Vom Datenklau zum Datenschutz?

13.12.2008
Jeder kennt das: Nach einer - offenbar unbedachten - Unterschrift unter einen Kundenkarten-Vertrag, wird man mit Werbung zugeschüttet. Oder man bekommt plötzlich als Kunde eines Herrenausstatters Angebote für ein Presseabo zugesandt.
Jeder kennt das: Nach einer - offenbar unbedachten - Unterschrift unter einen Kundenkarten-Vertrag, wird man mit Werbung zugeschüttet. Oder man bekommt plötzlich als Kunde eines Herrenausstatters Angebote für ein Presseabo zugesandt. Ob´s stört oder nicht: Das soll jetzt anders werden! Datendieben soll das Handwerk erschwert und dem Verbraucher mehr Kontrolle über seine persönlichen Daten gegeben werden.
Heute beschloss das Bundeskabinett das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz. Zeit wurde es, nachdem mehrere Datenskandale die Republik erschüttert hatten (Thema auch bei Breitband am 25.10. d. J.). Wichtigste Neuerung im Gesetz: die Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs. Danach ist die Weitergabe von Kundendaten nur noch möglich, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt. Bislang konnte etwa mit den Daten von Kundenkarten ein lukrativer, für den Verbraucher aber kaum zu kontrollierender Handel in Milliardenhöhe betrieben werden. Gemeinnützige und kirchliche Organisationen können weiterhin Daten kaufen, ohne Einwilligungen einzuholen.
Verbraucher- und Datenschützer begrüßen den Entwurf grundsätzlich. Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hingegen protestiert. Schließlich bringen die vom Herrenausstatter (oder anderen Geschäften) an die Verlage weitergereichten Kundendaten bis zu 20 % Abos ein, sagt der VDZ. Ein Schlag für die ohnehin gebeutelte Presselandschaft also. Auch Wirtschaftsverbände kritisieren die neue Regelung. Aus Rücksicht auf deren Interessen gibt es im Gesetz eine Übergangsfrist von drei Jahren. So lange kann mit alten Daten weiter gehandelt werden.
Ein zweites Gesetz schafft ein freiwilliges Datenschutzsiegel. Firmen können dieses Siegel erwerben, wenn sie sich regelmäßig Kontrollen unterziehen. Allerdings dürfen sie mit diesem Gütesiegel bereits werben, bevor sie überprüft wurden. Die Kontrolle müsse erst dann erfolgen, "sobald" die Arbeit der Kontrollstelle "es ermöglicht", heißt es in dem Gesetzentwurf.
P.S. Nachtrag vom Donnerstag: Rechtzeitig zum überarbeiteten Gesetz: Das Wort "Datenklau" schaffte es auf Platz drei der Top-Ten-Liste zum Wort des Jahres 2008. Es darf geboten werden, wo das Wort im kommenden Jahr landet. /vli