Medien und Meinungen

Überwachung, True Cript, Google vergisst

04:02 Minuten
31.05.2014
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Kritik an Generalbundesanwalt Harald Range Kritisiert wird, dass er in der NSA-Affäre nicht ermitteln will.
Kritik an Generalbundesanwalt Harald Range
Kritisiert wird, dass er in der NSA-Affäre nicht ermitteln will. Wie »Süddeutsche Zeitung«, WDR und NDR berichten, will Range aus Mangel an belastbarem Material darauf verzichten. Geprüft worden war ein Ermittlungsverfahren wegen des massenhaften Ausspähen der Bürger in Deutschland und weil ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört worden ist. Oppositionspolitiker finden die Entscheidung Ranges »peinlich« wie etwa Hans-Christian Ströbele von den Grünen. Und selbst CDU-Mann Wolfgang Bosbach kommentierte: Es dürfe davon nicht das Signal ausgehen, dass man nichts machen könne. Das wäre ein Ausdruck der Hilflosigkeit
Niko Härting verliert BND-Klage vorm BVerwG
Geklagt hatte dort der Rechtsanwalt Niko Härting (Foto), weil er sich durch die Auslandsüberwachung des BND in seinem Grundrecht auf Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses verletzt sieht. Und zwar deshalb, weil der BND 2010 allein zum Thema Massenvernichtungswaffen 37 Millionen Telefonate, E-Mails und Faxe abgefangen hat. Und daraus gerade Mal zwölf »nachrichtendienstlich relevante« E-Mails extrahieren konnte. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, mit der Begründung, er könne nicht beweisen, dass eine von seinen Mails in den BND-Staubsauger geraten ist. Oder, wie der Richter sagte: das Gericht könne sich nicht einfach mit Fragen befassen, die der Kläger Härting interessant findet (Quelle: taz). Ganz so lapidar ist es dann aber wohl doch nicht, erklärte Nico Härting.
»Dafür hätte man natürlich keine sieben Stunden verhandeln müssen. Das Gericht hat sich dann aber sehr sehr intensiv und da wurde ja ein Unterabteilungsleiter des BND gehört, da wurde Herr Huber von der G10-Kommission gehört - da hat sich das Gericht sehr intensiv dafür interessiert, wie denn eigentlich die Überwachung so funktioniert. Und das lässt den Rückschluss zu, dass man doch sich der verfassungsrechtlichen Problematik dort bewusst war, aber sich vielleicht gesagt hat, dass lassen wir mal lieber dann unsere Kollegen in Karlsruhe entscheiden.«
Und dorthin will sich Härting jetzt auch mit einer Verfassungsbeschwerde wenden.
Das gesamte Interview mit Niko Härting, aufgezeichnet am 30.05.2014, kann man hier nachhören:


Truecript am Ende

Schützen vor Überwachung kann man sich durch Verschlüsselung. Wobei - und das war für manche eine Hiobsbotschaft in dieser Woche - ein Tool wegfällt. Das Open Source-Projekt Truecrypt hat sein gleichnamiges Verschlüsselungsprogramm, mit dem man Festplatten und USB-Sticks sichern kann, eingestellt. Über den Grund wird nun spekuliert. Auf der eigenen Website heißt es, Truecript sei nicht mehr sicher. Gemunkelt wird auch, das Entwicklerteam habe kein Interesse mehr gehabt. Und dann gibt es Spekulationen, dass Truecript von den Behörden kompromittiert worden sei.
Google vergisst
Seit gestern kann jeder einen Antrag auf Löschung von unerwünschten Suchergebnissen stellen. Der Bedarf ist offenbar riesig. 12.000 Anträge sollen innerhalb von 24 Stunden eingegangen sein, berichtet SPIEGEL Online. Google will nun prüfen, »ob die Ergebnisse veraltete Informationen« über jemanden enthalten und »ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht«. Datenschützer kritisierten, dass man für diesen Antrag einen Lichtbildausweis einscannen und abspeichern lassen muss. Das sei nicht zulässig, hier müsse nachgebessert werden.
Foto: Prof. Niko Härting
(fotographiert von VLinß)