Kommission sieht in Grosz-Gemälden in Bremen keine Raubkunst

    Vor dem Gebäude der Kunsthalle Bremen wehen Fahnen mit der Aufschrift "Kunsthalle Bremen".
    Die zwei Kunstwerke befinden sich in der Sammlung der Kunsthalle Bremen. © picture alliance / dpa / Alicia Windzio
    Zwei Gemälde des Malers George Grosz können laut einer Empfehlung der Beratenden Kommission für NS-Raubgut in Bremen bleiben. Es werde keine Restitution der Werke "Pompe Funèbre" (1928) und "Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel" (1931) an Grosz' Erben empfohlen, teilte die Kommission in Berlin mit. Beide Bilder befinden sich in der Sammlung der Kunsthalle Bremen. Die Erben waren den Angaben zufolge der Auffassung, dass es sich bei den Gemälden um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handele. Die Kommission geht bei "Pompe Funèbre" hingegen davon aus, dass Grosz das Werk infolge hoher Schulden verloren hat. Dies soll ein Schriftverkehr belegen. Auch das "Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel" sieht die Kommission nicht "als  NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut". Es fehlten Beweise dafür, dass es im Verfolgungszeitraum Grosz gehörte. Künftig soll ein neues Schiedsgericht die Rückgabeverfahren für nationalsozialistisches Raubgut in Deutschland verbessern und die Arbeit der Beratenden Kommission ersetzen.