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Verbraucherzentrale
Kritik an Googles Datenschutzerklärung

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat in einem Schreiben Googles Datenschutzerklärung vom August 2015 kritisiert. Der Verband moniert die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ohne Einwilligung der Nutzer und hat dem Internetkonzern bis zum 25. Januar Zeit gegeben, darauf zu reagieren.

Von Daniela Siebert | 07.01.2016
    Google bekommt eine neue Konzernstruktur.
    Zwei Textpassagen kritisiert der VZBV an der Datenschutzerklärung. (dpa / picture-alliance / Boris Roessler)
    Bereits vor Weihnachten hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband seinen Brief ans Google-Hauptquartier in Kalifornien abgeschickt. "Unterlassungsanspruch" steht in der Betreffzeile des siebenseitigen Schreibens. Darin geht es um mehrere kritische Stellen in Googles Datenschutzerklärung. Allerdings gilt die schon seit August. Dass der VZBV erst Monate später dagegen aktiv wurde, erklärt Heiko Dünkel so:
    "Ach, wir brauchen manchmal ein bisschen, wir haben ja schon ein Verfahren laufen gegen die Datenschutzerklärung von Google, und zwar gegen eine der Vorversionen ein großer Teil der Klauseln, die wir in dieser Datenschutzerklärung eben auch finden, findet sich da auch schon in diesem Klageverfahren, sodass da letztendlich nur zwei drei Sachen übrig geblieben sind, die wir noch zusätzlich in dieser neuen Datenschutzerklärung beanstandet haben und dadurch war die Dringlichkeit möglicherweise nicht ganz so hoch."
    Zwei Passagen kritisiert der VZBV
    Dünkel ist Volljurist bei der VZBV und hat das Schreiben formuliert. Darin geht es inhaltlich um zwei Passagen in der 11-seitigen Google-Datenschutzerklärung, die nach Dünkels Einschätzung für alle Google-Kunden gilt: Also wer dort ein Konto hat, wer mit Googlemail korrespondiert oder die Suchmaschine, Maps oder ähnliche Dienste der Firma nutzt.
    Der eine Kritikpunkt dreht sich um einen Text-Abschnitt, in dem die Googlekunden darauf hingewiesen werden, dass automatisierte Systeme die Inhalte analysieren, um etwa personalisierte Werbung oder Spam-Erkennung bereitzustellen. Wer die Datenschutzerklärung akzeptiere, genehmige folglich, dass Google E-Mails mitliest moniert Dünkel.
    "Und um solche Auswertungen durchzuführen, braucht man eben aus unserer Sicht eine gesonderte hervorgehobene Einwilligung. Da hier nach unserer Auffassung deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist, verstößt das gegen bestimmte Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz, aber auch aus dem Telemediengesetz."
    Die zweite Textstelle, die der VZBV abmahnt, dreht sich eigentlich um die Weitergabe von sensiblen personenbezogenen Daten an Dritte, für die Google eine gesonderte Einwilligung ankündigt. Datenweitergabe - an sich schon ein heikles Thema, doch Dünkel stört sich nicht an dem Vorgang an sich, sondern wittert in den von Google gewählten Formulierungen eine mögliche Kundenfeindlichkeit:
    "Das ist ein bisschen akademischer, vielleicht auch ein bisschen spitzfindiger, man könnte in diese Klausel nach kundenfeindlichster Auslegung reinlesen, dass es auch Kategorien von personenbezogenen Daten gibt, für die keine Einwilligung mehr erforderlich ist. Wir greifen eben hier an, dass die Klausel damit nicht klar genug ist."
    Google-Pressesprecher weist die Kritik zurück
    Bis zum 25. Januar habe man Google Frist gesetzt darauf zu reagieren so Heiko Dünkel. Auf Deutschlandfunk-Anfrage teilt uns der Google-Pressesprecher Klaas Flechsig telefonisch mit, die Rechtsabteilung prüfe gerade eine Antwort darauf, in jedem Fall sei man für Gespräche mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband offen. Im Übrigen:
    "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Datenschutzerklärung vollkommen im Einklang mit allen entsprechenden Gesetzen steht. Die Idee dass irgendjemand bei Google E-Mails mitlesen würde, ist natürlich vollkommen falsch. Es ist nicht so, dass Menschen irgendwelche E-Mails mitlesen, sondern es sind automatisierte Systeme, die E-Mails scannen. Solche Systeme hat jeder E-Mail-Anbieter, schon allein um Spam und Malware herauszufiltern, bei uns werden diese Systeme auch zu Werbeauslieferungszwecken verwendet."
    Sollte Google bis zum Ablauf der Frist keine Unterlassungserklärung abgeben oder klarstellen, dass die Sorgen unbegründet seien, werde der VZBV Klage beim Berliner Landgericht einreichen kündigt Dünkel an. Das hatte der VZBV auch in einem anderen Fall schon einmal getan, als es um eine frühere Fassung von Googles Datenschutzbestimmungen ging. In erster Instanz hatten die Verbraucherschützer am Landgericht Berlin 2013 auch gewonnen, doch Google ging in Berufung, das Verfahren dauert immer noch an.
    Beschwerdemöglichkeiten bei Datenschutzbeauftragten
    Für die Verbraucher selbst sieht Dünkel im Moment nicht viele Möglichkeiten:
    "Man kann sich bei seinem Datenschutzbeauftragten beschweren, man kann sich bei uns beschweren, wenn man damit nicht einverstanden ist, wir sind ja da schon ziemlich umfangreich tätig, wenn wir, wie wir hoffen, durchdringen vor Gericht, dann ist diese Praxis ja auch letztendlich zu beenden."
    Bei den Verbraucherzentralen seien zu dem Thema jedoch noch keine Kundenbeschwerden eingegangen. Und dass auch Verbraucherschützer nicht so heiß essen wie sie kochen beweist Heiko Dünkel selbst. Hat er bei Google ein Nutzerkonto?
    "Das ist ja jetzt sehr privat, aber: ja! Allerdings nutze ich das auch nur, um mich an meinem Smartphone anzumelden und nicht für den E-Mailverkehr an sich. Vielleicht fehlt da ja auch so ein bisschen die Sensibilität."