Katholische Kirche

Einmal Bischof, immer Bischof

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Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz stehen mit gefalteten Händen in der Bank.
Katholische Bischöfe können ihren Rücktritt nicht selbst vollziehen, nur anbieten. © Picture Alliance / dpa / Arne Dedert
Von Michael Hollenbach · 28.03.2021
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Nach dem Missbrauchsskandal haben einige katholische Bischöfe ihren Rücktritt angeboten – gültig wird er erst durch Zustimmung des Papstes. Warum eigentlich? Und was passiert nach einem Amtsverzicht?
Knapp fünf Jahre ist es her. Da weihte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki Georg Bätzing zum Bischof. Mit den Worten: "Ich übergebe dir diesen Stab als Zeichen des Hirtenamtes. Trage Sorge für die ganze Herde Christi, denn der Heilige Geist hat dich zum Bischof bestellt, die Kirche zu leiten."

"Oberministranten des Papstes"

Mit viel Pomp und einer ausgedehnten Messfeier, die reich an Symbolik ist, wird Georg Bätzing zum Bischof von Limburg geweiht. Ein Bischof wirkt mit seinen Insignien, der Mitra, dem Bischofsstab und dem Ring wie ein kleiner Monarch in seinem Bistum. Der Kirchenhistoriker Hubert Wolf erklärt: "Bischöfe werden einerseits hochgejubelt, sind andererseits aber doch nur die Oberministranten des Papstes."
Seines Amtes entheben kann der Papst einen Bischof, wenn er häretische, abweichlerische Ansichten vertritt: Wie zum Beispiel 1976 der traditionalistische Bischof Marcel Lefebvre, der sich gegen die im Zweiten Vatikanischen Konzil beschlossene Ökumene und gegen die Liturgiereform gewandt hatte. Oder wie 2014 im Fall des paraguayischen Bischofs Rogelio Livieres, dem Falschaussagen und üble Nachrede vorgeworfen wurden.

Im Zweifel für den Kleriker

Doch eigentlich versucht der Vatikan, Rücktritte zu vermeiden, sagt der Historiker: "Wenn Sie sich das Ganze anschauen, dann ist es so, dass man zunächst in Rom immer versucht, einen Bischof, der neben der Spur ist, durch Korrektur wieder in die richtige Spur zu bringen, weil man durch jeden Rücktritt, den man annimmt, eigentlich dieses hierarchische System der Bischofskirche gefährdet."
Der Münsteraner Professor für Kirchenrecht, Thomas Schüller, klingt ähnlich: "Das ist ein wichtiger Punkt, dass man in dubio pro clerico entscheidet. Das heißt, im Zweifelsfall stärkt man immer erst mal dem leitenden Würdenträger den Rücken. Was Rom überhaupt nicht mag, sind 'pressure groups'. Was Rom gar nicht mag, ist die mediale – aus ihrer Sicht – Inszenierung. Kampagnen, Skandalisierung. Wenn der Eindruck entsteht ein missliebiger, konservativer Erzbischof wird vom Hofe gejagt."

Vom Vatikan zum Rücktritt gedrängt

Früher starben die Bischöfe in ihrem Amt. Seit rund 50 Jahren bieten sie mit 75 Jahren dem Papst ihren Rücktritt an. Von sich aus können die katholischen Oberhirten gar nicht zurücktreten. Wer vor dem 75. Geburtstag dem Papst seinen Rücktritt anbietet, der wurde in der Regel vom Vatikan zu diesem Schritt gedrängt, wie beispielsweise der Augsburger Bischof Walter Mixa, der – nicht ganz freiwillig – im April 2010 Papst Benedikt seinen Rücktritt anbot.
Der Historiker beschreibt es so: "Es geht darum, das System zu stabilisieren, und da will man keine Verurteilung oder Absetzung von Bischöfen, sondern der Bischof selber wird sich prüfen und dann wird er dem Papst seinen Rücktritt anbieten, den der dann annimmt."
Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst bei einem Gottesdienst.
Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst musste 2013 nach einigen Skandalen sein Rücktrittsgesuch beim Papst einreichen. Heute ist er Kurienbischof in Rom.© Picture Alliance / dpa / Fredrik Von Erichsen
Ein Bischof könne sich auch schon mal einen Skandal leisten, meint Thomas Schüller und verweist auf den Limburger Oberhirten Franz-Peter Tebartz-van Elst, der nach zahlreichen Turbulenzen, unter anderem um eine Luxusausstattung des Bischofshauses, sein Rücktrittsgesuch einreichen musste.
Gehen musste er vor allem, weil er sich allzu weit vom Kirchenvolk entfernt hatte und – so der offizielle Terminus – "eine fruchtbare Ausübung seines Amtes" nicht mehr gewährleistet sei. "Denn wenn kein Vertrauen mehr da ist, das weiß auch Rom, macht es keinen Sinn, so prominent ein Kardinal auch sein mag, einen Bischof auf Dauer im Amt zu lassen", so Schüller.

Wer als Bischof zurücktritt, fällt nicht tief

Doch ein Bischof, der vom Papst aus seinem Bistum abgezogen wird, fällt in der Regel nicht tief. So ist Franz-Peter Tebartz-van Elst heute Kurienbischof in Rom.
"Wenn Sie zum Bischof geweiht sind, dann sind sie zum Bischof geweiht, ob Sie jetzt zurücktreten oder nicht", erklärt Hubert Wolf. "Sie bleiben Bischof. Ein Sakrament kann man nach der Lehre der Kirche nicht verlieren. Der einzige Amtsträger in der katholischen Kirche, der, ohne dass er die Zustimmung von jemand anderem braucht, zurücktreten kann, ist der Papst." So wie es Papst Benedikt XVI. am 28. Februar 2013 getan hat – zum ersten Mal seit Coelestin V., der 1294 zurückgetreten war.
"Wenn der Papst seine Funktion niederlegt, tritt er wieder in den Status zurück, aus dem er kommt", so Wolf. "Alles andere ist eine Anmaßung, die das Amt des Papstes auch gefährdet und in Mitleidenschaft zieht. Es gibt nur einen Papst und nicht zwei." Doch Joseph Ratzinger bezeichnet sich seit seinem Rücktritt als emeritierter Papst.

Braucht es eine päpstliche Patientenverfügung?

Thomas Schüller und Hubert Wolf gehen davon aus, dass es künftig weitere Papstrücktritte geben könnte. Vor allem müsste geklärt werden, was passiert, wenn ein Papst beispielsweise dement wird, so Wolf: "Dann kann er seinen Rücktritt selber nicht mehr erklären. Es kann aber auch niemand den Papst absetzen. Und dafür gibt es, soweit ich das sehe, rechtlich keine Regelung."
"Das ist eine offene Flanke im Kirchenrecht", sagt auch Thomas Schüller. "Wer verfügt dann, dass der Papst dement ist? Das bleibt ein offenes Problem; das ist die Crux, dass wir mit dem ersten Vatikanum eben den Papst zu einem omnipotenten Allherrscher gemacht haben, über dem keine Instanz steht und damit haben wir uns die Chance verbaut, eine Instanz zu benennen, die solch einen Fall, nämlich den Fall der Demenz oder der absoluten Handlungsfähigkeit, feststellen könnte. Da hat sich die katholische Kirche in eine aporetische Situation bewegt."
Abhilfe könnte vielleicht eine päpstliche Patientenverfügung schaffen. Allerdings gibt es momentan kein Gremium, das beispielsweise feststellen könnte, ab wann ein Papst dement ist.

Andere Regelung bei den Protestanten

In eine derartige Bredouille können die Protestanten – mangels Papst – nicht kommen. Ihre Bischöfinnen und Bischöfe können von sich aus jederzeit zurücktreten. So wie die hannoversche Bischöfin Margot Käßmann am 24. Februar 2010, nachdem sie nach einer alkoholisierten Autofahrt unter Druck geraten war: "Hiermit erkläre ich, dass ich mit sofortiger Wirkung von allen meinen kirchlichen Ämtern zurücktrete."
Vier Monate später trat auch die Hamburgerin Maria Jepsen als Bischöfin zurück. Ihr wurde vorgehalten, in ihrer nordelbischen Landeskirche zu spät auf sexualisierte Gewalt eines Gemeindepfarrers reagiert zu haben. In der evangelischen Kirche setzt man bei Rücktritten vor allem auf das Gewissen der betroffenen Person. Horst Gorski ist Vizepräsident im Kirchenamt der EKD: "Dieses ganze Feld ist wenig geregelt und letzten Endes ist es dann immer auch eine Frage des Instinktes und der persönlichen Einschätzung, wie eine Situation gelagert ist und ob ein Rücktritt angebracht ist."

Demokratische Ämter auf Zeit

Wie zum Beispiel im Oktober 2019, als Carsten Rentzing als Bischof der sächsischen Landeskirche zurücktrat. Ihm wurden nationalistische und antidemokratische Texte aus seiner Studentenzeit zum Verhängnis. In fast allen Landeskirchen werden Bischöfinnen und Bischöfe nur noch auf Zeit gewählt – mit der Option einer weiteren Amtsperiode.
"Wenn man ernst nimmt, dass ja nach evangelischem Verständnis dies demokratisch übertragene Funktionen auf Zeit sind", sagt Gorski, "dann macht das schon vom Grundsatz her auch Sinn. Das ist ja etwas anderes als in der katholischen Kirche, wo man meint, dass durch eine Bischofsweihe theologisch eine Veränderung des Menschen gegeben ist. So was kennen wir ja nicht, sondern die Bischofsweihe bei uns ist die Übertragung eines funktionalen Dienstes und in der Logik liegt das auch, dass der irgendwann endet, dass das befristet ist."
Nach dem Rückzug aus dem Amt haben einige ehemalige Bischöfe auch wieder als ganz normale Gemeindepfarrer gearbeitet – oder, wie der ehemalige Oldenburger Bischof Jan Janssen, als Seemannspastor in Rotterdam.
Befristete Amtszeiten für Bischöfe – das wünscht sich der katholische Kirchenrechtler Thomas Schüller auch für seine Kirche: "Denn wenn ich weiß, ich bin ein Amtsträger auf Zeit, verhalte ich mich anders in meinen Verhalten, als wenn ich weiß: Wenn ich einmal ernannt bin, kann ich tun und lassen, was ich will, mir kann keiner etwas, weil ich ja Bischof bin."
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