Netz-Reaktionen zum Dashcam-Urteil

Zwang zum Hellsehen, Selbstüberwachung und die Stasi

Eine sogenannte Dashcam, befestigt an der Windschutzschreibe, filmt am 06.08.2014 Straßenverkehr in Berlin aus einem Auto.
Mit Aufnahmen von Dashcams können ab jetzt Unfälle gerichtlich geklärt werden. © picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm
Andreas Buron im Gespräch mit Nicole Dittmer und Julius Stucke · 15.05.2018
Aufnahmen aus Dashcams dürfen nach einem Urteil nun auch vor Gericht verwendet werden, aber es bleibt verboten, permanent mit den kleinen Autokameras zu filmen. Auf Twitter sorgt das Urteil teils für Zustimmung. Vor allem aber hagelt es Spott.
Der Bundesgerichtshof hat es erlaubt, dass Aufnahmen aus Dashcams - einer kleinen Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe - vor Gericht zur Klärung von Unfällen verwendet werden dürfen. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt allerdings nach wie vor verboten, denn das verstößt gegen den Datenschutz.
Bei Twitter nun wird das Thema unter dem Hashtag #Dashcam intensiv diskutiert. Einige Nutzer begrüßen das Urteil. Wirkliche Begeisterung hat es jedoch nicht ausgelöst.
So mancher scheint bereits umfassend ausgerüstet zu sein.
Und dieser User fragt, was das Urteil für Fußgänger bedeutet.
Insgesamt überwiegt der Spott. Auch in den Tweets, in denen Nutzer auf das Paradox verweisen, dass man die Aufnahmen zwar als Beweismittel nutzen, aber nicht permanent filmen darf.
Andere Twitter-User nehmen das Dashcam-Urteil als Anlass, um das Thema Überwachung in den Blick zu nehmen - durchaus auch mit Ironie.
(abr)
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