Hungerstreik in hessischem Gefängnis

"Grundrechte gelten für alle"

In der Schuhmacherei der JVA Heilbronn werden Schuhe repariert
Manche Häftlinge arbeiten im Knast in Schreinereien, Metzgereien oder wie hier in einer Schuhmacherei © dpa / picture alliance / Franziska Kraufmann
Jörg Nowak im Gespräch mit Christopher Ricke und Anke Schaefer · 02.12.2015
In Butzbach in Hessen sind die Gefängnisinsassen in einen Hungerstreik getreten. Sie kämpfen für den Mindestlohn und für eine Rentenversicherung. Der Streikforscher Jörg Nowak kritisiert die "Sonderwirtschaftszone" in der JVA Butzbach.
In der Justizvollzugsanstalt im hessischen Butzbach sind einige der Gefangenen in den Hungerstreik getreten. Sie streiken für den Mindestlohn, für Rentenversicherung, für Gewerkschaftsfreiheit und gegen die Arbeitspflicht. So ein Streik ist sehr heikel, denn wenn Gefangene einfach die Arbeit niederlegen, kann das juristisch als "Meuterei" gewertet und empfindlich bestraft werden, sagt Jörg Nowak, Politikwissenschaftler von der Uni Kassel, er verfolgt die Auseinandersetzung schon eine Weile. Durch den Hungerstreik umgehen sie das, denn bei einem Hungerstreik ist die Arbeitsverpflichtung aus medizinischen Gründen aufgehoben.
"Die Rentenversicherung wird schon seit 1977 geplant"
Die JVA hat den Status einer "Sonderwirtschaftszone" in Hessen. "Die Grundrechte auf Gewerkschaftsfreiheit gelten für alle", sagt Nowak - auch für die Gefangenen.
Die hessische Regierung ist nun in der Pflicht sich damit auseinander zu setzen. "Die Rentenversicherung für Häftlinge wird schon seit 1977 geplant", sagt Nowak. Doch er sieht auch die Firmen im Blick, für die die Häftlinge produzieren: Denn zwar arbeiten die Häftlinge für sie, doch sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn sich die Häftlinge in Butzbach durchsetzen, hätte das auch Auswirkungen auf den Rest von Deutschland: "Da müsste man das ganze System umkrempeln!", meint Nowak.
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