Klage gegen "Fear" der Berliner Schaubühne

Sorge um die Kunstfreiheit

Szene aus "Fear" an der Berliner Schaubühne
Das Stück "Fear" sei behandelt worden, als sei es ein journalistischer Text, so der Regisseur Falk Richter, das funktioniere natürlich nicht bei Kunst. © imago / DRAMA-berlin.de
Falk Richter im Gespräch mit Gabi Wuttke · 20.07.2018
Die Publizistin Gabriele Kuby sah durch das Stück "Fear" der Berliner Schaubühne ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Nun wies das Gericht die Klage in weiten Teilen zurück. Regisseur Falk Richter sieht die Kunstfreiheit dennoch in Gefahr.
Im Stück "Fear" der Berliner Schaubühne wird ein Foto der christlich-konservativen Publizistin Gabriele Kuby gezeigt, in einer Klang-Collage ist ihre Stimme zu hören. Weil sie dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah, verklagte sie das Theater und den Regisseur Falk Richter. In zweiter Instanz wurde die Klage in weiten Teilen zurückgewiesen, Kuby muss 69 Prozent der Prozesskosten zahlen.
Allerdings untersagte das Kammergericht dem Theater, Kuby Sätze wie "Ich hetze gegen Juden", "Was wir brauchen, sind Faschisten und Faschistinnen" zuzuschreiben und die Publizistin als "verknitterte, ausgetrocknete düstere Seele" zu beschreiben. Die von Kuby erhobene Forderung nach 20.000 Euro Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen.
Es ging insbesondere um den erwähnten Satz mit den Faschisten und Faschistinnen. Den hat Kuby so nie gesagt, er wurde zusammengesamplet. Das Landgericht Berlin habe in der ersten Verhandlung dem Theater noch mehr Kunstfreiheit zugebilligt, sagt Regisseur Falk Richter. "Hier war es jetzt aber so, weil dieses Gericht spezialisiert ist auf Urheberrecht, dass die im Grunde wenig Verständnis für die Kunst hatten", so der Theatermacher.

Kunst ist kein Journalismus

Das Stück sei behandelt worden, als sei es ein journalistischer Text. "Und das funktioniert natürlich nicht bei Kunst. Im strengen Sinne ist es natürlich unwahr. Gabriele Kuby hat das so nicht gesagt, wir würden jetzt argumentieren, sie denkt aber so. Und das wollen wir zum Ausdruck bringen", so Richter.
Im Gericht habe er klargestellt, dass Kuby keine Konservative sei, sondern mittlerweile eine Rechtsradikale, erzählt der Regisseur. "Dem hat sogar der Richter zugestimmt. Ich darf weiterhin sagen, dass sie Hasspredigen hält. Ich darf weiterhin ihr Foto benutzen. Ich darf auch weiterhin darauf hinweisen, dass Frau Kuby sehr eng mit Beatrix von Storch zusammenarbeitet und dass sie gemeinsam einen Verein zu Rechristianisierung des Abendlandes haben", erzählt Falk Richter.

Klare Agenda gegen Kunstfreiheit

Trotzdem müsse man sich Sorgen um die Kunstfreiheit machen, so Richter. "Weil diese neuen Rechten, zu denen auch Frau Kuby zählt, immer massiver gegen die Kunstfreiheit vorgehen. Gegen Theater. Gegen Künstler, die sich kritisch mit rechtsradikalen Politikern auseinandersetzen. Die haben eine ganz klare Agenda, die wollen die 'links-grün versiffte Gesinnungsdiktatur' zerstören und die gehen da auch sehr aggressiv vor", bilanziert Regisseur Falk Richter.
(be)
Mehr zum Thema