Mit Künstlicher Intelligenz gegen Kinderpornografie

Mehr Möglichkeiten für Ermittler

09:27 Minuten
Eine Polizistin sitzt vor einem Computer, auf dessen Bildschirm pornografisches Material zu erkennen ist.
Kampf gegen Kinderpornografie: Die Polizei in Niedersachsen wird künftig Künstliche Intelligenz bei der Überprüfung von fraglichen Inhalten einsetzen. © Imago
Michael Pinther im Gespräch mit Axel Rahmlow · 16.01.2020
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Künftig soll Künstliche Intelligenz die Polizei bei der Bekämpfung von Kinderpornografie unterstützen. Kriminalhauptkommissar Michael Pinther begrüßt diesen Schritt. Die Ausweitung der Befugnisse sei aber eine gesellschaftliche Frage.
Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen will zukünftig Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, um Kinderpornografie schneller zu bekämpfen. Zehntausende Videos und noch mehr Bilder müssen die Ermittler bisher überwiegend manuell auswerten. IT-Spezialisten des niedersächsischen LKA entwickelten daher eine Software, die nun in einer Pilotphase zur Verfügung steht.

Neues Gesetz geplant

Behörden wollen noch einen Schritt weitergehen. Die Polizei soll am Computer erzeugte fiktive Bilder benutzen dürfen, um in den Foren, in denen sie verdeckt ermittelt, glaubwürdiger zu erscheinen.
Doch der Besitz von Kinderpornografie ist immer strafbar – auch für Polizeibeamte. Sie dürfen keine Straftaten begehen. Deswegen will die Regierungskoalition eine Ausnahmeregelung schaffen, um mit fiktiver Kinderpornografie besser getarnt ermitteln zu können. Im Bundestag wird am Freitag über diesen Gesetzentwurf entschieden, der eine Änderung des Strafgesetzbuches vorsieht.
Kriminalhauptkommissar Michael Pinther von der Ansprechstelle Kinderpornografie des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sagt, dass ihm eine solche Gesetzesänderung helfen würde. Denn diese wäre "eine weitere Möglichkeit, wie wir in diese geschlossenen Bereiche vordringen können und dort Ansatzpunkt habe, die wir aktuell nicht haben".

Polizei würde virtuelle Kinderpornografie verbreiten

Bisher ist es so, dass der komplette Umgang mit Kinderpornografie untersagt ist. Dies würde durch die Gesetzesänderung leicht revidiert werden, sagt Pinther, der seit mehr als zehn Jahren in dem Bereich ermittelt. "Da ist die Frage, inwieweit möchte man vom Gesetzgeber und von der Gesellschaft, dass die Polizei Kinderpornografie – natürlich virtuell erzeugte und nicht tatsächliche Abbildungen des sexuellen Missbrauchs – verbreitet", so Pinther.
Auch die Nutzung von KI bei der Sortierung von verdächtigem Material wird von Pinther begrüßt. Dazu werde in Baden-Württemberg unter anderem geforscht. Außerdem sei beim dortigen LKA schon eine spezielle Software im Einsatz, bei der man auch von KI sprechen könne.

Beamte müssten Material noch sichten

Zwar müsste das fragliche Material, bevor es in die Datenbank kommt und der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird, noch von Polizisten gesichtet werden. Trotzdem würden KI-gestützte Programme bei der Arbeit unterstützen.
Um mit der belastenden Arbeit umzugehen, gebe es bei der Polizei unter anderem ein Supervisionskonzept und verschiedene Lehrgänge. Außerdem könne man mit den Kollegen reden, die mit derselben Arbeit beschäftigt sind, um das Gesehene zu verarbeiten.
(rzr)
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