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Kinderpornografie
Kabinett beschließt härtere Strafen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen gegen Kinderpornografie verabschiedet. Wer sich in Zukunft kinderpornografisches Material beschafft, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Den Anstoß hatte nicht zuletzt die Edathy-Affäre gegeben.

Von Frank Capellan | 17.09.2014
    Eine Fotografin vom Landeskriminalamt im brandenburgischen Eberswalde bearbeitet Einzelbilder von einer Videokamera von einem Fall, in dem es um Kinderpornographie geht.
    Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das Opfer von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Cybermobbing besser schützen soll. (dpa / picture alliance)
    Nach heutigem Stand der Ermittlungen wird Sebastian Edathy straffrei ausgehen. Der einstmals renommierte Innenpolitiker der SPD hatte sich zwar im Internet Nacktfotos von Minderjährigen besorgt, diese sollen aber nicht den Tatbestand des sogenannten Posings erfüllen, also die Kinder nicht in sexuell aufreizenden Posen zeigen. Was bisher also oftmals eine Frage der juristischen Auslegung war, soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung nun klar geregelt werden. Im ZDF erläutert Justizminister Heiko Maas am Morgen die von ihm geplante Gesetzesverschärfung:
    "Wir gehen jetzt einen Schritt weiter und sagen, dass auch Nacktbilder generell, insbesondere von Kindern, wenn sie unbefugt gemacht werden und verbreitet werden, in Zukunft strafrechtlich geahndet werden. Es handelt sich dann um unbefugte Aufnahmen, das heißt Bilder, die gegen den Willen von Kindern oder ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten gemacht worden sind."
    "Die Kinder müssen geschützt werden"
    Der Sozialdemokrat bringt die Gesetzesänderung nun gemeinsam mit Parteifreundin Manuela Schwesig auf den Weg. Die Familienministerin hatte sich sehr bald nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Sebastian Edathy dafür ausgesprochen, die längst überfällige und bereits im Koaltionsvertrag vereinbarte Reform des Sexualstrafrechtes nun zügig anzugehen:
    "Im Mittelpunkt müssen die Kinder stehen, auf deren Rücken hier Geschäfte gemacht werden, die benutzt werden, die missbraucht werden. Die Kinder müssen geschützt werden."
    Dafür will Schwesig nun auch dafür sorgen, dass der Kriminalpolizei im Kampf gegen Kinderpornographie mehr Personal bereitgestellt wird. Und so dürfte auch der Innenminister, Christdemokrat Thomas de Maizière, gefragt sein. Die Zahl der Fälle steigt drastisch an, weiß auch Heiko Maas. Da kann es nicht sein, dass Vorwürfen nicht nachgegangen wird, weil es an Ermittlern fehlt. Der Justizminister will zudem dafür sorgen, dass grundsätzlich jeder bestraft werden kann, der im Internet Minderjährige anspricht, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Bisher war dieses sogenannte Grooming nicht strafbar. Und: Wenn der Bundestag dem heute im Kabinett behandelten Gesetzentwurf zustimmt, werden auch die Verjährungsfristen angehoben:
    "Wir schreiben in dieses Gesetz jetzt rein, dass die Verjährung nicht mehr ab dem 21., sondern ab dem 30. Lebensjahr einsetzt, das heißt, die Taten sind auch im 50. Lebensjahr eines Opfers noch nicht verjährt."
    Das neue Gesetz soll im Übrigen dafür sorgen, dass gegen Mobbing im Internet besser vorgegangen werden kann. Wer bloßstellende Fotos etwa von Betrunkenen verbreitet, muss künftig mit Strafverfolgung rechnen.