Im Zweifel gegen den Angeklagten

Rezensiert von Andreas Baum · 23.03.2006
Der Jurist Hans-Dieter Otto schildert in seinem neuen Buch "Im Namen des Irrtums" Mordfälle, in denen Menschen verurteilt wurden, obwohl ihnen die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte oder falsche Geständnisse und der Druck der öffentlichen Meinung zu Fehlurteilen führten. Allein in den USA wurden in den vergangenen Jahrzehnten 23 Menschen hingerichtet, deren Unschuld später bewiesen wurde.
Der Autor will uns mit diesem Buch in Unruhe versetzen. Die Justiz ist weit fehlbarer, als wir bisher zu träumen wagten. Das Personal dieses Buches macht Angst: Voreingenommene Richtern, unfähige Sachverständige, ehrgeizige Staatsanwälte und manipulierbare Geschworene fällen haarsträubende Fehlurteile.

Wer zu Unrecht verurteilt wird, dem haftet der Makel des Mörders an, er muss unschuldig viele Jahre, nicht selten sein Leben lang, hinter Gitter. Tragisch wird es, wenn Todesurteile gesprochen werden, wenn Unschuldige für Verbrechen getötet werden, die sie nicht begangen haben. Allein in den USA, so zeigt Hans-Dieter Otto Analyse, gab es in den vergangenen Jahrzehnten 23 Hinrichtungen von Menschen, deren Unschuld später bewiesen wurde. Andere wiederum haben die ihnen vorgeworfenen Tat zwar begangen, waren aber nicht schuldfähig und wurden trotzdem verurteilt.

Zu Unrecht verurteilt wurden sie zu Opfern der Justiz. Aber es gibt auch die anderen, die unerträglichen Fälle, wenn Mörder unbehelligt in Freiheit leben können. Auch über sie wird hier geschrieben. Und es ist genau diese Fülle, die Hans-Dieter Ottos Buch "Im Namen des Irrtums" zu einem glaubhaften Plädoyer für mehr Genauigkeit und Rechtstaatlichkeit macht. Man merkt, der Autor ist gelernter Jurist. Erst in seiner zweiten Lebenshälfte wurde er zum Schriftsteller.

Ein Bestseller ist ihm vor drei Jahren mit dem "Lexikon der Justizirrtümer" gelungen. Und an diesen Erfolg will er jetzt wohl anknüpfen. Kein Wunder also, dass es im neu vorliegenden Buch zahlreiche Überschneidungen gibt und man es getrost als zweiten Aufguss seines Erfolgsstoffes bezeichnen kann.

Erneut begibt sich Hans-Dieter Otto also auf die Suche nach den Ursachen für Fehlurteile in Mordprozessen. Er schildert Fälle, wo Menschen verurteilt wurden, denen die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, womit gegen das Prinzip "in dubio pro reo" verstoßen wurde. Dann wieder sind falsche, unter Druck erzwungene Geständnisse, fehlende Schuldfähigkeit der Angeklagten und der Druck der öffentlichen Meinung auf Gerichte schuld an den Fehlurteilen.

Aber auch das Beharrungsvermögen der Justiz, also ihr Widerwillen, einmal abgeschlossene Fälle wieder aufzunehmen, ist verantwortlich dafür, dass offensichtliche Fehlurteile nicht revidiert wurden. Dabei rollt der Autor in allen Einzelheiten Mordfälle und -prozesse vom Mittelalter bis heute in diesem Buch auf. Gekonnt. Wer Krimis mag, dem wird dieses Buch gefallen. Es ist unterhaltsam zu lesen, wie Menschen heimtückisch, nicht selten mit einer List, aus den immer gleichen Motiven zu Tode gebracht werden: Habgier, Leidenschaft, Rache.

Besonders interessant sind die prominenten Mordfälle der Bundesrepublik, wie etwa der Fall von Vera Brühne, die 1960 ihren Liebhaber im Schickimicki-Milieu Münchens ermordet haben soll. Achtzehn Jahre saß sie unschuldig im Gefängnis. Verurteilt wurde sie - wie Hans Dieter Otto ins einer detailreichen Analyse zeigt - weil sie als reiche, schöne und unabhängige Frau, die dazu noch ein offen promiskuitives Leben führte und damit den Neid ihrer Zeitgenossen im kleinkarierten Nachkriegsdeutschland weckte. Der Autor weist hier in allen Einzelheiten nach, dass dieses Urteil unter rechtstaatlichen Maßstäben nicht hätte gesprochen werden dürfen.

Die Darstellung immer neuer Fälle auf hunderten von Seiten kann aber auch ermüden. Eine engere Auswahl, strengeres Beschränken auf exemplarische Fälle hätte dem Buch gut getan. Kurzweiliger wird es dann, wenn der Autor analysiert, wo die Fehler im System liegen. Hauptgrund ist natürlich der Faktor Mensch. Richter sind nicht unfehlbar, müssen aber nicht selten so tun, als wären sie es. Otto schlägt daher eine Reihe von Maßnahmen vor, die Fehlurteile verhindern helfen sollen. So sollte es verboten werden, dass Staatsanwälte zu Richtern aufsteigen können: Zu stark sei ihre déformation professionelle als Ankläger.

Auch stellt er in Frage, ob es richtig ist, weiterhin Laienrichter mitentscheiden zu lassen. Zumal es ihnen viel schwerer falle als den Profis, sich von vorgefassten Meinungen freizumachen und sich gegen eine manipulative Öffentlichkeit abzugrenzen. Folgerichtig lässt Hans-Dieter Otto daher auch kaum ein gutes Haar am angloamerikanischen Rechtssystem, in dem Geschworene über Schuld und Unschuld entscheiden.

Eindringlich warnt er davor, dieses System bei uns zu übernehmen, was gelegentlich gefordert wird. Ebenso kategorisch lehnt der Autor natürlich die Todesstrafe ab. Schon allein die Möglichkeit eines Irrtums verbiete sie. Die Dritte Gewalt, die Justiz, ist unabhängig und soll es bleiben, resümiert Otto, aber sie muss kontrolliert werden. Erst dann können Fehlurteile erkannt und verhindert werden. Dazu wäre es aber nötig, dass sich die Strafjustiz freiwillig, zu ihren Irrtümern zu bekennen.


Hans-Dieter Otto: Im Namen des Irrtums.
Fehlurteile in Mordprozessen

Herbig Verlag 2006.
400 Seiten, 22,90 Euro.