Leistungsschutzrecht: Keine genauen Erklärungen im Gesetzentwurf

26.02.2013
Zeitungsverlage und Betreiber von Suchmaschinen, allen voran Google, streiten sich seit langem über die Vergütung journalistischer Leistungen. Der Bundestag will nun mit einem Gesetz Klarheit schaffen. Aber detaillierte Vorschriften sind nicht zu erwarten, erklärt Falk Steiner, Deutschlandradio-Experte für Netzpolitik.
Kernpunkt des Streits seien die sogenannten Snippets, kleine Textauszüge von Artikeln aus Onlinemedien, erklärt Steiner. Diese würden von der Suchmaschine angezeigt, was nach Ansicht der Verlage die Leser davon abhalte, auf die Internetseiten der Onlinemedien zu klicken. Deswegen wollten sie von den Suchmaschinenbetreibern Geld für diese Leistungen.

Google wiederum argumentiere, die Snippets seien eher das Hilfsmittel für den Leser, zu den eigentlichen Medien zu finden. "Die würden primär so wie ein Taxi, das die Leute zum Restaurant bringt, arbeiten", fasst Steiner Googles Sicht zusammen. Der Suchmaschinen-Betreiber sehe sich in der Rolle des Dienstleisters, sei daher nicht bereit, Geld an die Verlage zu zahlen.

Der Gesetzentwurf, über den am Freitag im Bundestag abgestimmt werden soll, sei "eher auf Verlegerseite", wenn auch in kleinerem Umfang als in den bisherigen Entwürfen. Es werde aber nicht geregelt, welche Summen die Betreiber an Verlage zahlen sollten, auch nicht, wie der Ausgleich zustande kommen soll. Um welche Geldbeträge es in dem Streit um das Leistungsschutzrecht geht, sei ebenfalls unklar, sagt Steiner.