Netscout / Archiv | Beitrag vom 14.06.2014
GoogleDas "Recht auf Vergessenwerden" und seine Umsetzung
Wie schädliche Links aus Suchmaschinen verschwinden können
Von Julia Eikmann
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- Google ist laut Europäischem Gerichtshof für die Verarbeitung der Daten verantwortlich (dpa / picture-alliance / Soeren Stache)
Unangenehme Party-Fotos, Jobs, auf die man lieber nicht angesprochen werden möchte - das Internet vergisst nie. So hieß es lange. Nun die Kehrtwende. Wir erklären, wie Sie Inhalte in Suchmaschinen ausblenden lassen können.
Mitte Mai hat dann der Europäische Gerichtshof ein Urteil zum "Recht auf Vergessenwerden" erlassen: Dem zufolge müssen Suchmaschinenbetreiber Links auf Seiten ausblenden, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzten. Stück für Stück nimmt jetzt die Umsetzung dieses Urteils Gestalt an: Beim größten Suchmaschinenbetreiber Google sind bereits mehr als 40.000 Löschanfragen eingegangen.
Links:
Das Google-Formular für den Löschantrag
Google plant Hinweis auf ausgeblendete Links
Microsofts Bing will ebenfalls Antrags-Verfahren einführen