Juristin kritisiert Raser-Entscheidung des BGH

"Der Mordparagraf ist gegeben"

Die Lichter der Fahrzeuge auf dem Kurfürstendamm sind am 27.02.2017 in Berlin bei der Langzeitbelichtung als bunte Streifen zu sehen. Nach den lebenslangen Gefängnisstrafen für die beiden Kudamm-Raser, die bei einem illegalen Autorennen auf dem Kurfürstendamm einen Mann bei einem Zusammenstoß getötet hatten, wird bundesweit über das Urteil diskutiert. Foto: Paul Zinken/dpa | Verwendung weltweit
Ein Auto, das mit 160 km/h in einer Innenstadt unterwegs ist, ist ein "gemeingefährliches Mittel", sagt Monika Frommel. © Paul Zinken/dpa
Monika Frommel im Gespräch mit Axel Rahmlow und Vladimir Balzer · 01.03.2018
Der Bundesgerichtshof hat das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Auto-Raser aufgehoben. Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel kritisiert diese Entscheidung - und dass die Vorsitzende Richterin auf die sehr spitzfindige Argumentation der Verteidiger eingegangen sei.
Das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser wurde aufgehoben, da der Vorsatz nicht nachweisbar sei. Damit gaben die Richter des Bundesgerichtshofs der Revision der Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden waren.

Spitzfindige Verteidigung

Der Verteidiger habe sehr spitzfindig argumentiert und die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats sei darauf eingegangen und habe das Urteil aufgehoben, sagt Monika Frommel. Dennoch ist für sie die Tat der beiden Männer im juristischen Sinne Mord.
"Entscheidend ist, ob sie andere Menschen lebensgefährlich mit einem gefährlichen Mittel gefährdet haben, so dass es auf der Hand liegt, dass das zu tödlichen Unglücken führen wird."

"Vorsatz wird nicht nachgewiesen"

Wie kann man Auto-Rasern den Vorsatz für einen Mord nachweisen? Monika Frommel erklärt:
"Vorsatz wird nicht nachgewiesen, sondern zugeschrieben. Das heißt, als sie losfuhren, das hat das Gericht nicht festgestellt, was sie sich da vorgestellt haben. Das ist ein kleiner Rechtsfehler, der jetzt große Aufregung verursacht."
Ein Auto, das mit 160 km/h in einer Innenstadt unterwegs ist, sei ein "gemeingefährliches Mittel" und damit ein "Mordmerkmal", betont Frommel: "Und damit ist unausweichlich der Mordparagraf gegeben."
(cosa)
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