Medien und Meinungen

Acta, gebrauchte Software und ein beigelegter Patentstreit

03:56 Minuten
07.07.2012
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  Europäische Parlament lehnt Anti-Piraterie-Abkommen Acta ab Nachdem bereits fünf Ausschüsse des Parlaments gegen Acta gestimmt haben, legten die Parlamentarier nun nach: mit der überwältigenden Mehrheit von 479 zu 39 Stimmen - und 165 Enthaltungen.

Europäische Parlament lehnt Anti-Piraterie-Abkommen Acta ab
Nachdem bereits fünf Ausschüsse des Parlaments gegen Acta gestimmt haben, legten die Parlamentarier nun nach: mit der überwältigenden Mehrheit von 479 zu 39 Stimmen - und 165 Enthaltungen.
Kreativwirtschaft und Industrie sind entsetzt, die Acta-Gegner freuts. Markus Beckedahl vom Blog netzpolitik.org spricht von einem »psychologisch wichtigen Sieg« und hofft, dass damit auch ein Wendepunkt in der Urheberrechtsdebatte erreicht ist: Weg von immer mehr Kontrolle, hin zu mehr Freiheit.
Aber es gibt auch genug Stimmen die sagen, mal solle sich keinen Illusionen hingeben: Nach Acta wird ein neuer Gesetzentwurf kommen. Zum Beispiel die überarbeitete Richtlinie zum Schutz von immateriellen Gütern, die Ipred 2.
EuGH spricht sich für Weiterverkauf gebrauchter Software aus
Nach Ansicht der Richter wird das Urheberrecht der Hersteller nicht verletzt, wenn bereits genutzte Software gebraucht weiterverkauft wird. Das gilt übrigens auch dann, wenn es sich um einen Download handelt, also kein materieller Datenträger im Spiel ist.
Till Kreutzer von irights-info spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer revolutionären Entscheidungeiner revolutionären Entscheidung für die Informationsgesellschaft. Immerhin wird festgehalten, dass die Veräußerung von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren einen Kauf darstellt, der Käufer also dann Besitzer der Kopie ist, und nicht etwa nur temporär befristeter Lizenznehmer.
Allerdings hat das Gericht nur entschieden, dass Besitzer ihre Kopie weiter verkaufen dürfen. Ob sie das auch können, steht auf einem ganz anderen Blatt. Apple zum Beispiel vereitelt einen Weiterverkauf schon dadurch, dass man einmal installierte Apps rein technisch überhaupt nicht an ein anderes Gerät weitergeben kann. Und wenn sie vorab darauf hinweisen, dann dürfen die Hersteller einen Weiterverkaufauch weiterhin durch eine Produktaktivierung ausschließen. Daran ändert das EuGH-Urteil überhaupt nichts.
Heise online zum EuGH-Urteil

Yahoo und Facebook legen Patentstreit bei
Kurz vor Facebooks Börsengang wollte Yahoo es noch mal wissen und hat das soziale Netzwerk des Ideenklaus bezichtigt. Das hätte sehr teuer für Facebook werden können, also reagierte es gleich mit einer Gegenklage. Jetzt haben die beiden Unternehmen sich außergerichtlich geeinig und wollen künftig enger zusammen zu arbeiten. Strategische Allianz würde man das wohl in der Politik nennen. Die Zusammenarbeit umfasst die Bereiche Inhalte und Werbung, und die betroffenen Patente, die dürfen sie nun gegenseitig nutzen.

Grafik: www.wordle.net