Mit Sexualstraftätern auseinandersetzen

Ulli Wendelmann im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 18.03.2013
In den 60er- und 70er-Jahren versuchte man Sexualstraftäter durch Resozialisierung noch zurück in die Gesellschaft zu integrieren. Heute sei das oberste Credo Sicherheit, sagt der Filmautor Ulli Wendelmann, und es werde eher weggesperrt. Über den Umgang von Tätern, die ihre Strafe verbüßt haben, müsse offener diskutiert werden.
Liane von Billerbeck: Noch immer hält sich die Ansicht, dass in Sicherungsverwahrung nur Sexualstraftäter sitzen, die – von Gutachtern bescheinigt – wieder eine solche schwere Straftat begehen könnten. Doch das stimmt nicht, es sitzen dort auch Menschen, die mehrfach Diebstahl oder Raub begangen haben und von denen man Ähnliches in Zukunft vermutet. Wieso sperrt unsere Gesellschaft lieber weg, statt sich mit den Tätern auseinanderzusetzen? Darüber hat Ulli Wendelmann einen Dokumentarfilm gedreht.

Ulli Wendelmann ist der Autor des Films, Für immer wegsperren?, der heute Abend läuft, und jetzt mit uns verbunden. Ich grüße Sie!

Ulli Wendelmann: Guten Tag, Frau Billerbeck!

von Billerbeck: Keine Strafe ohne Schuld. Ich habe aus Ihren Filmen gelernt, und vielen Zuschauern wird das auch so gehen, dass man nicht nur als Sexualstraftäter, sondern auch als jemand, der notorisch Diebstahl begangen hat, in der Sicherheitsverwahrung landen kann. Und Sie zeigen auch einen Strafverteidiger, der 50 Sicherheitsverwahrte beziehungsweise Angehörige vertritt, und darunter sei nicht ein Sexualstraftäter. Wie ist so was möglich?

Wendelmann: Ja, das ist einfach, denke ich, was ganz, ganz viele Leute nicht wissen. Viele Leute denken, dass die Sicherungsverwahrung eben nur für schwerste Gewalt- und Sexualstraftaten verhängt werden kann. Dem ist aber nicht so, sondern dieses Gesetz ist Deliktunspezifisch, wie die Fachleute das im schönen Juristendeutsch bezeichnen. Das heißt, die formale Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung sind zwei Haftstrafen von mindestens jeweils einem Jahr, und dann kann, wenn das Gericht zu diesem Urteil, zu dieser Entscheidung kommt, kann die Sicherungsverwahrung verhängt werden. Und sie kann damit prinzipiell jeden treffen, auf den diese formalen Voraussetzungen, in Anführungszeichen, zutreffen.

von Billerbeck: Nun wird ja so eine Sicherheitsverwahrung vom Gericht verhängt, aber aufgrund einer gutachterlichen Prognose, meist von Psychologen oder Psychiatern erstellt. Es gilt ja nun aber der Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld. Diesen Satz haben wir eben auch gehört. Wenn ein Gutachter aber jetzt eine Prognose erstellen muss, dann spricht er doch über die Zukunft! Also, da ist noch gar nichts passiert, es könnte passieren. Ist damit nicht die Sicherungsbewahrung das Gegenteil dieses Rechtsprinzips?

Wendelmann: Das ist genau ein ganz, ganz neuralgischer Punkt, der auch heftig umstritten ist. Einige Juristen und Strafrechtler gehen sogar so weit, dass sie da von einem Systembruch im deutschen Recht sprechen. Sicherungsverwahrung beruht auf einer Prognose, das heißt, auf einer Vermutung, dieser oder jener Mensch könnte gefährlich werden. Die sieht das deutsche Recht in seinen Rechtsnormen eigentlich nicht vor, das ist eine Rechtstradition, die man seit 80 Jahren, in Anführungszeichen, mitschleppt, das erste Gesetz zur Sicherungsverwahrung ist von Adolf Hitler im November 1933 eingeführt worden. Und da hat man immer aus dieser politischen Debatte, scheinbaren Notwendigkeit heraus – wir brauchen da eine Sicherungsmöglichkeit! –, ist man mit diesem Systembruch umgegangen, aber eigentlich ist der sozusagen im deutschen Recht nicht vorgesehen!

von Billerbeck: Nun galt ja die Sicherungsverwahrung Anfang der 90er-Jahre schlicht als Auslaufmodell. Wir haben erfahren, dass 1990 180 Menschen in Sicherungsverwahrung saßen, 1990. Jetzt sind es fast dreimal so viel, obwohl die Zahl schwerer Verbrechen sich halbiert hat. Wie kann man das erklären?

Wendelmann: Da ist eine mögliche Erklärung diese Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Sicherheitssituation und der gefühlten Sicherheit. Und ganz viele Experten erklären diese Diskrepanz damit, dass einfach das Bedürfnis nach Sicherheit, die Angst vor Kriminalität und Gewalt gestiegen ist und dass man ein Instrument braucht und sucht, um diesem Sicherheitsbedürfnis oder auch den sogenannten Sicherheitslücken einfach da eine Antwort zu geben.

Das ist, glaube ich, auch eine politische Entwicklung, die ganz viel auch mit einer Medienentwicklung zu tun hat, die anders als in den 60er- oder 70er-Jahren noch, wo solche Delikte regional diskutiert wurden, wenn überhaupt, eben mittlerweile einfach nationale Angelegenheit sind, breit diskutiert werden, in Printmedien, aber auch in Fernsehanstalten, und dadurch die Einzeltaten oder die Einzelverbrechen, so grausam sie häufig auch sind, einfach eine ganz andere Breitenwirkung entwickeln, wo sich auch Politiker dann befleißigt fühlen zu handeln.

von Billerbeck: Ein Kriminologe sagt im Film, früher hat die Ortszeitung über so ein Verbrechen berichtet, heute erscheinen acht Fernsehstationen. Welche Folgen hat das auf die Justiz und auf die Bewertung solcher Verbrechen?

Wendelmann: Da ist das ganz große Stichwort Druck. Wenn diese Verbrechen breit in der Gesellschaft verhandelt werden, was auf der einen Seite auch etwas Gutes hat, heißt das aber auf der anderen Seite auch, jede Instanz muss sozusagen jetzt ihre Kompetenz beweisen und muss ihre Entschlusskraft, ihre Fähigkeit, auf Probleme zu reagieren, beweisen und tut das in der Regel damit dann, dass Sicherheit, Sicherheit, Sicherheit das Credo ist. Und das heißt eben auch, wo früher noch vielleicht die Frage, man geht bestimmte Risiken ein, um Resozialisierung zu testen, zu ermöglichen auch, dass man heute einfach immer mehr versucht, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden. Und das heißt im Zweifelsfalle Wegsperren!

von Billerbeck: Eine Rolle spielen ja auch öffentliche Proteste. Sie zeigen in Ihrem Film die Proteste in einem sachsen-anhaltischen Dorf, in Insel, wo zwei Sexualstraftäter, verurteilte, Wohnungen gefunden haben und das Dorf versucht, diese beiden Sexualstraftäter loszuwerden. Wie wichtig ist das, welche Folgen hat das, wenn so ein Protest, den man ja erst mal verstehen kann, denn jeder sagt von uns, niemand möchte einen Sexualstraftäter im Nachbarhaus wohnen haben, aber welche Folgen hat das auf die Justiz?

Wendelmann: Das ist eigentlich auch wieder so ein Zeichen, dass man möglichst Probleme versucht zu vermeiden. Und zwar auf jeder Ebene. Also, das heißt, eigentlich war früher, in Anführungszeichen, noch in den 60er-, 70er-Jahren, in dieser kurzen Phase, wo man versucht hat, Resozialisierung breiter aufzustellen, wo man versucht hat, eben auch die Gesellschaft mit ins Boot zu nehmen, dass sie diese Maßnahmen unterstützt auch durch eine Bereitschaft, mit Straftätern umzugehen, das führt einfach heute dazu, dass man versucht, Situationen zu vermeiden, in denen Straftäter – auch Straftäter, die rechtskräftig entlassen sind –, sie möglichst aus dem realen gesellschaftlichen Alltag fernzuhalten, sie in bestimmten Wohngemeinschaften nur noch unterzubringen.

Also einfach da ein Konfliktpotenzial zu entschärfen, was sich aber, denke ich, auf Dauer und in der Regel nicht entschärfen lässt, sondern wir oder auch die Gesellschaft muss sich, denke ich, damit auseinandersetzen, dass man mit Straftätern, mit Exstraftätern, die ihre Strafen verbüßt haben, die rechtskräftig freie Menschen sind, dass wir uns mit denen auseinandersetzen müssen. Und dass es da auch gilt oder … Die Auseinandersetzung zu führen, welche Risiken sind wir bereit zu tragen?

von Billerbeck: Danke an Ulli Wendelmann! Sein Film heute Abend 23:30 Uhr in der ARD, "Knast auf ewig" heißt er. Danke für das Gespräch!

Wendelmann: Ich danke Ihnen!


Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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