Medien und Meinungen

Netzpolitik hoch 3

05:39 Minuten
01.04.2017
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Netzpolitische Neuigkeiten, zusammengestellt von Jochen Dreier: Die Abstimmung des Bundestags über das neue Datenschutzgesetz sollte bereits diesse Woche stattfinden, wurde nun aber auf Ende April vertagt: Die Opposition fand nicht nur die Eile und kurzfristige Ankündigung unerhört, auch viele Sachverständige äußern immer noch Kritik am Gesetzestext.
Netzpolitische Neuigkeiten, zusammengestellt von Jochen Dreier:
Die Abstimmung des Bundestags über das neue Datenschutzgesetz sollte bereits diesse Woche stattfinden, wurde nun aber auf Ende April vertagt: Die Opposition fand nicht nur die Eile und kurzfristige Ankündigung unerhört, auch viele Sachverständige äußern immer noch Kritik am Gesetzestext. Das Gesetz regelt beispielsweise Kameraüberwachung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von öffentlichen Behörden und Unternehmen. Acht Sachverständige, die den Prozess begleiten, sind jedoch der Meinung, dass das Gesetz - so, wie es jetzt ist - verfassungsrechtlich und auch europarechtlich problematisch sein wird und erneute Anpassungen hervorrufen könnte. Die Kritik der Sachverständigen nach der Anhörung im Innenausschuss bezog sich vor allem darauf, dass das Recht der Verbraucher eingeschränkt werden soll, gesammelte Daten einzusehen oder diese löschen zu lassen. Wenn es für Unternehmen nämlich zu aufwändig wäre, ihre Datenbanken zu durchsuchen und Löschungen vorzunehmen, dann müssten sie dies - nach dem jetzigen Entwurf - nicht tun. Nun soll also noch einmal nachgebessert werden.
Von einem Datenschutzgesetz zum nächsten Gesetzesverfahren: Vor zwei Wochen sprachen wir an dieser Stelle schon über das von Justizminister Heiko Maas vorgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das soll soziale Netzwerke zu schnellerem Löschen von strafrechtlichen Inhalten zwingen und wird auch Hate-Speech-Gesetz genannt, denn aus dieser Debatte heraus ist es entstanden. Jetzt hat das Justizministerium einen neuen Entwurf vorgelegt und es gibt immer noch Kritik: Zunächst war bereits der Prozess, wie der neue Entwurf vom Ministerium vorgelegt wurde, sehr ungewöhnlich. Denn natürlich arbeiten die Interessenverbände noch an ihren Repliken auf den ersten Entwurf, da kommt auch schon der zweite - das geht gegen die normalen Umgangsformen bei Gesetzgebungsverfahren. Und auch der neue Entwurf wurde, noch bevor sich dazu geäußert werden konnte, an die EU gemeldet- zwar nur eine förmliche Sache, aber eben ungewöhnlich. Zusätzlich gibt es auch noch einen neuen Paragraphen, den der Fachanwalt für IT-Recht Jörg Heidrich bei heise.de als mittlere Atombombe für die Anonymität im Internet einschätzt. Denn das Gesetz, das gegen Hate-Speech im Netz gedacht ist und sich ja vor allem an soziale Medien richtet, soll einen Eintrag im Telemediengesetz verändern. Das Telemediengesetz aber regelt die Haftung von allen Anbietern von und im Internet, nicht speziell soziale Netzwerke. Die Änderung würde den Paragraphen im Telemediengesetz anpassen, der zur Herausgabe von Namen, E-Mail, Postanschrift und vergleichbare Angaben verpflichtet. Aber das ist normalerweise nur Behörden erlaubt. Das soll sich nach dem Gesetz ändern: Man könnte dann bei den Netzwerken als Privatperson selbst ein Auskunftsrecht anmelden, wenn man - das sind die neue eingefügten Worte "<i>andere absolut geschützte Rechte" </i>von sich bedroht sieht - also beispielsweise das Persönlichkeitsrecht.
Und dann war da noch der Brexit. Großbritannien hat den Artikel 50 ausgelöst und damit die Scheidung beantragt. Und obwohl dies ein historischer Moment war, gab es wenig Bewegung im Netz. Eine schöne künstlerische Reaktion gab es allerdings vom britischen Musiker Matthew Herbert. Er hat den Brexit Sound Swap ins Netz gestellt. Dort kann jeder Sounds hochladen, die dann Teil seines Big Band-Albums werden soll, das sich mit dem Brexit beschäftigt. Denn Musik - so die Macher - sei etwas, dass durch Zusammenarbeit entsteht, nicht durch Abgrenzung - deshalb auch die Veröffentlichung unter einer Creative Commons-Lizenz.
Foto: "Taking The World By Storm" von JD Hancock, CC BY 2.0