfinanzierung

Mit 18.000 Stimmen gibt's Geld vom Staat

Eine Geldschatulle mit 500-Euro-Scheinen und einem Smily.
Die staatliche Teilfinanzierung der Parteien in Deutschland betrug 2015 insgesamt 160 Millionen Euro. © Imago/Kraehn
Von Paul Vorreiter · 09.01.2017
Wie geht Parteienfinanzierung? Man muss nicht allzu erfolgreich sein, um 83 Cent pro Wählerstimme zu erhalten. Und dann ist da noch der Weg über Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Ich will herausfinden, wie ich Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommen kann. Erstmal googeln! Ganz oben in der Trefferliste: Das Parteiengesetz. Dort werfe ich mal einen Blick rein.
Woran wird fest gemacht, wie viel eine Partei bekommen kann? Zunächst das Grundsätzliche:
"Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden."
Okay, also meine Partei sollte vor allem Erfolge bei den Wahlen erzielen. Dann gibt es staatliche Gelder: Dabei muss sie bei den Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten oder bei einer Wahl im Bundesland mindestens ein Prozent. Pro gültige Stimme gibt es dann: 83 Cent. Bei den ersten vier Millionen Stimmen gibt es sogar etwas mehr: einen ganzen Euro pro Stimme. Das ist gut für die mittleren und kleinen Parteien. Dazu ein Beispiel.

Satirepartei in Nöten

Die kleinste Partei, die 2015 von der staatlichen Teilfinanzierung profitiert hat: Das war die Bürgerbewegung "pro Deutschland".
Sie kam insgesamt auf rund 18.000 Stimmen, Das heißt für jede dieser Stimmen ein Euro: Also 18.000 Euro.
Das ist aber nicht alles. Auch die Einnahmen der Parteien sind entscheidend.
Für jeden Euro, der mir gespendet wird, gibt es 45 Cent. Was mir allerdings nicht nützt, sind großzügige Gönner. Denn: Beträge über 3300 Euro werden nicht berücksichtigt. Und beim Thema Einnahmen ist Vorsicht geboten: Die Bundestagsverwaltung fordert etwa von der Satirepartei "Die Partei" eine Rückzahlung von Zuschüssen und ein Strafgeld obendrauf: Die Partei hatte mit einer Geldverkaufs-Aktion ihre Einnahmen nach oben schießen lassen, um damit nach eigenen Angaben von einer höheren Förderung zu profitieren. Kurz darauf wurde die Finanzierung reformiert − seither ist der Gewinn und nicht mehr der Umsatz entscheidend.
Zeit für ein Beispiel. Die Bürgerbewegung "Pro Deutschland". Die hat laut ihrem Rechenschaftsbericht rund 65.000 Euro an Zuwendungen bekommen. Ich hol mal einen Rechner:
Für jeden gespendeten Euro 45 Cent. Also, 65.000 Euro mal 0,45, das macht etwa 29.000 Euro an staatlichen Zuschüssen. So, das zusammen mit dem Betrag aus meinen Stimmen, das macht zusammen 47.000 Euro. Klingt nach viel Geld! Und doch gab es für die Partei nur 39.000 Euro. Warum?
Weil der Staat nicht grenzenlos zahlt. Es gibt eine absolute Obergrenze des gesamten Topfes für die Parteien:Die beträgt aktuell rund 160 Millionen Euro. Mehr Geld vom Staat gibt es für die Parteien nicht. Übersteigen die errechneten Beträge die absolute Obergrenze, werden sie proportional gekürzt.

Post von der Verwaltung

So, nun habe ich das Geld. Doch was darf ich damit anstellen und was nicht? Das habe ich mal die Bundestagsverwaltung gefragt. Und hier ist auch schon die Mail:
"Sehr geehrter Herr Vorreiter,
auf die Frage, wofür die Parteien die Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung verwenden dürfen, geben zwei Stellen im Parteiengesetz die Antwort: erstens § 1 Abs. 4: 'Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben', sowie zweitens § 18 Abs. 1 Satz 1: 'Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit'. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter."
Vielen Dank! Das hilft mir weiter. Also nochmal das Grundgesetz googeln.
Grundgesetz Artikel 21 Absatz 1:
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben."
Ich kann das Geld also nicht völlig frei verwenden. Logisch. Und ich weiß, wie sich der Betrag aus der Teilfinanzierung errechnet. Dann scheint doch alles klar zu sein, oder?
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