"Notlösung" Drogentherapie

Richter erlauben Schmerzpatienten Anbau von Cannabis

Kleine Heimplantage mit Cannabis-Pflanzen
Kleine Heimplantage mit Cannabis-Pflanzen © dpa / Patrick Gherdoussi
22.07.2014
Chronisch kranke Patienten dürfen ausnahmsweise privat die illegale Droge Cannabis züchten. Das Kölner Verwaltungsgericht erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn sonst nichts anderes hilft.
Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag den Klagen von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot von Cannabis statt. Der Anbau der Hanfpflanzen bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als "Notlösung" erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser.
Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der schwer kranke Patient austherapiert sei, es für ihn keine andere Behandlungsalternative zu Cannabis gebe und Apotheken-Cannabis unerschwinglich sei. Zwei Klagen wies das Kölner Gericht ab, drei waren erfolgreich. Beim Kölner Urteil handelt es sich zwar um Einzelfall-Entscheidungen. Dennoch könnte das Urteil als Präzedenzfall weitere Klagen auf eine Anbauerlaubnis nach sich ziehen. Nur ein - abgelehnter - Fall ist rechtskräftig, in den vier anderen Fällen wurde Berufung zugelassen.
Zu den Betroffenen zählt auch Thomas Keilwerth. Der Schmerzpatient benötigt zur Linderung seiner Schmerzen rund 70 Gramm Cannabis pro Monat. In der Apotheke muss er dafür rund 1300 Euro zahlen. Die Krankenkasse gibt nichts dazu. Nach dem jetzt ergangenen Urteil, so Keilwerth im Deutschlandradio Kultur, wachse die Chance, dass er seinen Cannabis-Bedarf künftig selbst decken kann: "Wenn ich mir meine Menge selbst anbaue, kostet mich das im Monat 200 Euro."
THC-Experte hält ärztliche Begleitung für notwendig
Markus Schomacher, Neurochirurg am Berliner Vivantes-Klinikum, hat über die Wirkungen des Cannabis-Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) geforscht und ist von der schmerzstillenden Wirkung überzeugt. Einem Selbstanbau durch Schmerzpatienten steht er dennoch skeptisch gegenüber. Im Deutschlandradio Kultur sagte Schomacher am Montag:
"Gerade, wenn man selbst anbaut, muss auch in einer gewissen Art und Weise eine ärztliche Mitbegleitung oder Kontrolle vorhanden sein, weil eine Überdosierung auch Nebenwirkungen mit sich ziehen kann." Zwischen Arzt und Patient müsse eine enge Abstimmung stattfinden, bis die richtige Dosierung gefunden sei.
Grüne und Piraten begrüßten das Urteil und fordern Ent
Die Grünen, die NRW-Piraten-Partei und die Stiftung Patientenschutz begrüßten das Urteil als Schritt in die richtige Richtung. Zugleich mahnten sie eine grundlegende Reform der Drogenpolitik an.
Der Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Harald Terpe, forderte eine grundlegende Reform der Drogenpolitik. Das geltende Betäubungsmittelrecht behindere die medizinische Versorgung, kriminalisiere schwer kranke Menschen und treibe sie auf den Schwarzmarkt. "Das muss endlich ein Ende haben", sagte Terpe am Dienstag. Das Urteil sei ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte auch Lukas Lamla von der Piraten-Fraktion im Düsseldorfer Landtag. Die Entkriminalisierung von Cannabis müsse weiter forciert werden.
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