Legalisierung von Cannabis

"Es gibt keine Argumente mehr für die Prohibition"

08:29 Minuten
Ein Teenager zündet sich einen Joint an.
Das Cannabis-Verbot gefährde die Jugend, sagt Andreas Müller: An jeder Ecke könne man sich "Dreck" oder "gestrecktes Zeug" kaufen. © imago / Westend
Andreas Müller im Gespräch mit Stephan Karkowsky · 21.10.2021
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Cannabis wird nach Ansicht des Jugendrichters Andreas Müller zu Unrecht kriminalisiert. Alkohol sei weitaus gefährlicher. Für eine Legalisierung hat er konkrete Vorschläge: zum Beispiel Cannabis-Fachgeschäfte.
Ein mögliches Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP könnte die Legalisierung von Cannabis sein. Alle drei Parteien zeigen sich jedenfalls offen dafür. Nach Überzeugung des Bernauer Jugendrichters Andreas Müller ist es höchste Zeit für eine Entkriminalisierung der Droge. Er hat vor gut anderthalb Jahren Klage gegen das Cannabis-Verbot beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, unter anderem sieht er den Gleichheitsgrundsatz nicht gewahrt und belegt das mit Zahlen: "70.000 Alkoholtote jährlich allein in der Bundesrepublik Deutschland, weltweit kein Toter wegen Cannabis."
Die aktuelle Verbotspolitik habe "zu viele Opfer geschaffen", sagt er:
"Wir haben Millionen von Menschen mit Bußgeldern belegt, wir haben sie zu Geldstrafen verurteilt, und wir haben weit über eine halbe Million Menschen in die Knäste gepackt. Das haben wir ohne Sinn und Verstand gemacht."
Begonnen habe das in den 1970er-Jahren, als man noch glaubte, es handele sich um eine Einstiegsdroge, eine hoch gefährliche Substanz – "damals vielleicht noch mit ein bisschen Berechtigung", so Müller. Heute sei das lange nicht mehr der Fall. "Es gibt keine Argumente mehr für die Prohibition", betont der Jurist.

Mehr Jugendschutz durch Legalisierung

Warnungen vor einer gesundheitlichen Gefährdung der Jugend widerspricht Müller vehement: "Man würde sie nicht mehr gefährden als zum gegenwärtigen Zeitpunkt, in Wirklichkeit würde man sie schützen." Denn Jugendliche könnten heutzutage "an jeder Ecke" Cannabis erwerben, und das sei teilweise "Dreck" oder "gestrecktes Zeug", wie Müller es nennt. "Wo ist da noch der Jugendschutz?" Er betont allerdings, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung "nicht unbedingt psychoaktive Substanzen zu sich nehmen" sollten. Das gelte hauptsächlich natürlich für Alkohol, aber auch für Cannabis und sonstige Substanzen.
Für eine mögliche künftige Ampelkoalition sieht Müller konkreten Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene. So müsse es neben einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein "effektives Cannabis-Kontrollgesetz" geben, das allerdings bereits "in der Schublade der Grünen" liege. Darin sei auch der Jugendschutz geregelt. Eine Freigabe dürfe demnach erst ab 18 Jahren erlaubt und der Markt müsse staatlich kontrolliert sein: "Da halte ich es für das Beste, das mit Cannabis-Fachgeschäften zu machen, wo Leute sitzen, die ausgebildet sind, die genau wissen, welches Cannabis am besten ist für diese oder jene", so Müller. Es gehe dabei zum Beispiel um den THC-Gehalt oder die Eignung der Substanz für Kranke.

Cannabis-Fachgeschäfte statt Apothekenverkauf

Den Vorschlag von FDP-Chef Christian Lindner, den Verkauf über Apotheken zu regeln, findet der Jugendrichter nicht gut. Dort komme jeder rein, auch Kinder. In einem Cannabis-Fachgeschäft dagegen stehe ein Schild: Erst ab 18! Außerdem bekomme man in Apotheken "das Odium des Kranken". Müller hält dagegen: "Die Cannabis-Konsumenten sind nicht krank! Sie möchten nur ein anderes Mittel als Alkohol konsumieren."
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