Körber: Pflichtabgabe einer Kopie für Filme einführen

Moderation: Liane von Billerbeck · 09.01.2008
Ein Drittel des deutschen Filmerbes ist verschwunden, weil die Filme nicht archiviert wurden. Auf Grund der föderalen Strukur der Bundesrepublik sei es schwierig, einheitliche Richtlinien für ihre Archivierung festzulegen, meint Martin Körber, Leiter des Archivs der Stiftung Deutsche Kinemathek. Er fordert die Pflichtabgabe einer Filmkopie in allen Bundesländern.
Liane von Billerbeck: "Weil du arm bist, musst du früher sterben". Der Film mit Bernhard Wicky gehört ebenso dazu wie die Filmkomödie "Der Theodor im Fußballtor" mit Theo Lingen und Hans Moser und auch die Drehkassetten der Verfilmung von "Mutter Courage und ihre Kinder" mit Helene Weigel. Ein Drittel des deutschen Filmkulturerbes ist verschwunden. Denn bislang werden Filme nicht systematisch archiviert, wie das bei Büchern inzwischen gesetzlich geregelt ist.

Martin Körber leitet das Archiv der Stiftung Deutsche Kinemathek. Ein Drittel des Filmerbes verschwunden, das ist ja ein dramatischer Befund. Herr Körber, wann wurde das eigentlich zum ersten Mal festgestellt?

Martin Köber: Das wurde das spätestens dann festgestellt, als man sich angefangen hat, über Archivierung systematisch Gedanken zu machen in diesem Land. Das war Anfang der 30er Jahre. Vorher war natürlich auch klar, dass Filme eigentlich nicht etwas sind, was man unbedingt systematisch aufhebt. Sondern das war ein Unterhaltungsmedium, weitgehend, und Saisonware, wie eine Zeitung, die man heute liest und morgen nicht unbedingt noch mal liest, war der Film halt im Kino, solange bis er sein Geschäft gemacht hatte. Dann wurde er noch weiter verkauft. Und dann hat man noch in den Vorstädten und dann auf dem Lande und dann vielleicht noch exportiert. Und am Schluss war es dann nur noch zerkratztes Material, und das hatte sein Leben ausgehaucht und war dann weg. Das war eigentlich der normale Geschäftsgang.

Billerbeck: So einen Bruch hat es schon mal gegeben beim Übergang zwischen Stummfilm und Tonfilm, dass man da auch nicht auf die Idee kam, diese Dinge, diese Filme aufzuheben?

Köber: Das war sicherlich ein ganz großer Einschnitt, dass man dachte, diese Filme, die eben jetzt keine Tonspur draufhaben, die kann man nie wieder verwerten, und die brauchen wir nicht mehr aufzuheben. Und die großen Studios in Amerika vor allem haben das eben sehr vernachlässigt, haben ihre Filme in den Pazifik gekippt mit großen Lastwagen usw. Wenn Sie am Santa-Monica-Pier entlanggehen, dann können Sie noch wissen, dass da draußen Metro-Goldwyn-Mayer, alles liegt. Aber natürlich ist nichts davon mehr übrig. Das war aber natürlich in Europa auch nicht sehr viel anders. Die meisten Leute haben ihre Filme nicht aufgehoben. Das hat 1934 in Deutschland ein Ende gefunden mit der Gründung des Reichsfilmarchivs. Das war ja ein Interesse des Reichspropagandaministeriums, den Film sowieso sehr stark unter Kontrolle zu bringen. Und dazu gehörte natürlich auch die Kontrolle über die Vergangenheit. Man hat dann den Filmfirmen zunächst mal verboten, Material weiter zu vernichten. Und man musste es dem Reichsfilmarchiv anbieten. Es wurde also erfasst, was ist noch da. Diese Listen sind zum Teil auch noch erhalten. Das ist ganz interessant. Man kann also dann sehen, was die UFA, die ja damals schon die bedeutendste Produktionsfirma in Deutschland war, zum Beispiel noch hatte. Die UFA-Akten sind ja, teilweise jedenfalls, erhalten. Man kann da nachvollziehen, was vom Stummfilm dann noch übrig ist. Das ist auch nicht so furchtbar viel. Aber es ist doch immerhin interessant, dass sehr viele Originalnegative der klassischen Periode des deutschen Films, das ist ja nun mal weiterhin die 20er-Jahre-"Metropolis", die "Nibelungen" usw., waren noch was vorhanden. Das wurde dann in Reichsfilmarchiv aufgenommen und da auch ganz gut gepflegt mit anderen Archiven, die sich dann in den 30er Jahren auch gründeten, Museum of Modern Arts, Kinemathek Francaise usw., auch ausgetauscht. Insofern haben sich viele Materialien, die in Deutschland jetzt nicht mehr vorhanden sind, auch anderswo erhalten, weil sie dort durch diesen Tausch schon damals immerhin als Kopie noch vorhanden sind. Das hilft uns natürlich heute, wenn wir an so einen Film wieder drankommen wollen. Das hilft uns nur nicht unbedingt immer in der Bildqualität, weil eine Kopie ist eben eine Kopie und kein Original. Damit war natürlich dann Schluss 1945, als das Reichsfilmarchiv mit dem dazugehörigen Reich unterging, die Materialien zunächst mal verlassen rumlagen, in Babelsberg in den Bäumen hingen usw. Dann ist sehr viel in die Sowjetunion abtransportiert worden, teilweise auch immer noch dort. Und erst mit der Gründung des Staatlichen Filmarchivs in der DDR wurde versucht, diesen Bestand wieder zusammenzubekommen. Und in der Bundesrepublik gab es eben über das Bundesarchiv dann auch ab Mitte der 50er Jahre Bestrebungen, wieder so eine Art Filmarchiv aufzubauen. Es geht nur in der Bundesrepublik viel schwieriger als in der DDR und auch vorher, weil die Bundesrepublik kein zentral organisierter Staat ist, sondern ein föderales Land, wo die Kulturhoheit bei den Ländern liegt.

Billerbeck: Das klingt aber so ein bisschen wie ein Treppenwitz eigentlich. Die Nazi-Filme sind erhalten, die DDR-Filme sind erhalten. Und weil die Bundesrepublik föderal organisiert ist und Kultur Ländersache ist, da sind wir nicht in der Lage, die Filme zu retten?

Köber: So ist es. Demokratie ist immer ein bisschen was Schwierigeres, weil man es nicht von oben organisieren kann. Da muss man sich ein bisschen mehr Mühe geben. Und das sieht man jetzt ja auch auf Europa bezogen. Es gibt ja einen Entwurf für die Europäische Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes. Aber da müssen dann auch alle 27, oder wie viel es inzwischen sind, das weiß ich jetzt gar nicht, Staaten zustimmen. Und die haben dann wiederum in der Bundesrepublik dann noch die Länder auch noch wieder drunter. Bis man sich da geeinigt hat, was nun wirklich Schutz des audiovisuellen Erbes ist, ist viel Zeit vergangen.

Billerbeck: Sie hatten es gesagt, Kultur ist Ländersache in Deutschland. Und diese Länderhoheit, die ist aber im Interesse der Archivierung schon mal ausgehebelt worden, nämlich im Gesetz über die Deutsche Bibliothek von 1969. Und da werden ja als Druckwerke definiert alle Darstellungen in Schnitt, Bild und Ton, die im Vervielfältigungsverfahren hergestellt und zur Verbreitung bestimmt sind. Das trifft auf Bücher zu, aber doch eigentlich auch auf Filme. Wieso könnten eigentlich nicht Filme auf diese Weise archiviert werden?

Köber: Gute Frage! Ich wüsste nur nicht, an welche Institution ich die jetzt stellen muss. Vielleicht könnte man den Bundeskulturminister, der ja auch nicht so heißen darf, mal auf diese Fährte setzen. Ich weiß auch, dass die da dran sind. Da sind in dem sogenannten BKM schon Bestrebungen da, weil diese Europäische Konvention muss ja von der Bundesrepublik auch irgendwie umgesetzt werden. Jetzt muss man also sehen, wie wird das in der Bundesrepublik organisiert, dass wir diese Europäische Konvention unterzeichnen können, dass wir das auch ratifizieren können, dass das irgendwie in Kraft tritt und auch Auswirkungen hat. Es gibt Regelungen, die haben zu tun mit der Filmförderung. Die Filmförderung ist ja einerseits eine Bundesangelegenheit über die Filmförderungsanstalt. Andererseits ist es eine Länderangelegenheit. Die einzelnen Länder haben jeweils Filmförderungsgesetze. Und da drin ist verankert, allerdings nicht in allen deutschen Bundesländern, dass ...

Billerbeck: Aber beispielsweise in Berlin-Brandenburg ist das der Fall.

Köber: In Berlin-Brandenburg ist das der Fall, dass Materialien von den Filmen, die Förderung erhalten, in den Archiven landen. Aber das hilft uns bei der Archivierung nur bedingt, weil es nicht verankert ist mit ausreichender Präzision aus Archivsicht, würde ich sagen, was da genau deponiert wird. In der Regel steht da drin: eine Kopie im Originalformat. Das hieße also bei einem Kinofilm ein 35-mm-Material, in der Regel noch, beim digital produzierten Stück eben ein digitales Material im Originalformat. Beim digitalen wäre das dann schon nicht das Problem. Da habe ich das, was es ist. Bei einem 35-mm-Film habe ich nur eine Theaterkopie. Und von der aus kann ich natürlich nicht wirklich ein gutes Archivstück herstellen. Ich müsste da Zugang zum Originalnegativ haben, wenn ich das wirklich sichern will. Der Sinn dieser Sache ist ja nicht die Archivierung als solche. Das ist auch ein hohes Ziel, dass man überhaupt die Sachen aufhebt.

Billerbeck: Dass man den Film mal wieder angucken kann?

Köber: Dass man auch Zugänglichkeit schaffen kann für das Publikum, das mit seinen Steuergeldern diese Filme mit finanziert hat, nicht unbedingt ausschließlich, aber doch mitgeholfen hat und auch die Archivierung natürlich bezahlt.

Billerbeck: Ich will noch mal auf dieses Gesetz über die Deutsche Bibliothek, das ich vorhin erwähnt hatte und wo Sie sagten, ja, wieso könnte man nicht auch Filme darunter fallen lassen und die als Pflichtexemplar dort abliefern. Es gibt ja eine Ausnahme in diesem Gesetz über die deutsche Bibliothek. Die hat mich sehr überrascht, als ich da nachgelesen habe. Es gibt nämlich Depotpflicht für Filme schon, aber ausgerechnet für Musikfilme. Warum denn das?

Köber: Weiß ich nicht, keine Ahnung. In die Gehirnwindungen derjenigen, die das verfasst haben, kann ich jetzt nachträglich auch nicht einsteigen. Es könnte zu tun haben mit der Tradition, dass Musik sowieso archiviert wird. Ein Teil der deutschen Bibliothek ist ja das deutsche Musikarchiv. Das ist übrigens hier in Berlin, wo von allen veröffentlichten Musikwerken etwas hinterlegt werden muss. Und das ist auch ein interessanter Unterschied. Alles, was in Deutschland veröffentlicht wird auf Tonträger, muss im deutschen Musikarchiv deponiert werden. Da ist es dann auch egal, ob es eine deutsche Musik oder eine ausländische Musik. Der interessante Punkt ist: Das Musikerbe dieses Landes wird definiert als das, was hier gehört wird. Und das könnte man beim Film ja zum Beispiel auch denken, dass Filme, die ins Kino kommen oder die überhaupt hier publiziert werden, egal in welcher Form, ob sie als Videospiel erscheinen, ob sie auf dem Handy kommen, ob sie im Internet kommen usw. Wir können uns vielleicht beim bewegten Bild gar nicht mehr nur auf einen Kinofilm konzentrieren. Sehr viele produzierte Werke kommen ja gar nicht ins Kino, sondern kommen ins ganz anderer Weise an die Menschen. Und es gibt natürlich auch viele Sachen, die gar nicht fürs Kino produziert sind, sondern die aus anderen Gründen vielleicht für spätere Generationen mal interessant sind, Fernsehen, Lehrfilme, Dokumentarfilme usw. Und, wenn ich das noch zu Ende sagen darf, die ausländischen Produktionen, die hier im Land erscheinen und Teil des audiovisuellen Erbes und Gedächtnisses von uns ja sind, die wollen wir natürlich eigentlich auch aufheben.

Billerbeck: Herr Körber, Sie haben ja auch als Experte für Restaurierung von Film- und Tonträgern nicht nur für die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung gearbeitet, sondern auch für ausländische Einrichtungen, u.a. das Netherlands Film Museum. Wie wird denn mit der Archivierung von Filmen in anderen europäischen oder anderen Staaten der Welt umgegangen? Gibt es da so eine Pflichtabgabe?

Köber: Es gibt in einigen Staaten durchaus sehr strenge Pflichtabgaben. Und die zeigen auch Wirkung. Das erstreckt sich dort zum Teil dann auch wirklich auf die Ausgangsmaterialien. Da muss dann auch das Originalnegativ natürlich nach der Auswertung, wenn es nicht mehr gebraucht wird ...

Billerbeck: Was kostet eigentlich so ein Original oder so eine Pflichtkopie?

Köber: Die Pflichtkopie ist nicht so das Problem. Das ist ja eine Serienkopie. Wenn ich von einem Film 50, 100, 500 Kopien mache, dann mache ich eben noch eine mehr. Und die fällt dann wirklich nicht mehr groß ins Gewicht im Budget. Den Preis den Originalnegativs, den kann man im Grunde gar nicht bewerten, weil das sind ja die Herstellungskosten der ganzen Produktion plus den jahrzehntelangen Auswertungserlösen, die man sich dann auch noch vorstellt, die dieses Negativ ermöglicht. Das ist nicht der Punkt. Wir wollen das ja auch nicht kaufen, sondern es soll ja nur da deponiert werden. Der Eigentümer verliert ja nicht seine Rechte an diesem Material. Es geht ja nur um den Schutz dieses Werks.

Billerbeck: Wenn Sie zum Schluss des Gespräches mal Forderungen formulieren würden, was jetzt geschehen muss, um zu verhindern, dass weiter Filme eben im Nirvana verschwinden, welche Forderungen müssten das sein?

Köber: Die Forderungen wären eine wirklich in allen Bundesländern geregelte Pflichtabgabe, auch dass das Originalformat abgegeben werden muss und nicht nur eine VHS-Kassette. Das ist in manchen Ländern auch noch nicht so ganz durch. Und dass nach einer gewissen Zeit das Originalnegativ, oder was immer das Ausgangsmaterial dieses Werks ist, dem Archiv auch wenigstens angeboten wird. Man kann ja dann noch entscheiden, ob es "archivwürdig", in Anführungsstrichen, ist oder nicht. Das ist ja auch immer noch so ein Punkt, was in die Sammlungspolitik der einzelnen Archive reinpasst. Wir haben auch das Problem, dass die Archive schwer vorbereitet sind. Das Bundesarchiv darf zum Beispiel nur deutschen Film sammeln. Das ist bei Koproduktionen schon teilweise ein Problem.