Musik im Wahlkampf

US-Künstler wehren sich gegen Trump

Axl Rose auf der Bühne mit erhobenem Zeigefinger.
Axl Rose von der Band Guns n Roses will nicht, dass Trump seine Musik nutzt. © imago / ZUMA Press
Gunnar Berndorff im Gespräch mit Gesa Ufer  · 06.11.2018
Wenn Politiker für ihre Veranstaltungen Songs benutzen, müssen sie nicht die Musiker um Erlaubnis fragen. Fachanwalt Gunnar Berndorff erklärt, wie die Musikrechte geregelt sind und warum Widerspruch nur in Ausnahmefällen fruchtet.
Anlässlich der US-Zwischenwahlen spielten die Republikaner im Wahlkampf Songs der Musiker Axl Rose und Rihanna, ohne dass die Künstler ihre Erlaubnis dazu gaben. Axl Rose twitterte erbost über angebliche Schlupflöcher bei den Aufführungslizenzen. Andere Musiker wie Pharell Williams oder Steven Tyler von Aerosmith drohten mit juristischen Schritten, sollte Trump ihre Lieder im Wahlkampf benutzen.
In Deutschland sei gesetzlich geregelt, dass der Urheber ganz alleine darüber entscheide, ob seine Musik gespielt werde oder nicht, sagte Gunnar Berndorff, Berliner Fachanwalt für Urheberecht und Medienrecht im Deutschlandfunk Kultur. Ganz praktisch gesehen sei es aber so, dass man nicht jedes Mal den Komponisten anrufe, wenn man ein Lied im Radio abspielen wolle.

Pauschale Regelung

Deswegen gebe es Verwertungsgesellschaften wie die Gema. "Die Urheber übertragen die Rechte an die Gema und die Gema ist dann verpflichtet, die Rechte heraus zu geben." Wenn ein Sender oder ein Veranstalter anfrage, könne er eine Lizenz kaufen und dürfe das dann spielen. "Er muss also nicht mehr um Erlaubnis fragen." In den USA gebe es mehrere Verwertungsgesellschaften, sagte Berndorff. "Aber im Grunde läuft das Prinzip genauso."

CDU und Tote Hosen

Ärger mit der deutschen Politik gab es 2013 nach der Bundestagswahl, als die CDU ihren Wahlsieg mit einem Song der Band Tote Hosen "Tage wie diesen" feierte. Die Musiker hätten sich zunächst geärgert, sagte Berndorff, aber sie hätten dann eingesehen, dass sie rechtlich nichts hätten tun können.
"Die hätten sicher etwas getan, wenn das weiter gegangen wäre, also wenn die Musik dann wirklich als feste Hymne eingesetzt worden wäre." Soweit er wisse habe die Bundeskanzlerin damals bei der Band angerufen und zugesagt, das sich dies nicht wiederholen werde.

Ausnahmen bei Imageschaden

Ausnahmen gebe es nur, wenn der Einsatz der Musik imageschädigend wirke und sehr politisch werde, sagte der Anwalt. Auch wenn Aussagen verdreht würden, könne man mit dem Persönlichkeitsrecht etwas erreichen. "Dann könnte man sagen, das geht mir als Urheber gegen mein Urheberpersönlichkeitsrecht", sagte Berndorff. Man könne auch geltend machen, dass die eigene Musik als Werbung für eine Organisation diene, die man nicht unterstützen wolle. (gem)
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