Kraushaar: Vorzeitige Haftentlassung "ganz normaler rechtlicher Vorgang"

12.02.2007
Der Historiker und Politologe am Hamburger Institut für Sozialforschung, Wolfgang Kraushaar, hat das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zur vorzeitigen Haftentlassung der früheren RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt als "ganz normalen rechtlichen Vorgang" bewertet. Die Entscheidung sei einem rechtsstaatlichen Prinzip gefolgt, sagte Kraushaar im Deutschlandradio Kultur.
Das Strafrecht orientiere sich am Gedanken der Resozialisierung, betonte der RAF-Experte Kraushaar. In der Altersstufe von Brigitte Mohnhaupt sei die vorzeitige Haftentlassung eine der letzten Möglichkeiten, in diese Gesellschaft zurückzukehren. Bei Mohnhaupt handele es sich um eine ganz besondere Gefangene, sie sei die "eiserne Lady der RAF" gewesen: "Insofern ist es nahe liegend, dass die Emotionen in ihrem Fall besonders hoch kochen".

Er habe den Eindruck, dass viele auch schon entlassene ehemalige RAF-Terroristen Gefangene ihrer eigenen Geschichte seien und wie Gespenster in dieser Gesellschaft umherliefen, sagte Kraushaar: "Insofern müssen sie eigentlich an den Kern ihrer alten Identität herangehen, um auf die Gesellschaft zuzugehen, sich möglicherweise auch entschuldigen zu können bei den Angehörigen der Opfer".