Länder einigen sich auf Auftragsreform für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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    Die Bundesländer wollen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schärfen und haben sich auf Änderungen im Staatsvertrag geeinigt.
    Das teilte am Donnerstag nach einer Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin die rheinland-pfälzische Staatskanzlei mit - sie ist federführend für Medienpolitik zuständig. Der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio solle sichtbarer herausgestellt werden, hieß es. Die Länder wollen unter anderem mehr Flexibilität beim Programmangebot ermöglichen - digitale Angebote im Netz abseits des fortlaufenden Programms werden immer wichtiger. Ein wichtiger Punkt in den Debatten im Vorfeld war die Frage, welchen Stellenwert künftig die Unterhaltung im Programm der Sender einnehmen soll. Man brauche eine breite Verständigung darüber, was den Markenkern in der heutigen Zeit ausmacht, hieß es in der Mitteilung weiter. Das seien natürlich Kultur, Bildung, Information - und auch Unterhaltung gehöre dazu, "wenn dies einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht". Mit der Einigung der Regierungschefs kann nun ein Entwurf mit den Änderungen im Staatsvertrag erarbeitet werden und die Länderparlamente werden einbezogen. Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Diese legen den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest.