Nichtraucherschutz

Recht auf Qualm hat Grenzen

Friedhelm Adolfs
Friedhelm Adolfs raucht demonstrativ vor dem Düsseldorfer Landgericht. © dpa / picture alliance / Rolf Vennenbernd
Von Barbara Schmidt-Mattern · 26.06.2014
Er ist zu einer Ikone der Raucher geworden, der Düsseldorfer Rentner Friedhelm Adolfs. Heute verlor er vor Gericht: Wegen des Zigarettenrauchs im Treppenhaus muss er aus seiner Wohnung ausziehen.
Adolfs sorgt seit Monaten mit seinem Rechtsstreit für Schlagzeilen, tritt bei zahlreichen Demonstrationen auf und bekommt Spenden von Sympathisanten, die seinen Prozess unterstützen wollen. Und der hat heute sein vorläufiges Ende gefunden: Der 75-Jährige muss seine Wohnung räumen, das hat das Landgericht Düsseldorf am Morgen entschieden, weil sein Zigarettenrauch ins Treppenhaus gezogen ist und seine Nachbarn sich belästigt fühlten.
Viele Raucher, aber auch viele Vermieter dürften da ganz genau hinhören. Dabei ist heute noch kein Grundsatzurteil gefällt worden, sondern es ging zunächst einmal um die Frage, wem das Gericht Glauben schenkt.

„Im konkreten Fall bestand der schwerwiegende Pflichtenverstoß darin, dass der Mieter nicht verhindert hat, dass Rauch auch in den Hausflur und damit in die Wohnungen der anderen Mieter gezogen ist. Er hat nicht ausreichend gelüftet, er hat seine Aschenbecher nicht regelmäßig geleert. Er hat letztlich keine Maßnahmen getroffen, die verhindern würden, dass andere Mieter von seinem Rauch belästigt würden." - Michael Scholz, Sprecher des Landgerichts Düsseldorf

Nach mehr als 40 Jahren ist Schluss
Bei all der Aufregung: Dieses Urteil kostet ihn wohl erst einmal eine Zigarette. Dabei ist Friedhelm Adolfs, passionierter Raucher aus Düsseldorf, eine Kämpfernatur. Heute Morgen aber war der 75-Jährige, stets freundlich blickende Brillenträger mit Fusselbart dann doch enttäuscht über die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.
Nach über 40 Jahren muss Friedhelm Adolfs sein Zwei-Zimmer-Apartment in Düsseldorf jetzt also doch räumen – bis Ende des Jahres, so haben die Richter am Landgericht heute entschieden. Vorausgegangen war ein über ein Jahr dauernder Rechtsstreit, erst am Amts-, dann am Landgericht. Doch die Berufung des Rentners wiesen die Richter heute zurück.
Anfang letzten Jahres hatte die Vermieterin dem Rentner gekündigt, nach ihrer Aussage folgten dann noch mehrere mündliche Abmahnungen, die ein Zeuge heute vor Gericht bestätigte. Der Anwalt von Friedhelm Adolfs, Martin Lauppe-Assmann, sieht nun Tür und Tor geöffnet für neue Auseinandersetzungen zwischen Rauchern und ihren Vermietern.
Qualm im Hausflur wurde ihm zum Verhängnis
Der Deutsche Mieterbund gibt hingegen Entwarnung: Das Rauchen in einer Mietwohnung und auf dem Balkon bleibe grundsätzlich weiter erlaubt, Ausnahmen seien der Hausflur und das Treppenhaus. Zum Verhängnis wurde Friedhelm Adolfs allerdings, dass seine frühere Anwältin eine "unzumutbare Belästigung" durch den Qualm im Hausflur vor Gericht nicht bestritten hatte. Am Ende wird nun wohl der Bundesgerichtshof das letzte Wort haben, denn Anwalt Lauppe-Assmann erwägt, wie das in diesen Fällen üblich ist, eine Revision. Die hat das Landgericht ausdrücklich zugelassen.
Mit seinem Kampf für das Recht auf Rauchen in den eigenen vier Wänden ist Friedhelm Adolfs in der ganzen Republik bekannt geworden. Sein Anwalt bezeichnet ihn gar als "zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt", und im Internet hat sich eine Solidaritäts-Bewegung gebildet, mit dem Titel: "Lasst Friedhelm Adolfs sein Gewohnheitsrecht".
In den sozialen Netzwerken wurde das Urteil aus Düsseldorf heute direkt kommentiert: Künftig werde wohl auch das Braten von Fleisch verboten werden, weil Mitbewohner, die nur Grünfutter essen, sich belästigt fühlen könnten, so schreibt eine solidarische Raucherin im Internet.

Programmhinweis: Um das Raucher-Urteil von Düsseldorf geht es auch in der Sendung "Studio 9" ab 17.07 Uhr.