Google-Urteil

Ihre Meinung zum "Recht auf Vergessenwerden"?

Google ist laut Europäischem Gerichtshof für die Verarbeitung der Daten verantwortlich
Google ist laut Europäischem Gerichtshof für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. © dpa / picture-alliance / Soeren Stache
14.05.2014
Der Europäische Gerichtshof hat gestern das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet gestärkt. Nach dem Urteil muss der Suchmaschinenbetreiber Google unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste entfernen.
Wir fragen: Das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet - werden Sie davon Gebrauch machen?
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