Medien und Meinungen

Verbraucherschutz, Wikileaks und infizierte Computer

14.05.2011
Verbraucherschützer wollen Rechte der Nutzer stärken Grundlage ist ein Gutachten, das der Bundesverband Verbraucherzentrale den Urheberrechtsspezialisten Til Kreutzer hat ausarbeiten lassen. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass die Nutzer mit den geltenden Regelungen in ihren Rechten immer mehr beschnitten werden. Beispiel: man erwirbt eine CD, DVD oder ein Buch.
Verbraucherschützer wollen Rechte der Nutzer stärken
Grundlage ist ein Gutachten, das der Bundesverband VerbraucherzentraleBundesverband Verbraucherzentrale den Urheberrechtsspezialisten Til Kreutzer hat ausarbeiten lassen. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass die Nutzer mit den geltenden Regelungen in ihren Rechten immer mehr beschnitten werden. Beispiel: man erwirbt eine CD, DVD oder ein Buch. Eigentlich ist es erlaubt - wie auch im analogen Zeitalter - sich privat davon Kopien zu erstellen, es zu verschenken oder weiterzuverkaufen. Praktisch wird das aber ausgehebelt: weil man den Kopierschutz nicht knacken darf, das ist verboten. Oder aber, weil ein E-Book nur auf bestimmten Geräten gelesen werden kann. Hier müsse das Recht verbessert werden, sagt das Gutachten der Verbraucherschützer. Und zwar so, dass es in jedem Fall erlaubt sein muss, private Kopien zu erstellen und dass dies nicht durch Lizenzbedingungen im Kleingedruckten verboten werden kann. Weiterer Punkt: der Wiederverkauf digitaler Güter. Besitzt jemand einen Stapel CDs, kann er diesen jederzeit weiterkaufen. Bei Musik, die als MP3-Datei erworben, ist dies nicht gestattet. Das müsse erlaubt werden - so eine weitere Forderung. Dritter Punkt: die Kreativität der Massen müsse erleichtert werden, sprich: die digitale Medienproduktion. Das Bebildern eines Lieblingslieds und anschließende Hochladen auf youtube ist zumeist illegal. Hier sollten die Nutzer mehr Rechte bekommen.
Wikileaks will Vertraulichkeit erzwingen
Angeblich zwölf Millionen Pfund soll die Vertragsstrafe betragen, wenn Wikileaks-Mitarbeiter Geheimnisse der Enthüllungsplattform verraten bzw. unautorisiert Dokumente weitergeben. Das geht aus einem Dokument hervor - einem Confidential Agreement - das in dieser Woche veröffentlicht worden ist. Das Dokument stammt wohl vom Januar 2011 und wurde auf sieben Monate zurückdatiert. Wie es aussieht, mussten das alle Wikileaks-Mitarbeiter unterzeichnen. Die Begründung für das Vorgehen: alle Dokumente seien Wikileaks-Eigentum. Über diese Verfahrensweise ist jetzt eine Diskussion entbrannt: die einen sagen, dass dies ein Indiz dafür sei, dass Wikileaks kommerzielle Zwecke verfolge. Für andere ist das ein Beispiel für eine komplizierte Gratwanderung - nämlich den Spagat zwischen der geforderten Transparenz auf der einen und der praktizierten Intransparenz auf der anderen Seite, ohne die es eben auch nicht geht. Zeit-OnlineZeit-Online kommentiert: ein Beleg für die harten Bandagen, mit denen man in den Ring steigen muss.
Statistik infizierter Rechner
Fünf von tausend Rechnern in Deutschland sind infiziert. Das ist ein Anstieg innerhalb eines Jahres von zwei auf fünf. Deutschland liegt damit aber immer noch unter dem weltweiten Durchschnitt von 8,7 pro tausend Rechnern. (Ein schwacher Trost jedoch für alle, die´s erwischt hat.) 600 Millionen Rechner wurden weltweit für diese Statistik von Microsoft untersucht.
Die Medien und Meinungen heute mit Vera Linß.
Bild: flickr, CC von transcript