"Nein" zum Grundgesetz

Von Barbara Roth · 20.05.2009
60 Jahre Grundgesetz - landauf, landab finden aus nachvollziehbaren Gründen Veranstaltungen statt, die das Gesetzeswerk würdigen. "Landab" bedeutet hier: auch in Bayern. Der Freistaat hat zwar 1949 "Nein" zum Grundgesetz gesagt, es aber in seiner Rechtsverbindlichkeit einzuhalten versprochen. Und noch vor wenigen Jahren scheiterte in Bayern ein erneuter Vorstoß zur Anerkennung des Grundgesetzes. Und heute?
Sprecher Bayerischer Rundfunk: "Wir melden uns aus dem Großen Plenarsaal des Maximilianeums. Die 110. öffentliche Sitzung des bayerischen Landtags wird in wenigen Minuten beginnen. Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkt: Die Abstimmung über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland."

60 Jahre ist dieses Tondokument alt. Es datiert vom 19. Mai 1949, 9 Uhr vormittags, München. Im bayerischen Landtag beginnt eine Sitzung, die seit ihrem Ende als historisch gilt. Der Bayerische Rundfunk überträgt live. Landtagsreporter ist Bernhard Uecker, damals 28 Jahre alt. Er erinnert sich.

"Der bayerische Rundfunk hatte damals Ü-Wagen, die aus Krankenwagen, Sanitätswagen umgebaut waren. Aber die haben noch oben das Schild drauf gehabt vom DRK. Und da sind Leute vorbeigegangen; da habe ich gehört wie einer gesagt hat, da wird es heute zugehen, da siehst du schon die Krankenwagen stehen. Ich habe ihn dann aufgeklärt, dass es Ü-Wagen sind und da war er dann sichtlich enttäuscht."

Die Köpfe wird man sich nicht einschlagen, gleichwohl heftig und leidenschaftlich gestritten wird. 17 Stunden lang. Mit über 40 Redebeiträgen und ungezählten Zwischenrufen. Die Emotionen kochen immer wieder hoch. Bis in die frühen Morgenstunden des kommenden Tages. Auch an diesem 20. Mai 1949 ist Bernhard Uecker wieder als Berichterstatter des Bayerischen Rundfunks live dabei.

"Es war äußerst anstrengend. Wir haben uns natürlich schon zu zweit abgelöst, aber es sind ja unzählige Seiten Stenogramm zusammengekommen, die man dann wieder auf Nachrichtenlänge komprimieren musste. Die Debatte war dann erst in der Früh um 2.20 Uhr zu Ende, es hat dann noch bis 4 Uhr früh gedauert, bis wir da fertig waren. Dann bin ich auf mein damaliges Motorrad gestiegen, das hat inzwischen einen nassen Sattel gehabt, weil es nachts ein Gewitter gegeben hat um Mitternacht. Und dann mit fast zugefallenen Augen war man daheim allmählich."

Wie er damals todmüde ins Bett fällt, daran erinnert sich der 88-Jährige noch heute. Und auch die folgenden Worte sind ihm im Gedächtnis geblieben. Es sind die vielzitierten Worte, mit denen der damalige Landtagspräsident Michael Horlacher zu Beginn der Sitzung versucht, die Gemüter zu beruhigen.

"Ich möchte darauf hinweisen, dass die Fragen, die uns hier bewegen, Fragen von so schwerwiegender Bedeutung sind, dass es sich gar nicht vermeiden lässt, das ist in jedem Parlament der Welt so, nicht bloß bei uns, dass die Gemüter oft heftiger aufeinander prasseln. Man darf die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind." (Gelächter)

Nutzen wird die Mahnung des Landtagspräsidenten wenig. Die Zuschauertribünen im bayerischen Landtag sind bis auf den letzten Platz gefüllt. Viele müssen sogar stehen. Und im Treppenhaus lauschen hunderte Besucher an Lautsprechern der Sitzung. Als Erster tritt der bayerische Ministerpräsident Hans Ehard von der CSU ans Rednerpult.

"Der bayerische Landtag ist vor die schwierige Entscheidung gestellt, ob er dem Grundgesetz seine Zustimmung erteilen oder versagen soll. Es geht darum, den nach wie vor ungebrochenen Willen Bayerns zu einem genügenden staatlichen Eigenleben in Einklang zu bringen mit der staatlichen Gestaltung Gesamtdeutschlands. Dies soll nicht geschehen durch eine Sonderstellung oder Sonderbehandlung Bayerns. Dies kann nur durch eine konsequente Anwendung föderalistischer Prinzipien erreicht werden."

Um es auf den Punkt zu bringen: Die bayerische Staatsregierung lehnt das Grundgesetz ab, es sei zu wenig föderalistisch. Als einzige in den westdeutschen Ländern. Typisch CSU - ist man heutzutage geneigt zu lästern. Der Freistaat tanzt bekanntlich gerne aus der Reihe. Der Politikwissenschaftler Heinrich Oberreuter, ein intimer Kenner bayerischer Befindlichkeiten, kann nicht widersprechen.

"Es war natürlich eine herausfordernde Debatte für das Selbstverständnis der Parlamentarier im Freistaat Bayern. Die Problematik war nicht so sehr das Grundgesetz mit seinen wertgebundenen Orientierungen, sondern die Streitfrage war die Ausgestaltung des Föderalismus. Es ging einfach um die Frage, mehr Föderalismus oder weniger Föderalismus."

Ein Streit, der so alt ist wie das Grundgesetz. Mit bayerischen Politikern, die sich schon vor 60 Jahren so leidenschaftlich stritten, wie es die heutigen tun. Doch unterschätzen, gar gering schätzen sollte man ihre Mitarbeit damals nicht, meint Oberreuter, denn: die Bayern nahmen maßgeblich Einfluss. Ministerpräsident Ehard selbst hatte mit dem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee im August 1948 die Weichen für das Grundgesetz gestellt. Die Arbeitsergebnisse von Herrenchiemsee waren dann Grundlage für die Verfassungsdebatten im Parlamentarischen Rat. Am 8. Mai 1949 kam es in Bonn zur Abstimmung: Für das Grundgesetz gab es 53 Ja-Stimmen und zwölf Nein-Stimmen, davon sechs von der bayerischen CSU.

Heinrich Oberreuter: "Ehard war der Ministerpräsident, der am intensivsten sich im Parlamentarischen Rat eingeschaltet hat. Er hat einen Riesenkrach mit Adenauer gehabt. Er hat den Bundesrat gekriegt und durchgesetzt; im Kompromiss mit der SPD, gegen Konrad Adenauer übrigens, nicht mit ihm. Er hat ihn aber nicht gekriegt als echte zweite Kammer. Und das ist eben mit so ein Ablehnungsgrund gewesen. Der Bundesrat nicht als echte zweite Kammer, die also sozusagen den Bundestag hätte in Schranken weisen können und zweitens die mindere Finanzausstattung der Länder. Das sind ja alles staatsrechtliche Überlegungen, die man anstellen kann. Das war nicht nur Folklore."

Nicht nur im bayerischen Landtag wurde im Mai 1949 debattiert. Jedes westdeutsche Land musste entscheiden, ob es Ja zu diesem Grundgesetz sagt. Erst wenn mehr als zwei Drittel der Länder zustimmten, konnte es in Kraft treten.

Sprecher Bayerischer Rundfunk: "Hier ist der Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Wir setzen die Übertragung der Aussprache über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fort."

Eine junge Frau steht in jener Zeit am Beginn einer großen politischen Karriere: Hildegard Hamm-Brücher. In München hat sie während des Kriegs Chemie studiert; danach arbeitet sie als Zeitungsredakteurin, um ihre jüngeren Geschwister finanziell unterstützen zu können. Als sie den späteren Bundespräsidenten Theodor Heuss interviewt, macht er ihr Mut, Politikerin zu werden. Sie tritt in die FDP ein und sitzt für ihre Partei im Münchner Stadtrat.

Hildegard Hamm-Brücher: "Das Volk hat sich - unter uns gesagt - überhaupt nicht interessiert für das Grundgesetz; oder so wenig, dass es kein Politikum war. Das Volk war noch völlig erschüttert und verarmt und verängstigt von diesem schrecklichen Kriegsende und überhaupt von dem Krieg und von den Nazis und was da alles geschehen ist. Und vor allem wollten sie von Politik und Staat und ähnlichem überhaupt nichts mehr wissen. Es hat keinen Menschen, ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, ich kann mich nicht erinnern, dass das das Volk interessiert hätte."

Am Radio verfolgt die 28-Jährige die mehrstündige Debatte nicht. Woher soll sie 1949 auch wissen, dass sie ein Jahr später selbst als Abgeordnete in das bayerische Landesparlament einziehen wird.

Hildegard Hamm-Brücher: "Es war mein Lebensziel, dass ich mit dazu beitragen wollte, dass so was wie eine Nazi- oder überhaupt eine Diktatur, die Unfreiheit in Deutschland sich nicht noch einmal ereignen kann. Und im Übrigen konnte ich auch gar nicht verstehen, warum Bayern dem Grundgesetz nicht zugestimmt hat. Aber ich hatte von Anfang an so viele Kontroversen mit der CSU, dass es auf eine mehr oder weniger gar nicht mehr ankam."

Sprecher Bayerischer Rundfunk: "Hier ist der Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Wir setzen die Übertragung der Aussprache über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fort."

Im Hohen Haus begründet Ministerpräsident Hans Ehard wortreich das Nein der CSU zum Grundgesetz, das in seiner Fraktion als zu wenig christlich gilt. Er aber fürchtet vor allem, dass sich der Zentralismus der Weimarer Zeit wiederholen könnte.

"Wir betrachten mit großer Sorge die in dieser Verfassung enthaltenen Möglichkeiten, ohne grundlegende Verfassungsänderung die Staatsentwicklung auf nicht allzu schwere Art in zentralistische Bahnen hinüber lenken zu lassen. Diese Möglichkeiten sind so vielfacher Art, dass es einer sehr großen Wachsamkeit im zukünftigen Bunde bedürfen wird."

Von großem Vertrauen in die Bundespolitik spricht das nicht. Auch daran, so könnte man jetzt wieder lästern, hat sich bis heute nicht viel geändert. Der bayerische Ministerpräsident fährt fort.

"Zwar ist die Bundesrepublik Deutschland nach dem Wortlaut des Grundgesetzes ein Bundesstaat. Zwar ist den Ländern grundsätzlich eine Reihe von wichtigen Zuständigkeiten durch das Grundgesetz zugewiesen. Aber: Diese Grundsätze erleiden im Grundgesetz selbst schon eine Reihe von Durchbrechungen. Und was noch bedenklicher ist, das Grundgesetz selbst bietet die Handhabe zu ihrer Aushöhlung, ohne dass hierzu eine Verfassungsänderung notwendig wäre."

Die Stimmung im Landtag ist zunehmend gereizt. Große Teile der regierenden CSU empfinden das Grundgesetz als Angriff auf die Eigenständigkeit Bayerns. In ihren Augen gibt es dem Bund viel zu viel Gewicht. Denn der Freistaat soll Teile seiner, erst 1945 von den Amerikanern erteilten Souveränität an den Bundesstaat wieder abtreten. Der CSU-Abgeordnete Carljörg Lacherbauer etwa ist dazu nicht bereit und erntet lautstarken Widerspruch.

"Nicht die Länder sind die Kinder des Bundes, sondern der Bund ist das Gebilde der Länder. Die Länder übertragen Rechte auf den Bund, und nicht umgekehrt. Der Bundesstaat entsteht durch Zusammenschluss von Einzelstaaten."
Zuruf Korff: "Deutschland ist das Höhere, das besteht!"

Sprecher Bayerischer Rundfunk: "Hier ist der Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Wir setzen die Übertragung der Aussprache über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fort."

Schon einmal, durch die Weimarer Verfassung 1919, verlor Bayern seine Eigenständigkeit - vor allem die finanzielle. Bei den Steuereinnahmen war der Freistaat so sehr beschnitten worden, dass sich die Bayern zu Bittstellern im preußischen Berlin degradiert fühlten. Ein Trauma für die damals regierende Volkspartei, deren Mitglieder sich nach dem Krieg größtenteils in der CSU wiederfinden. Die schwache staatsrechtliche Stellung Bayerns in der Weimarer Republik soll sich ihrer Ansicht nach in der neuen Bundesrepublik Deutschland nicht wiederholen. Hildegard Hamm-Brücher schüttelt darüber noch heute den Kopf.

"Denn es wurde der CSU im Parlamentarischen Rat wegen dieser Besorgnisse und wegen der ja beinahe separatistischen Tendenzen in Bayern, zumindest bei der Bayernpartei und einem großen Flügel der CSU, so viele Zugeständnisse gemacht. Denn es sind doch ein paar Dinge im Grundgesetz, von denen ich meine, dass man sie heute nicht mehr so formulieren würde. Zum Beispiel den Irrsinn, dass jedes Land eine völlig eigene Kulturhoheit hat. Und damit die gesamtstaatlichen Belange für Bildung und Erziehung in unserer Gesellschaft so schief gelaufen sind, immer wieder Versäumnisse, keine notwendigen grundsätzlichen Entwicklungen - das würde man bestimmt nicht noch mal so machen."

Hildegard Hamm-Brücher erwähnt die Bayernpartei, die nach dem Zweiten Weltkrieg das war, was die Freien Wähler heute sind: Fleisch aus dem Fleische der CSU. Der populäre Landwirtschaftsminister Josef Baumgartner hat Anfang 1948 die CSU verlassen und war der Bayernpartei beigetreten, die mit ihren separatistischen Bestrebungen bei der Bevölkerung auf große Gegenliebe stößt. In der Landtagsdebatte legt Baumgartner den Finger direkt in die Wunde der CSU.

"Bei dieser Haltung der bayerischen Regierung muss der Mann aus dem Volke den Eindruck gewinnen, dass es sich bei der Frage JA oder NEIN um eine Frage der Parteitaktik handelt. Man sagt Nein zu Bonn, um ein Abwandern der Wähler zur Bayernpartei zu verhindern." (Tumult)

Die Christsozialen damals stehen enorm unter Druck. Ihr Nein zum Grundgesetz hat dann auch parteitaktische Gründe, wie der Politikwissenschaftler Oberreuter betont: Ein Ja zum Grundgesetz hätte die CSU gespalten.

"Wenn Sie sich in der CSU das angucken, gab es immer ein gespaltenes Abstimmungsverhalten. Da sieht man auch wieder die Spannungslinie zwischen dem Modernisierungsflügel vom Ochsensepp - überkonventionell, gesamtstaatsorientiert, bundesorientiert, nicht katholisch, nicht altbayerisch. Und es gab eben dann die andere Crew, die das Bajuwarentum hochhaltend, katholisch, landespolitisch Orientierten, die sozusagen nicht nach dem Reich schielten."

Sprecher Bayerischer Rundfunk: "Hier ist der Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Wir setzen die Übertragung der Aussprache über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fort."

Die Atmosphäre ist hoch emotional. Die Oppositionsparteien SPD und FDP versuchen vergeblich, die Bedenken der CSU zu zerstreuen. Sie beschwören ihre konservativen Kollegen, dem Grundgesetz und den darin niedergelegten demokratischen Werten die Zustimmung nicht zu verweigern. Vor allem Thomas Dehler von der FDP malt die drohenden Folgen in den düstersten Farben:

"Wir schlagen einen unheilvollen Weg ein. Unsere Kinder sollen unter diesem Grundgesetz groß werden und in die Demokratie hineinwachsen. (Zurufe) Wie stellen Sie sich die Möglichkeit vor, dass ein demokratisches Lebensgefühl überhaupt erwächst? Darum geht es doch: Sie drängen gefühlsmäßig unser Volk von der Demokratie weg."

Jahre später ist Thomas Dehler Bundesjustizminister der FDP.

Thomas Dehler: "Schauen Sie nach Amerika, schauen Sie nach Südafrika, schauen Sie in die Schweiz - lauter Bundesstaaten. Kein Bundesstaat der Welt gibt den Ländern so viel Rechte als unser Grundgesetz."

In den frühen Morgenstunden des 20. Mai 1949 ist es dann soweit: Nach rund 17 Stunden Redemarathon ist Debatte ist beendet, es kann abgestimmt werden. Zur Entscheidung steht die Frage, ob der Freistaat Bayern dem Grundgesetz nun zustimmen soll oder nicht.

Landtagspräsident Michael Horlacher: "Es haben 174 Abgeordnete abgestimmt; davon stimmten 64 mit Ja, 101 mit Nein und 9 mit 'Enthalte mich'. Ich habe jetzt folgendes festzustellen: Das Grundgesetz in der vorliegenden Fassung hat nicht die Zustimmung des Bayerischen Landtags gefunden (Zurufe: Pfui!, Pfui!). Ich bitte diese Zwischenrufe zu unterlassen! (Weitere Zurufe: Aber der bayerische Landtag ist das falsche Parlament, wo die Zustimmung nicht erteilt wurde. Ihr seid schuld) ... " (Tumult)

Der bayerische Landtag ist von elf Landesparlamenten das einzige, das das Grundgesetz ablehnt. Es dauert, bis sich die Gemüter wieder beruhigen. Bernhard Uecker, damals Landtagsreporter beim Bayerischen Rundfunk, erinnert sich.

"Man kann schon sagen, es war große gelebte und auch mutige Demokratie. Es gehörte schon Mut dazu, dagegen zu sein. Es hat damals der Landtagspräsident Horlacher ein Telegramm eines Bürgers verlesen, der telegrafierte: Ich wollte, es wäre Nacht und die Preußen kämen."

In Ueckers Kommentar von damals ist wörtlich zu lesen: "Bayerns Nein zum Grundgesetz hatte nur den Wert einer Demonstration. Sozusagen eine historisch zu Protokoll gegebene Sorge."

Sprecher Bayerischer Rundfunk: "Hier ist der Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Wir setzen die Übertragung der Aussprache über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fort."

Juristisch kommt es auf das Votum der Bayern gar nicht mehr an. Weil die erforderlichen zwei Drittel der westdeutschen Länder mittlerweile zugestimmt haben, gilt das Grundgesetz auch im Freistaat. Um dennoch jeden Vorwurf des Separatismus zu entkräften, beschließt der Landtag mit den Stimmen der CSU, die Ablehnung des Grundgesetzes durch ein feierliches Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland zu ergänzen. Den Antrag dazu stellt Ministerpräsident Hans Ehard.

"Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustande kommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz Ja oder Nein sagen. Wir bekennen uns zu Deutschland, weil wir zu Deutschland gehören!"

Die zweite Abstimmung ist ein cleverer Schachzug. Die CSU demonstriert, wie man in einem Atemzug für und gegen die gleiche Sache sein kann - und auch noch die Stimmung im Volke trifft. Ein Widerspruch? Nicht in Bayern. Das ist Regierungsprinzip der CSU bis heute.

Hildegard Hamm-Brücher, die große streitbare Liberale, kann ein Lied davon singen. Zum 50. Jubiläum des Grundgesetzes vor zehn Jahren schlägt sie in einer Petition vor, die Abstimmung aus dem Jahr 1949 im bayerischen Landtag zu wiederholen. Und beisst bei der CSU auf Granit.

Hildegard Hamm-Brücher: "Es hatte sich ein Kreis von Bürgerinnen und Bürger zusammengefunden, der die Rückständigkeit Bayerns und die Eigenbrödlerei Bayerns generell kritisierte und ändern wollte. Wir wollten auch die CSU ein bisschen ärgern. Na ja, Arroganz ist ja die Grundeigenschaft der CSU gegen alle, die politisch eine andere Meinung haben. Es wäre wunderbar gewesen, auch klug. Vielleicht wäre es mit Herrn Stoiber nicht so schief gelaufen und der Größenwahnsinn Bayerns nicht so weiter eskaliert, wenn man einen solchen Schritt getan hätte."

In den zurückliegenden 60 Jahren hat sich der Freistaat mit dem anfänglich so ungeliebten Grundgesetz arrangiert. Bis heute aber versteht sich Bayern als kämpferischer Verteidiger der föderalen Eigenständigkeit der Länder - ob es den Preußen in Berlin nun passt oder nicht.

Sprecher Bayerischer Rundfunk: "Hier ist der Plenarsaal des Bayerischen Landtags. Wir setzen die Übertragung der Aussprache über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fort."