Michael Naumann zum Urteil über BKA-Gesetz

"Eine Menge verfassungsrechtliche, handwerkliche Fehler"

Michael Naumann
Der ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann bezeichnet das BKA-Gesetz als "mangelhaft". © dpa / Robert Schlesinger
Michael Naumann im Gespräch mit Nicole Dittmer und Julius Stucke · 20.04.2016
Für Ex-Kulturstaatsminister Michael Naumann ist es ein Erfolg auf ganzer Linie: Das Bundesverfassungsgericht hat seiner Klage gegen das BKA-Gesetz weitgehend stattgegeben. Von der Reaktion des Bundesinnenministers zeigt er sich aber "geradezu erschüttert".
"Dieses Gesetz ist nicht recht geschrieben worden", sagte Naumann im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur. Das Gesetz, mit dem dem Bundeskriminalamt neue Befugnisse im Anti-Terror-Kampf gegeben wurden, sei mangelhaft.
"Es sind doch eine Menge verfassungsrechtliche, handwerkliche Fehler gemacht worden", sagte er. Als ob das Grundgesetz und die entsprechenden diesbezüglichen Urteile unbekannt gewesen seien. "Nach dem Motto: Wir machen mal ein scharfes Gesetz und gucken mal nach, was Karlsruhe sagt."
Bedenken, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes könne den Kampf gegen internationalen Terror erschweren, teilt Naumann nicht: "Das Gesetz existiert seit geraumer Zeit", sagte er in Deutschlandradio Kultur. "Und ich frage mich, wo sind die zum Prozess geführten Fälle, wo das Gesetz gegriffen hat."

Naumann vermisst bei de Maizière Respekt vor Verfassungsgericht

"Geradezu erschüttert" zeigte Naumann sich von der Reaktion des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) auf das Urteil: "Seine schlechte Laune, die in diesen Äußerungen zum Ausdruck kommt, da vermisse ich Respekt vor dem Verfassungsgericht."
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich kritisch zu der Entscheidung geäußert: Er nehme das Urteil zur Kenntnis. Das Gericht habe jedoch Bedenken geäußert, "die ich nicht teile und die den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht erleichtern", sagte er in Berlin.
Das Verfassungsgericht entschied: Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein. Das Gericht machte zahlreiche Vorgaben für die weitere Anwendung des Gesetzes. Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2018 nachbessern.
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