Neues Album von Moses Pelham

Vom Großmaul zum Rapper mit Herz?

Jury-Mitglied Moses Pelham "salutiert" in der Vox-Castingshow "X Factor".
"Rap muss nicht von der Straße kommen", findet Moses Pelham © dpa / Rolf Vennenbernd
Moses Pelham im Gespräch mit Vivian Perkovic · 11.08.2017
Seit 25 Jahren ist Moses Pelham der harte Mann im deutschen Rap. Er hat sich mit Stefan Raab geprügelt, mit Kraftwerk vor Gericht gestritten und unbestritten HipHop-Geschichte geschrieben. Entdeckt er jetzt seine weiche Seite? Sein neues Album jedenfalls heißt - "Herz".
"Jetzt werden Sie mal nicht unverschämt", tönt Moses Pelham denn auch – eher ironisch – darauf angesprochen, dass er mit 46 Jahren ja auch schon zu den elder statesmen des deutschen HipHop gehört. Und bemerkt – gealtert, gereift:
"Ich halte heute auch andere Dinge für wichtig als vor 20 Jahren. Ich suche nicht mehr die Gegensätze, sondern die Gemeinsamkeiten."
Von Battle-Raps habe er sich deswegen schon seit einigen Jahren verabschiedet.

Herzschmerz, veganes Essen und Wagner

Auf seinem neuen Album "Herz", geht es auch mehr um die großen Themen des Lebens und – klar – um Herzensschmerzen. Der Mann aus Frankfurt am Main rappt darauf zum Beispiel auch darüber, wie er zum Veganer wurde. Und präsentiert sich im Gespräch mit Deutschlandfunk Kultur als reflektierter Künstler:
"Ich hab mich zuletzt auf der Suche nach Tiefe und Wagner in der Kunst ein bisschen verrannt."

Ein Video aus Moses Pelhams neuem Album "Herz":

Als Vertreter der ersten deutschen Rapgeneration, der schon Anfang der 90er Jahre mit dem Rödelheim Hartreim Projekt aktiv war, hat Pelham inzwischen eine differenzierte Sicht auf seine Musik:
"Rap muss nicht von der Straße kommen, sondern ist ein Kommunikationsmittel, das alles sein kann."

Rechtsstreit mit Kraftwerk

Und schließlich äußert er sich gegen über Deutschlandfunk Kultur noch zum laufenden Rechtsstreit um ein von ihm verwandtes Sample der Band Kraftwerk, die ihn dafür verklagt hatte:
"Ich sehe dem Sampling-Urteil freudig entgegen und gehe davon aus, dass die eingeschlagene Richtung beibehalten wird."
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren mit dem Hinweis auf die Kunstfreiheit an den Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
(Leicht geändert Online-Fassung: mw)
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