Medien und Meinungen

#WLAN-Gesetz #Blendle #dislike

03:45 Minuten
19.09.2015
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WLAN-Hotspots: Kabinett beschließt Entwurf für mehr offene Zugänge Dieser allerdings könnte genau das Gegenteil bewirken: Die Bundesregierung gibt vor, mit dem neuen Gesetz Anbieter von einem WLAN-Hotspot von der sogenannten Störerhaftung zu befreien.
WLAN-Hotspots: Kabinett beschließt Entwurf für mehr offene Zugänge
Dieser allerdings könnte genau das Gegenteil bewirken: Die Bundesregierung gibt vor, mit dem neuen Gesetz Anbieter von einem WLAN-Hotspot von der sogenannten Störerhaftung zu befreien. Störerhaftung bedeutet: Betreiber eines Internetzugangs haften für Rechtsverletzungen der Nutzer. Zum Beispiel wenn sich jemand illegal einen Song runterlädt.
In dem Gesetzesentwurf steht nun, dass Hotspot-Anbieter ihr Netzwerk angemessen schützen müssen. Also zum Beispiel durch ein Passwort. Außerdem sollen Nutzer vorher erklären, dass sie keine Rechtsverstöße begehen würden. Wenn das passiert, haftet der Betreiber nicht, sollte es doch Probleme geben.
Gegen diese Regelung gibt es heftigen Protest: Netzaktivisten und Branchenverbände regen sich auf, dass die Maßnahmen für die Betreiber viel zu aufwendig seien. Den Medienrechtler Professor Thomas Hoeren bringt der Gesetzesentwurf noch aus einem anderen Grund auf die Palme. Er sieht darin eine gewaltige Mogelpackung.
»Bisher war die Rechtsprechung der Auffassung, dass WLANs sowieso von der Störerhaltung frei sind. So und jetzt kommt eine Verschärfung der Haftung eigentlich rein, indem man sagt, du kriegst im Grunde nur eine Haftungsfreizeichnung, wenn du zum Beispiel so eine Verschlüsselungstechnologie anbietest, die eigentlich mit dem Geist eines WLAN überhaupt nicht konform ist. Das heißt, ich bringe die Leute in eine verschärfte Haftung rein, die bislang überhaupt nicht bestanden hat. Und das nennt man Gesetz zur Förderung offener WLANs.«
Der Entwurf würde auch gegen EU-Vorgaben verstoßen. Die sähen nämlich vor, das WLANs frei zu halten sind. Warum auch Anbieter von Cloud-Diensten durch das neue Gesetz große Probleme bekämen und was die Musikindustrie damit zu hat, erklärt Thomas Hoeren hier im ausführlichen Interview:



Neue Vertriebsmodelle für Medienprodukte gestartet
Zum Einen ist der Onlinekiosk Blendle gestartet, bei dem man auch einzelne Artikel aus Zeitschriften oder Zeitungen kaufen kann. Es gibt aber auch eine Ankündigung von Google und Twitter die einige Medienunternehmen frohlocken lässt: Die Unternehmeneifern Facebook mit seinem Dienst Instant Articles nach eifern Facebook mit seinem Dienst Instant Articles nach. Sie wollen Berichte von Journalisten in Zukunft auch direkt auf den eigenen Plattformen veröffentlichen.
Die Idee dahinter: Nutzer werden nicht mehr auf die Internetseiten von Medienanbietern weitergeleitet. Die Meldungen ploppen direkt auf ihrem Smartphone auf, ohne dass sie Twitter oder Google- Plattformen verlassen und länger warten müssen. Klar, die Dienste wollen die Nutzer so lange wie möglich halten, damit sie ihre Daten auswerten können.
Erste offizielle Medienpartner sind die New York Times und der Guardian. Ab Herbst soll es losgehen.

Dislike-Button für Facebook?
Marc Zuckerberg hat den von vielen gewünschten Dislike-Button angekündigt. Ein erster Testlauf steht wohl kurz bevor. Doch zum Thema Daumen nach oben und nach unten wurde in dieser Woche noch ein Facebook-Plan bekannt, der wohl weniger Freude auslösen wird. Denn das Unternehmen bietet auch fremden Seiten an, den »Like«-Daumen und den »Teilen«-Button in deren Angebote mit einzubinden. Ab nächsten Monat will Facebook anfangen, die so gewonnen Daten auszuwerten. Das heißt: Nutzern soll gezielt auf sie zugeschnittene Werbung angezeigt werden.

Die Medien und Meinungen hat Tim Wiese zusammengestellt.

Foto: Screenshot www.dadaabstories.org