"Keine rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Drohnen"

Thilo Weichert im Gespräch mit Dieter Kassel · 05.11.2012
Der Polizeieinsatz von Drohnen ist nach Ansicht des Datenschützers Thilo Weichert illegal. Dies sei "ein wahnsinniger Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, weil die betroffenen Personen das nicht sehen", sagte der Leiter des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Dieter Kassel: Am vergangenen Donnerstag haben wir mit Markus Bösch gesprochen, einem Journalisten, der sich bei einem Elektronikversender im Internet eine Drohne gekauft hat, um damit zu spielen. Viel mehr als Spielen kann man mit dem einfachen Ding auch nicht machen.

Aber Fluggeräte, die mit einer Kamera ausgestattet sind, die theoretisch aber auch andere Mess- und Überwachungsinstrumente an Bord haben können, sind inzwischen weit verbreitet, und dieser Trend wird anhalten. Was bedeutet das aber für den Datenschutz und den Schutz unserer Privatsphäre?

Darüber wollen wir jetzt mit Thilo Weichert reden, er ist der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel. Schönen guten Morgen, Herr Weichert!

Thilo Weichert: Einen wunderschönen guten Morgen!

Kassel: Wo überall in Deutschland werden denn nach Ihrem Kenntnisstand tatsächlich schon Drohnen eingesetzt?

Weichert: Lassen Sie mich, bevor ich auf Deutschland komme, kurz auch die militärische Anwendung ansprechen. In Afghanistan werden Drohnen eingesetzt einmal zum Abfeuern von Waffen, also zum Verschießen von Bomben oder von irgendwelchen anderen Raketen, aber auch in Afghanistan werden Drohnen, andere Luftüberwachung zur Kontrolle des gesamten Luftraumes und auch des Bodens benutzt, sodass die Bevölkerung dort voll überwacht wird mit der Konsequenz, dass man also dann unter Umständen nicht mehr auf dem Dach ungestört schlafen kann, sodass die Leute in die Hinterhöfe reinschauen können und so weiter und so fort.

Und genau das droht uns jetzt auch hier in Deutschland, wo also immer mehr Drohnen eingesetzt werden. Derzeit wissen wir, dass Luftüberwachung insbesondere in der Bauverwaltung, Katasterverwaltung eingesetzt wird, um Schwarzbauten festzustellen, um festzustellen, ob irgendwelche Versiegelungen im Boden und Ähnliches nicht korrekt gemeldet worden sind.

Und dann wird es schon aus Datenschutzsicht erheblich sensibler: Auch die Polizei setzt Drohnen ein. So in Sachsen, so in Niedersachsen, auch bei Demonstrationen, bei Fußballspielen in Baden-Württemberg haben Forscher auch schon bei Festen eingesetzt, um dann die Verkehrsströme, die Personenströme zu überwachen. Das heißt also, auch hier in Deutschland werden Drohnen zunehmend eingesetzt, um nicht nur jetzt allgemeine Sachen zu überprüfen, sondern auch Menschen zu kontrollieren und zu verfolgen.

Kassel: Wie ist denn da die Rechtslage? Muss zum Beispiel, wenn die Polizei eine Drohne einsetzt, da irgendein Staatsanwalt vorher zustimmen?

Weichert: Derzeit gibt es überhaupt keine rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Drohnen. Das ist auch eine unserer Kritik als Datenschützer – wir haben nichts dagegen, dass Drohnen eingesetzt werden in schweren Lagen, also in Gefahrensituationen oder wenn es darum geht, einen Straftäter zu verfolgen, vielleicht dann auch über die Luft weiter zu verfolgen auf der Straße. Das muss dann aber geregelt werden, und es muss klar geregelt werden in dem Gesetz, dass es wirklich nur bei schweren Straftaten oder bei schweren, großen Gefahrenlagen erlaubt ist und nicht auch schon bei irgendwelchen Demonstrationen oder bei Gottesdiensten und Ähnlichem. Und insbesondere, dass dann auch keine Personenidentifizierung stattfindet. Das heißt, derzeit ist der Einsatz von Drohnen etwa durch die Polizei definitiv illegal, und mich wundert, dass es bisher noch keinerlei Initiative von den Regierungen, von der Polizei auch gegeben hat, das zu legalisieren.

Kassel: Gibt es denn wenigstens Regelungen zum Beispiel bei den Einsatzgebieten, die Sie schon gesagt haben, scheinbar harmlose Dinge, so ein Katasteramt zum Beispiel. Man kann ja nie ausschließen, wenn man da ein Grundstück überfliegt, bei dem man eigentlich nur gucken will, ist da alles so wie angemeldet, dass man zufällig auch noch andere Sachen vor die Kamera kriegt – gibt es wenigstens da Regeln, wie lange man dann solche Sachen aufheben darf und ob und wie man sie verwerten darf?

Weichert: Auch da gibt es derzeit keine spezifischen Drohnenregeln. Aber da, würde ich mal sagen, ist es auch nicht so wichtig, weil eben hier wirklich die Sachen im Vordergrund stehen und die Katasterämter ohnehin nichts erheben dürfen, was über ihre Aufgabenerfüllung hinaus geht. Das heißt, die dürfen dann tatsächlich mit diesen Bildererkennungen dann auch nur Schwarzbauten oder irgendwelche Grundstückseinmessungen und Ähnliches detektieren.

Sie dürfen definitiv jetzt hier nichts feststellen, was jetzt an Verkehr, Personenverkehr, an irgendwelchen anderen Dingen, die also jetzt im Gesetz nicht vorgesehen sind, was da ihnen unter Umständen auch vor die Linse kommt. Etwas anderes ist es eben dann bei der Polizei, bei Geheimdiensten oder bei anderen Sicherheitsbehörden, die eben das auch einsetzen, auch um eine ganz gezielte Verfolgung von Personen vorzunehmen.

Das ist meines Erachtens ein wahnsinniger Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, weil die betroffenen Personen das nicht sehen. Sie können es nicht erkennen, sie bewegen sich völlig unbefangen im öffentlichen Raum und werden insofern in ihrem Persönlichkeitsrecht ganz massiv beeinträchtigt, weil sie eben hier vollständig verfolgt und überwacht werden.

Kassel: Nun stellt sich natürlich immer beim Datenschutz die Frage, wann heiligt der Zweck die Mittel? Die Polizeibehörden würden natürlich, wenn sie mit uns am Tisch säßen, sagen: Gut, wir sind da natürlich vorsichtig, aber es gibt Fälle, da können wir auch schwere Verbrechen nicht anders klären, und ist es nicht besser, so was zu machen, als jemanden laufen lassen zu müssen, weil wir ihn anders nicht finden?

Weichert: Wenn das die Polizei sagen würde, wäre das schön. Derzeit wissen wir, dass die Polizei eben zum Beispiel auch bei Demonstrationen gegen Atomkraft, gegen Atomkraft in Gorleben oder Ähnliches eben solche Drohnen eingesetzt wurden. Bei Fußballspielen, wo, gut, natürlich schon auch eine Lagebeurteilung notwendig ist, aber dann, bitteschön, nach einer Abwägung und einer Feststellung, inwieweit Persönlichkeitsschutz hier gewährleistet ist.

Diese Abwägung soll aber nicht die Polizei vornehmen, sondern der Gesetzgeber. Der muss dann vorgeben, ob dann ein Richter eingeschaltet wird, wie die Betroffenen informiert werden, welche Daten erhoben, welche dann sofort wieder gelöscht werden müssen. Das muss der Gesetzgeber regeln, und das darf die Polizei nicht eigenmächtig von sich aus bestimmen.

Kassel: Sind denn den Bürgern solche Gefahren überhaupt schon bewusst. Ich meine, in Ihrem Zentrum in Kiel kommen ja viele Fragen per E-Mail, Telefon, andere Wege – kommt es dann überhaupt schon vor, dass jemand sagt, ich habe das Gefühl, ich bin mal irgendwie von Drohen beobachtet worden?

Weichert: Also hier in Schleswig-Holstein wissen wir, dass zumindest von der öffentlichen Hand Drohnen noch nicht eingesetzt werden, aber was es zum Beispiel gibt – Luftüberwachung also mit bemannten Flugzeugen im Bereich der Katasterkontrolle, also Schwarzbautenkontrolle. Etwas anderes ist es in anderen Ländern, Bundesländern, aber auch da findet es derzeit Gott sei Dank noch sehr zurückhaltend statt.

Anders als etwas in den USA, in anderen Staaten, wo der Drohneneinsatz wirklich schon fröhliche Urstände feiert. Die Leute wissen das nicht, sie rechnen nicht damit und würden natürlich, wenn sie das dann auch feststellen würden, ganz massiv empört werden, weil sie eben sich dieser Kontrolle, dieser Überwachung überhaupt nicht mehr entziehen können. Das ist ja noch schlimmer: Videoüberwachung nicht nur jetzt auf der Straße, wo man die Kamera sieht, sondern eben von oben, wo man die Kameras weder hören noch sehen kann.

Kassel: Wir reden heute Vormittag hier im Deutschlandradio Kultur mit Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein über die Gefahr für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, die uns durch Drohnen droht. Nun haben wir, Herr Weichert, über diese sehr ungeregelten Einsätze von öffentlichen Behörden gesprochen, der Polizei zum Beispiel.

Ich habe schon erwähnt, man kann sich, dazu muss man auch kein Internet-Freak sein, bei sehr bekannten Händlern schon Drohnen privat kaufen. Und Journalisten, vielleicht noch nicht in Deutschland, da gibt es noch keine richtigen Beweise, aber weltweit setzen die auch schon ein. Ist das ein Problem, das man überhaupt noch einschränken kann?

Weichert: Auch das ist ein riesiges Problem. Natürlich haben Journalisten einen privilegierten Datenzugriff. Sie haben die Pressefreiheit, sie haben die Möglichkeit zu recherchieren. Aber ob sie auf eine derartige Form, Art und Weise recherchieren können und dürfen, das ist bisher auch rechtlich noch nicht geklärt. Also auch hier muss eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz erfolgen. Und ich meine, dass derzeit das personenbeziehbare Erfassen und Fotografieren von Menschen von der Luft aus mit unbemannten Luftfahrzeugen, dass das definitiv verboten ist, und zwar nicht nur für Privatpersonen, sondern meines Erachtens auch für Journalisten. Aber den Präzedenzfall haben wir bisher noch nicht gehabt.

Kassel: Nun kann es ja auch sinnvolle Einsätze geben. Markus Bösch hat zum Beispiel gesagt, man kann ja diese Drohnen mit allem bestücken. Es müssen ja keine Kameras sein, man kann da auch Messgeräte platzieren. Er hat gesagt, Beispiel Fukushima, da gab es ja viele Vorwürfe, die Behörden, die Offiziellen haben nicht die wahren Messwerte veröffentlicht. Theoretisch könnte ein Journalist eine Drohne in zum Beispiel ein verstrahltes Gebiet schicken und selber messen. Das heißt, Drohnen wären zum Beispiel auch ein sinnvolles Instrument für Greenpeace oder andere Nichtregierungsorganisationen. Was halten Sie davon?

Weichert: Absolut. Also ich gebe dem Journalisten recht: Es gibt natürlich sinnvolle Anwendungen, und wenn es keine personenbezogenen Erfassungen sind, dann haben wir sogar schon eine rechtliche Grundlage. Es gibt im Luftverkehrsrecht entsprechende Normen, die vorsehen, wann eine Drohne eingesetzt werden darf, wie hoch sie fliegen darf, welchen Genehmigungsbedarf es da gibt.

Also das ist nicht das Problem, sondern diese Kontrolle, diese Überwachung, die stattfindet in Bezug auf Personen, das ist das, was uns als Datenschützer überhaupt nicht passt. Und was jetzt offensichtlich immer mehr überhand nehmen wird. Und ich befürchte, wir sind erst ganz, ganz am Anfang. Das heißt also, diese Drohnenkontrolle und -überwachung, die wird über uns kommen in den nächsten Jahren auf eine Art und Weise, die wir uns heute noch nicht vorstellen.

Kassel: Heute ist es auch noch so, dass die Drohnen schon noch relativ groß sind. Und wenn man wirklich ein Auge dafür hat, kann man sie im Prinzip sehen. Denkbar sind natürlich Drohnen, die tatsächlich die Größe eines Insekts haben, sagen wir mal, eine Hummel. Ist das Verfolgungswahn oder werden wir irgendwann sagen müssen, ich sehe die Drohne ja gar nicht mehr.

Weichert: Also die Drohnen kann man auch heute schon nicht mehr sehen, weil die hundert Meter hoch fliegen können und relativ leise sind. Also es gibt natürlich dann so Drohnen für 100, für 200 Euro, die jetzt vielleicht nur 10 oder 20 Meter hoch fliegen können und auch nicht lange fliegen, in der Luft bleiben können. Aber so Profi-Drohnen können dann lange Zeit in der Luft bleiben und haben dann unter Umständen Kameras mit der hohen Auflösung, sodass also wirklich dann Gesichter eindeutig erkannt werden können, und dann unter Umständen über eine Mustererkennung und eine Verfolgung von Personen dann Personen auch eindeutig identifiziert und verfolgt werden können.

Also ich denke, das ist schon eine reale Bedrohung. Technisch ist es machbar, kosten tut es leider auch nicht mehr viel, sodass also dieser finanzielle Hinderungsgrund nicht mehr da ist. Umso wichtiger ist es, dass wir eine rechtliche Regelung haben, die hier ganz klar sagt, was gut ist, was okay ist, was erlaubt ist, und was verboten ist und was deswegen nicht gemacht werden darf.

Kassel: Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel über den Einsatz von Drohnen heute und was uns da in Zukunft noch droht. Herr Weichert, vielen Dank für das Gespräch!

Weichert: Gerne!


Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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