Donnerstag, 25. April 2024

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Theologe Peter Dabrock
"Widerspruchslösung bei Organspenden unnötig und schädlich"

Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, soll künftig ein potenzieller Organspender sein - diese Neuregelung sieht ein Gesetzentwurf im Bundestag vor. Ein solches Vorgehen sei übergriffig und habe nicht mehr den Charakter einer Spende, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, im Dlf.

Peter Dabrock im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann | 01.04.2019
Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats
Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats (imago)
Dirk-Oliver Heckmann: Eine parteiübergreifende Gruppierung um Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach legt heute einen Gesetzentwurf vor, der die Zahl der Organspender steigern will. Demnach würde jeder, der zu Lebzeiten nicht widerspricht, als potenzieller Organspender gelten. Zu widersprechen soll aber unbürokratisch und jederzeit möglich sein. Peter Dabrock ist evangelischer Theologe, Professor für systematische Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik an der Universität Erlangen-Nürnberg und außerdem Vorsitzender des Deutschen Ethikrats. Schönen guten Morgen, Herr Dabrock.
Peter Dabrock: Guten Morgen, Herr Heckmann.
Heckmann: Herr Dabrock, Sie sprechen heute hier nicht für den Ethikrat, sondern für sich. Darf ich Ihnen deshalb zum Einstieg eine persönliche Frage stellen?
Dabrock: Na klar!
Heckmann: Haben Sie einen Organspendeausweis?
Dabrock: Ich habe einen Organspendeausweise, aber ich habe den der evangelischen Frauen. Das ist ein abgewandelter Organspendeausweis, der beispielsweise nicht einfach sagt, nach meinem Versterben, sondern nach dem vollständigen Ausfall aller Hirnfunktionen. Für mich ist der Hirntod nicht einfach identisch mit dem Tod.
"Organspende ist ein Akt der Solidarität"
Heckmann: War das für Sie eine einfache Entscheidung?
Dabrock: Doch, im Prinzip ja, würde ich sagen, weil ich die Organspende selber für einen Akt der Solidarität oder, im Christentum gesprochen, der Nächstenliebe mit schwerstkranken Menschen erachte. Deswegen bin ich, obwohl ich nicht den Hirntod mit dem Tod identifiziere, der Auffassung, dass das ein ganz sicheres hinreichendes Kriterium ist, um sagen zu können, ab da kann man gut Organe spenden.
Heckmann: Können Sie verstehen, dass viele Leute skeptisch sind?
Dabrock: Ich kann das verstehen und das gehört auch zu den Voraussetzungen, die bisher noch gar nicht hinreichend thematisiert sind in der Debatte. Wir brauchen eine viel breitere Debatte zu den Schwierigkeiten, die das ganze Transplantationswesen vielen Menschen bereitet, und zwar nicht, damit wir die Bereitschaft senken, sondern dass wir sie erhöhen. Ich weiß das jedenfalls aus vielen Vorträgen, die ich zum Thema gehalten habe, dass mir dann viele Menschen gesagt haben: Mensch, da kann man endlich mal auch Dinge sagen, bei denen man das Gefühl hat, das ist nicht mit der offiziellen Meinung identisch, und trotzdem wird man irgendwie, wie man so sozialdeutsch sagt, abgeholt.
"Körper wird zum Objekt der Sozialpflichtigkeit"
Heckmann: Jetzt kommen wir mal zu dem Gesetzentwurf, der heute von Jens Spahn, dem Gesundheitsminister, und Karl Lauterbach sowie auch anderen Kollegen parteiübergreifend vorgestellt werden soll, und zwar zur sogenannten Widerspruchslösung, die es in vielen anderen Ländern ja schon gibt. Was halten Sie davon?
Dabrock: Ich finde die Widerspruchslösung bei einem so wichtigen Thema unnötig und schädlich auch. Ich finde sie unnötig, weil man im Grunde die Effizienz der Organgewinnung nahezu überhaupt nicht steigert. Sie ist schädlich, weil sie das Vertrauen in das System, das ja nun wirklich schon prekär ist, noch mal unterminiert, weil im Grunde jetzt nicht mehr gilt: Zustimmung - Spende. Sondern jetzt ist jeder, der nicht ausdrücklich dagegen sich artikuliert, automatisch ein Organspender, und damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit. Das kann nicht richtig sein und es gibt mildere Mittel.
Heckmann: Aber, Herr Dabrock, ein Widerspruch wäre ja jederzeit möglich, auch online. Ist das nicht zumutbar, dass sich jeder mit dieser Frage mal beschäftigt und sich dann entscheidet?
Dabrock: Herr Heckmann, sich mit der Frage zu beschäftigen, ist das eine. Da bin ich auch dafür und der Alternativentwurf, der ja auch bald vorgestellt wird, um Frau Baerbock herum, tut ja auch alles, damit möglichst alle sich mit dem Thema beschäftigen. Das ist das eine. Aber das andere, wenn aus welchen Gründen auch immer, weil ein Mensch nicht in der Lage ist, psychisch, physisch oder auch emotional sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, dann automatisch zu sagen, wenn ich nicht eine klare Auskunft habe, dann ist derjenige nach dem Hirntod ein Objekt des Staates, das kann verfassungsrechtlich nicht richtig sein und soweit sollte auch Solidarität nicht gehen. Jedenfalls sollte man dann nicht mehr von Organspende reden.
"Mehrwert der Widerspruchslösung wären 200 Fälle"
Heckmann: Aber, Herr Dabrock, so ganz stimmt das ja offenbar nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, nach dem Gesetzentwurf, der heute vorgestellt wird. Da müssen ja auch die nächsten Angehörigen auf jeden Fall noch gefragt werden. Das heißt, wenn kein schriftlicher Widerspruch vorliegt, dann können die Angehörigen immer noch sagen: Moment mal, das will mein Verwandter nicht, weil ich weiß es und ich habe dafür auch Hinweise.
Dabrock: Ein sehr wichtiger Punkt, Herr Heckmann, den Sie ansprechen. Als Herr Spahn sich die ersten Male dazu äußerte, konnte man den Eindruck gewinnen, allein schon der Titel "Doppelte Widerspruchslösung" lässt die Möglichkeit, dass die Angehörigen selbst genuin einen Widerspruch einlegen. Aber es ist in der Tat so: Die Angehörigen werden nur noch einmal nach dem Gesetzentwurf gefragt, wie der Angehörige selbst, der potenzielle Organspender sich dazu verhält. Sie haben kein genuines Recht, Nein zu sagen, und das finde ich bei einer so schwerwiegenden Fragestellung. Wenn man die Beweislast von Opt-In, was die Regel ist - wir machen immer überall informierte Einwilligung, schon bei der Datenschutz-Grundverordnung – hin zu Opt-Out hat, dann müssen meines Erachtens die Angehörigen, wenn man diesen Entwurf tatsächlich verfolgen wollte, wenigstens ein genuin eigenes Widerspruchsrecht haben. Aber es gibt keine doppelte Absicherung.
Heckmann: Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen, denn die Grundlage muss doch wirklich der Wille oder der mutmaßliche Wille dieses potenziellen Spenders sein und nicht irgendwie die Meinung des Angehörigen.
Dabrock: Ja. Aber wir haben ja auch die Fälle, Herr Heckmann, dass gesagt wird, ich weiß nicht, was mein Angehöriger dazu gesagt hat, er hat sich mit dem Thema nicht beschäftigt, und dann und wenn ein Angehöriger so ehrlich ist, das zu sagen, dann ist klar, dann wird ihm sein hirntoter Angehöriger jedenfalls dem Gesetz nach - und man kann nur hoffen, dass es in der Praxis so nicht erfolgt - , abgenommen werden können. Das ist doch eine Übergriffigkeit, die ich meine, die dem Charakter einer Spende nun überhaupt nicht mehr nachkommt.
Und dann muss man auch noch sagen: Wir haben es mal gerade mit 200 Fällen zu tun, die überhaupt nur der Mehrwert einer Widerspruchslösung wären. Diese 200 Fälle kann man möglicherweise auch durch viel mehr Vertrauensarbeit generieren.
Vorschlag der Grünen wäre "deutlich das mildere Mittel"
Heckmann: Da muss ich nachhaken, denn die Befürworter dieser Widerspruchslösung sagen, diese Lösung werde die Zahl der Organspenden steigen lassen. Sie glauben das nur eingeschränkt, Sie sprechen von 200 Fällen. Wie kommen Sie auf diese Zahl?
Dabrock: Ich komme einfach auf die Zahl, weil ich mir den Jahresbericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation mal genau angeschaut habe. Da ist es so: Sie können einfach nur den Unterschied zwischen Widerspruchslösung und der jetzigen Entscheidungslösung festmachen bei den Organspendern, die Sie überhaupt identifiziert haben. Wir haben derzeit schlicht und einfach rein medizinisch, rein medizinisch nur 1.200 Organspender identifiziert. Davon stehen dann im Jahr 2017, wo die Vergleichszahlen vorliegen, 800, jetzt 900 dann als potenzielle Organspender zur Verfügung. Von denen haben wir dann 25 Prozent, also 300, wo wir keine Zustimmung haben, und da gibt es dann 100 noch mal, die klarerweise sagen, nee, ich will nicht, und dann bleiben 200 übrig, von denen man nicht genau weiß, was hat er gemeint. Diese 200 mehr wären der einzige Erfolg einer Widerspruchslösung und man soll bitte aufhören zu reden, dass hier um das Zehn- oder Hundertfache die Zahl der Organspender erhöht würde. Das geht, und ich würde mal sagen ums Doppelte maximal, durch die Strukturreformen, die im Übrigen heute in Kraft treten und die ich sehr begrüße.
Heckmann: Herr Dabrock, Sie haben den Alternativvorschlag rund um Annalena Baerbock, der Grünen-Chefin, schon angesprochen. Demnach soll jeder Bürger zum Beispiel, wenn man den Führerschein abholt oder einen neuen Personalausweis, gefragt werden, ob man als Spender/Spenderin zur Verfügung steht. Ist das aus Ihrer Sicht die bessere Lösung?
Dabrock: Sie haben einen zweiten Teil der Lösung von Frau Baerbock und Kollegen und Kolleginnen noch nicht erwähnt, denn auch dort gibt es ein Register, das genauso leicht zugänglich sein soll wie das Register bei denen, die die Widerspruchslösung vorschlagen. Man hat da auch jederzeit die Möglichkeit, sich einzutragen. Nur zusätzlich wird noch an den öffentlichen Stellen für die Organspende geworben und es gibt ein Beratungssystem, das auch refinanziert werden soll, denn das ist auch immer wichtig, dass Ärzte dann bereit sind, das zu machen. Das scheint mir deutlich das mildere Mittel zu sein, um ein wichtiges Ziel, ein wichtiges Ziel in dieser Gesellschaft weiterzuverfolgen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.