Medien und Meinungen

Drosselkom, Google-Gelübde und ein uraltes Bellen

27.04.2013
Das Wort der Woche heißt Drosselung. Die hat die Telekom angekündigt und steckt seitdem tief im Shitstorm.
Das Wort der Woche heißt Drosselung. Die hat die Telekom angekündigt und steckt seitdem tief im Shitstorm. Tim Wiese ist mit dieser und weiteren aktuellen Nachrichten im Studio.
Ab Mai bietet die Telekom für Neukunden keine DSL-Flatrates mehr an. Wer sein Datenvolumen verbraucht hat, könnte dann unter Umstände nur noch langsam durch das Netz zuckeln. So wie man das vom mobilen Surfen mit dem Handy kennt. Zumindest behält sich die Telekom so eine Drosselung vor. Unter dem Hashtag #Drosselkom machten sich Viele ihrem Ärger Luft. Was eine Drosselung konkret bedeuten würde, kann man auf der Seite drossl.de sehen. Programmierer Sebastian Vollnhals von OpenDataCity erklärt, was man auf der Seite machen kann:
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"Ich kann da meinen Tarif oder meine Bandbreite, die mir zur Verfügung steht mit meinem DSL- oder meinem Glasfaseranschluss und bekomme dann ausgerechnet nach welcher Zeit mein inklusives Übertragungsvolumen aufgebraucht ist. Ich kann damit ausrechnen, wie viel ich überhaupt up- oder downloaden kann pro Monat. Und ich bekomme ausgerechnet, was meine eigentliche, effektive Bandbreite ist. Wie sich rausstellt, ist diese in vielen Fällen um viele Faktoren geringer als die Bandbreite des Anschlusses."
Die angedachte Drosselung ist auch deshalb so ein Aufreger, weil viele die Netzneutralität in Gefahr sehen. Netzneutralität heißt, dass alle Daten, die durch das Internet rauschen, gleich behandelt werden müssen. Nun hat die Telekom aber angekündigt, dass ihrer eigenen Dienste beim Verbrauch des Datenkontingents nicht berücksichtigt würden. Also: Videos gucken bei Telekom Entertain zum Beispiel würde mein inklusives Übertragungsvolumen nicht anknabbern. Videos bei Youtube schon. Damit hätte sich die Gleichbehandlung von Daten im Netz erledigt.
Auch ein Thema diese Woche: Welche Zugeständnisse muss Google machen? Gerade läuft ja ein Kartellverfahren gegen den Konzern bei der EU. Seit dieser Woche können wir da alle mitreden.
Die EU-Kommission prüft, was man Google durchgehen lassen kann und was sich ändern muss. Unter anderem bemängeln die Wettbewerbs-Wächter in Brüssel, dass Google eigene Dienste in den Suchergebnissen bevorzuge. Wenn man zum Beispiel nach einem Ort sucht, wird der einem immer gleich ganz oben in Google-Maps angezeigt.
Jetzt verspricht das Unternehmen aber, in Zukunft eigene Dienste besser zu kennzeichnen und mehr Links zu Seiten von Wettbewerbern anzuzeigen. Außerdem sollen Webseitenbetreiber in Zukunft einfacher dafür sorgen können, dass Google ihre Inhalte nicht verwendet. Also zum Beispiel kein Textanriss von einer Nachrichtenseite.
Jetzt lautet die Frage: Sind Googles Selbstverpflichtungen ausreichend? Wenn ja, würde die EU-Kommission das Kartellverfahren beenden und Google käme um eine Geldstrafe rum. Bevor die Kommission da aber abschließend urteilt, haben wir alle das vorletzte Wort in dem Verfahren. Nicht nur Wettbewerber, sondern auch »jeder interessierte Dritte« - so heißt es offiziell - kann Stellung nehmen. Per Mail, per Fax und auch Briefe schreiben geht.
> Kontaktadresse für Stellungnahmen
»Mr. Watson -- kommen sie rüber. Ich möchte sie sehen« Das war der nicht sehr umfangreiche Wortlauf des ersten Telefongesprächs überhaupt. Geführt hat es der Erfinder des Telefons - Alexander Graham Bell - mit seinem Assistenten, der im Nebenraum stand. Leider ist dieser Satz nur schriftlich für die Ewigkeit konserviert.
Doch wie klang der Mann, der es möglich gemacht hat, Stimmen über weite Entfernungen zu übertragen? Das kann man sich jetzt anhören. Bell hat seine Stimme nämlich auf einer Wachsplatte aufgezeichnet. Die konnte man nur nicht abspielen, weil sie dadurch zerstört worden wäre. Mit Hilfe eines 3D-Scanners ist es amerikanischen Physikern aber jetzt gelungen, die Aufnahme hörbar zu machen. Und das ist das Ergebnis: Telefonerfinders Stimme!
Foto: Julia Eikmann, A Maze Indie Connect 2013