Justiz

Für die Abschaffung des politischen Weisungsrechts

02.04.2014
Es gibt die politische Option für Justizminister, im Einzelfall in Ermittlungsverfahren einzugreifen, erklärt der Vorsitzende des Richterbundes Christoph Frank. Die derzeit in Weimar tagenden Richter und Staatsanwälte wollen das thematisieren.
Jörg Degenhardt: Niemand steht über dem Gesetz, kein Fußballfunktionär und kein Spitzenpolitiker. Straftaten müssen konsequent verfolgt werden - ohne Ansehen der Person. Wer wollte das bestreiten? Und trotzdem wird immer mal wieder der Verdacht laut, dass in dem einen oder anderen Ermittlungsverfahren Einfluss von außen genommen wird, dass da etwas gesteuert wird oder werden soll – aus politischen Gründen. "Grenzen des Rechts – Recht ohne Grenzen" ist der deutsche Richter- und Staatsanwaltstag überschrieben, der heute in Weimar beginnt, ein Thema dort: das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften. Und über genau diesen spannenden Punkt möchte ich sprechen mit Christoph Frank, er ist der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes. Guten Morgen, Herr Frank!
Christoph Frank: Guten Morgen, Herr Degenhardt!
Degenhardt: Wie unabhängig kann man als Staatsanwalt in Deutschland arbeiten?
Frank: Man kann in der Regel unabhängig arbeiten, in der absoluten Vielzahl der Fälle wird unabhängig gearbeitet, aber es gibt eine Option für die Justizminister, im Einzelfall in Ermittlungsverfahren einzugreifen. Das ist eine politische Option, und allein die Existenz dieser Option wirft immer wieder die Frage auf, ob nun in einem Verfahren etwa gegen einen Prominenten, gegen einen Politiker von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht worden ist.
"Die Öffentlichkeit in der Regel nicht informiert"
Degenhardt: Das heißt, es kann schon mal vorkommen, dass die Politik die Justiz instrumentalisiert - oder ist vorgekommen?
Frank: Die Politik wird informiert von den Staatsanwaltschaften, das ist so vorgesehen, und zumindest die Gefahr besteht, dass dann auch eingegriffen wird, und es gab auch diese Fälle des Eingreifens, über die die Öffentlichkeit in der Regel nicht informiert wird, weil die Staatsanwaltschaften gebunden sind durch ihre Verpflichtung, Dienstgeheimnisse zu wahren.
Degenhardt: Mir fällt spontan der Fall Mollath ein. Könnte das so einer gewesen sein, wo man mutmaßen muss, dass die Politik eingegriffen hat, weil ja doch das Verfahren und sein Ende rechtzeitig vor der Wahl in Bayern doch zumindest einigen Parteien politisch in die Karten zu spielen schien?
Frank: Nun, im Fall Mollath war es ja sogar offen so, dass der Ministerpräsident die Justizministerin angewiesen hat, ihrerseits Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft zu erteilen. Ob nun das Ergebnis dieser Weisung, das Ziel dieser Weisung, das ja politisch durchaus begrüßt wurde, richtig ist, wird man in den weiteren Verfahren Mollath sehen. Aber es hat exemplarisch gezeigt, wie problematisch es ist, wenn im Zusammenhang mit Wahlen aus politischen Gründen in Verfahren eingegriffen wird, die streng rechtlich zu prüfen sind. Die Staatsanwälte sind rechtsgebunden, ausschließlich rechtsgebunden, ihre Arbeit ist gesetzlich geregelt, da gibt es für politische Einflussnahmen keine Spielräume.
Generalstaatsanwälte sind keine politischen Beamten
Degenhardt: Aber Generalstaatsanwälte zum Beispiel sind doch politische Beamte.
Frank: Nein, die sind nicht mehr politische Beamte, sie waren politische Beamte. Der Deutsche Richterbund hat mit der Abschaffung des Weisungsrechts im Einzelfall auch die Abschaffung des Staates der politischen Beamten gefordert und war da erfolgreich. Es gibt außer dem Generalbundesanwalt, der nach besonderen Bedingungen arbeitet, keinen politischen Generalstaatsanwalt mehr in Deutschland.
Degenhardt: Aber worüber wir hier reden, um es noch mal klar und deutlich zu sagen, das ist das politische Weisungsrecht, und das existiert noch, zumindest, wenn ich mich richtig schlau gemacht habe, in einigen Bundesländern.
Frank: Das ist Bundesrecht, das existiert in ganz Deutschland. Deshalb wäre auch oder ist auch der Bundesjustizminister gefordert, sich mit dem Thema zu befassen. Das werden wir heute hier in Weimar noch mal fordern. Er möchte die Initiative ergreifen, um die Diskussion zu diesem Thema nun auch in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren zu führen.
Degenhardt: Um das noch mal sauber auseinanderzusortieren: Wir reden jetzt hier vom externen Weisungsrecht, was Sie abschaffen wollen, ...
Frank: Ja.
Degenhardt: ... oder auch, dass innerhalb des Hauses des Justizministeriums keine Weisungen mehr gegeben werden dürfen, zum Beispiel an die Staatsanwaltschaft?
Frank: Das externe Weisungsrecht betrifft das Weisungsrecht des Justizministers an die Staatsanwaltschaft. Das sogenannte interne Weisungsrecht betrifft die Hierarchie der Staatsanwaltschaft selbst, wie Sie sie beschrieben haben. Es gibt in der Staatsanwaltschaft eine Prüfungshierarchie bis hin zu den Generalstaatsanwälten, die wollen wir nicht abschaffen, weil das ein internes Rechtsprüfungssystem ist. Und es gibt darüber hinaus die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen, wenn innerhalb dieser internen Hierarchie Entscheidungen getroffen werden, die etwa von Verletzten*) nicht akzeptiert werden.
Degenhardt: Wie steht es überhaupt, Herr Frank, um die Position des Staatsanwaltes in der Justiz? Muss die in Deutschland gestärkt werden? Ich frage das deswegen, weil ja eine klare Grenzziehung zwischen Politik und Justiz und Staatsanwaltschaften ja doch auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist.
Frank: Absolut, und deshalb ist es wichtig, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur strukturell durch Abschaffung des Weisungsrechts gestärkt wird, sondern auch durch eine angemessene Personalausstattung. Die Staatsanwaltschaft stellt die Weichen im Strafverfahren. Sie hat eine besonders wichtige Bedeutung im Strafverfahren. Und deshalb muss sie alle Möglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen, um unabhängig ihre Aufgabe, die nach der Strafprozessordnung klar definiert ist, die sich auch rechtsstaatlich nicht von der des Richters unterscheidet, nachkommen zu können.
Degenhardt: Inwieweit haben Sie da den noch ja relativ neuen Bundesjustizminister auf Ihrer Seite?
Frank: Bis jetzt nicht. Er hat in ersten Mitteilungen erklärt, dass er die Landesjustizminister zu diesem Thema konsultieren will, dass er aber deren ablehnende Haltung – die wollen eine Abschaffung des externen Weisungsrechts im Einzelfall nicht – mit trägt.
"Wir werden diese Bretter bohren"
Degenhardt: Das heißt, Sie haben da noch einige Bretter zu bohren.
Frank: Wir werden diese Bretter bohren, wir werden deutlich machen, dass es im Sinne des Bürgers ist, im Sinne des Gerechtigkeitsgefühls des Bürgers ist, wenn dieses Weisungsrecht abgeschafft wird, damit der Schein, allein die Möglichkeit, nachzufragen, ob politischer Einfluss genommen worden ist, entfällt. Das tut den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft gut, das tut der Gerechtigkeit gut und das tut letztlich auch den Gerichten gut, die von der Staatsanwaltschaft mit Verfahren befasst werden, denen man nicht zumuten kann, dass da politische Einflussnahme genommen wurde.
Degenhardt: Christoph Frank, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes. Heute beginnt in Weimar der deutsche Richter- und Staatsanwaltstag, und auf dem wird es auch um das politische Weisungsrecht gehen. Vielen Dank, Herr Frank, für das Gespräch!
Frank: Ich bedanke mich!
*) Anmerkung: Wort schwer verständlich
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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