"Ich bin nicht für die Todesstrafe"

Rolf Bossi im Gespräch mit Jürgen König · 10.09.2008
Rolf Bossi hat dementiert, für die Todesstrafe plädiert zu haben. "Der Mensch hat nicht das Recht, andere Menschen zu töten", sagte der Anwalt.
Jürgen König: Rolf Bossi wird heute 85 Jahre alt. Der Mann, der nicht einfach Rechtsanwalt ist, sondern dem seit Jahrzehnten das Prädikat Staranwalt anhaftet. Zunächst weil er Stars vertreten hat, mehr und mehr wurde er dann selber zum Star. Guten Tag, Herr Bossi!

Rolf Bossi: Guten Tag!

König: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Bossi: Ich bedanke mich dafür sehr herzlich.

König: Sie haben sich von Anfang an auf die Strafverteidigung konzentriert, haben einen des Mordes Angeklagten freigekämpft zum Beispiel, 1958. Später wurde derselbe Mann des Doppelmordes angeklagt. Sie haben ihm damals so schwere psychische Störungen nachweisen können, dass er mit 15 Jahren Haft und Einweisung in die Psychiatrie relativ glimpflich davonkam. Das war 1958 eine Sensation. Woher bei Ihnen dieses frühe Interesse, woher diese anhaltende und intensive, fast möchte man sagen, Begeisterung für die Strafverteidigung?

Bossi: Ich gehe nun meinem Beruf als Strafverteidiger bereits 56 Jahre nach. Ich habe in diesen 56 Jahren zum Thema der Strafverteidigung, die eine wesentliche Entwicklung zum Vorteil hin erfahren hat, durch das in den 70er-Jahren, durch die einzige sozial-liberale Koalition erlassene Strafvollzugsgesetz. Während früher der Straftäter ausgesondert mehr oder minder eben aus der Gesellschaft beseitigt wurde und mit Abschreckung bestraft, haben wir jetzt ein Strafvollzugsgesetz, in dem das einzige Strafvollzugsziel die Resozialisierung des Straftäters ist. Und das hat eben eine ganze Wende in das Strafverfahren gebracht, denn wir wissen ja, kein Mensch kann sich das soziale Umfeld aussuchen, in das er hineingeboren wird.

König: Haben Sie heute manchmal das Gefühl gehabt, als Anwalt zu weit gegangen zu sein, also zu viele Mittel angewandt zu haben, um einen offensichtlich schuldigen Straftäter zu verteidigen?

Bossi: Nein, sondern der Weg, den ich jetzt mich bemühe aufzuzeigen, geht eben dahin, dass die Begriffe Wahrheit und Gerechtigkeit als Grundlage unserer Justiz es notwendig machen, dass wir die vielfachen Ungerechtigkeiten, die wir im Leben antreffen, die im Leben vorhanden sind, in denen eben viele Menschen es sehr schwer und sehr schlecht haben im Leben, andere optimal begünstigt werden durch alle nur positiven Umstände in ihrem Umfeld.

Diese Unterschiedlichkeit, die natürlich Ungerechtigkeit widerspiegelt, sie soll jetzt durch die Veränderung des Strafrechts im Sinne des neuen Strafvollzugsgesetzes dahingehend verbessert werden, dass wir mit den Mitteln des Strafvollzuges den Straftäter zu einem anderen Menschen, zu einem besseren Menschen machen wollen, der eben durch Nachholung von Schulbildung, von Berufsausbildung, von vertrauensbildenden Maßnahmen im Vollzug den Weg findet, dass er seine Fehlentwicklungen erkennt, dass er bereit ist, sie aufzuarbeiten, auszugleichen, dass wir damit erreichen, nicht nur mit Abschrecken und Wegsperren, sondern indem wir dem Menschen den Weg erschließen, dass er den Zugang zum wahren Sinn des Lebens findet, dass wir ihm helfen, seine Lebenssituation zu verbessern, seine Lebensqualifikation zu erhöhen, ein besserer, ein anderer Mensch zu werden, der dann positiv in die soziale Lebensgemeinschaft mit eingeordnet wird.

König: Sie schreiben über Ihr Leben, über Ihre Arbeit in einem Buch "Hier stehe ich – Späte Bekenntnisse zu Glaube, Wahrheit und Gerechtigkeit", kürzlich erschienen im Gütersloher Verlagshaus. Darin beschreiben Sie auch all die Prozesse und die langwierigen Recherchen und Gutachten, die Sie selber durchgeführt haben oder aber beauftragt haben, mit denen Sie dann eben mangelnde Schuldfähigkeit aufgrund psychischer Disposition anführen konnten. Und jetzt haben Sie in einem Interview für den "Focus" für die Todesstrafe plädiert, haben gesagt, für Täter, die unter, Zitat, sadistisch-perversem Tötungsimpuls leiden, die nicht therapierbar seien, sollten wir die Todesstrafe einführen. Haben Sie Ihre Ansichten geändert?

Bossi: Nein, das ist ein Missverständnis, das schon längst korrigiert ist. Und zwar, es gibt einen Fall, Peter Kürten. Peter Kürten ist vielleicht der vorbildlichste und eindrucksvollste Fall dieses Phänomens, dass ein Mensch im Sinne eines sadistisch-perversen Tötungsimpulses in eine Situation kommt, in der er, und das ist eben eine ganz extreme Form der psychischen Veränderung eines Menschen, dass jemand einen Tötungsdrang in sich hat, der nicht therapierbar ist, den er mit eigenem Willen nicht überwinden kann, sodass er für den Rest seines Lebens dem unabwendbaren Zwang ausgeliefert ist, töten zu müssen. Das ist diese Extremform einer psychisch krankhaften Veränderung eines Menschen im Sinne einer Gehirndeformation. Und Peter Kürten war 1931 schon in diesem Phänomen in Erscheinung getreten, und zwar in der Form, dass er neun Menschen über viele Jahre in seinem Leben getötet hat, dabei in grausamer Weise verfahren, dass er das Blut seiner Opfer getrunken hat. Und Peter Kürten wurde deshalb durch ein deutsches Gericht 1931 zum Tode verurteilt.

König: 1931?

Bossi: Durch Enthauptung hingerichtet. Und ich habe genau jetzt in Vorbereitung meines Urlaubs ein Buchmanuskript vorgefunden, in dem ich meine Buchmanuskripte noch mal zusammengefasst habe, und zwar von Friedhelm Werremeier. Das war ein Journalist, der mit mir mein erstes Buch "Ich fordere recht" geschrieben hat und Friedhelm Werremeier hat nun das Lebensschicksal von diesem Peter Kürten auf 30 Seiten in einer einmaligen bilderbuchmäßigen Form geschildert und dazu am Eingang die Fehlentwicklung, die sowohl die Psychiatrie als auch die Juristen diesem Phänomen sadistisch-perverser Tötungsimpuls bisher behandelt haben. In der Psychiatrie waren es drei Psychiater, die Straftäter dieser Art, die im Vollzug einer psychiatrischen Unterbringung waren, entlassen und kurz nach der Entlassung haben diese Täter weitere Menschen getötet. Dadurch wurde gegen alle drei psychiatrischen Sachverständigen ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Das macht also deutlich, dass die Psychiatrie mit diesem Krankheitsbild sadistisch-perverser Tötungsimpuls nicht sachgerecht umgehen kann. Und bei der Justiz ist es dasselbe. Der deutlichste und der eindrucksvollste Vorfall eines sadistisch-perversen Tötungsimpulses ist das Strafverfahren gewesen, das hier eine grundsätzliche Entscheidung herbeigeführt hat.

König: Und Sie sagen jetzt, für diesen Fall und nur für diesen Fall wären Sie dafür, die Todesstrafe?

Bossi: Nein, ich bin nicht dafür, sondern ich habe klargestellt, dass ich mit meiner Äußerung gegenüber den Mitarbeitern von "Focus" da deutlich machen wollte, dass durch die Veröffentlichung, ich wollte dieses Buchmanuskript von Werremeier veröffentlichen, um daraus das Phänomen sadistisch-perverser Tötungsimpuls noch mal in einem Buch abzuhandeln. Und da wollte ich von mir aus deutlich machen, dass der Fall Peter Kürten, der zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde als der extremste Fall dieses Phänomens. Nun, jetzt, weil weder die Psychiatrie noch die Justiz mit diesem Phänomen richtig umgehen kann, dass diese Veröffentlichung von Peter Kürten die Diskussion in der Öffentlichkeit auslöst, Wiedereinführung der Todesstrafe für diesen Täterkreis. Und das ist, wie gesagt, von diesen Mitarbeitern des "Focus" falsch aufgefasst und verstanden worden. Ich habe es inzwischen durch ein langes Anschreiben an Herrn Markwort klargestellt, und das wird in der Zukunft noch entsprechend untermauert. Ich bin nicht für die Todesstrafe. Mein Vater ist bei der Luftwaffe 1942 zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, weil er einer anderen politischen Vergangenheit angehört hat. Er war eben Zentrumsmann und hatte die Jugendorganisation (…) in Karlsruhe gegründet und bis ’33 geleitet. Und das hat dazu geführt, dass er dann zum Tode verurteilt wurde. Ich habe das erleiden müssen, da war ich 18 Jahre alt und kam schwer verwundet von einer Frontbewährung aus Russland zurück. Was die Todesstrafe bedeutet, das habe ich am eigenen Leib deutlich erlebt. Ich will niemals eine Todesstrafe wieder einführen, weil klar ist, der Mensch hat nicht das Recht, andere Menschen zu töten. Dieses Recht gibt es nicht.

König: Dann ist es gut, dass wir das hier auch noch mal öffentlich gehört haben. Vielen Dank! Der Rechtsanwalt Rolf Bossi. Heute wird er 85 Jahre alt. Sein Buch "Hier stehe ich – Späte Bekenntnisse zu Glaube, Wahrheit und Gerechtigkeit" ist im Gütersloher Verlagshaus erschienen.