Italienisches Madonnen-Gemälde aus dem 14. Jahrhundert darf versteigert werden

    Ein Auktionator zeigt bei einer Versteigerung von Kunstwerken seinen Auktionshammer.
    Das italienische Ministerium hat die Ausfuhr einer falsch datierten Madonna mit Jesuskind in die Schweiz erlaubt. © Bernd Wüstneck / dpa-Zentralbild / d
    Das italienische Kulturministerium ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, ein Madonnen-Bild zurückzuerlangen und dessen Versteigerung zu verhindern. Der Fall ist kompliziert, wie der Bericht in der Tageszeitung "Corriere della Sera" deutlich macht: Das Gemälde war vom Ministerium um 500 Jahre zu jung datiert worden, weil statt einer 3 eine 8 gelesen wurde. Somit stammt die Madonna mit Jesuskind nicht aus dem Jahr 1850, sondern von 1350. Das Ministerium aber hatte die Ausfuhr des Werks erlaubt, weil es ein Kunstwerk von "geringer Bedeutung" vermutete. Auch der Wert hat sich mit dem neuen Alter geändert: Statt auf zunächst 38.000 Euro schätzt das Auktionshaus Christie's das Bild jetzt auf etwa eine halbe Million. Das Gericht gab dennoch die Versteigerung in der Schweiz frei. Der Jahrhundert-Irrtum wurde erst bei der Restaurierung im Ausland entdeckt. Die Opposition im Parlament von Rom fordert in der Folge, das eigene Kulturgut besser zu schützen.