Gesetzesänderungen im Jahr 2015

Einiges wird teurer, manches leichter

Eine junge Frau reicht einem bettlägerigen alten Mann einen Löffel mit Essen.
Vor allem in der Pflege von Demenzkranken soll sich 2015 einiges verändern © dpa / Klaus Rose
Von Theo Geers · 31.12.2014
Am 1.1.2015 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft: So sinkt der Beitrag zur Rentenversicherung, es gibt bessere Leistungen für Demenzkranke. Auch ein Mindestlohn von 8,50 Euro wird eingeführt. Theo Geers hat die Fakten zusammengestellt.
Manches wird ab dem 1. Januar 2015 teurer, woanders wird eine Leistung schlechter. Einen Standardbrief zu verschicken kostet ab morgen beispielsweise 62 Cent. Wer eine Lebensversicherung abschließt, der bekommt nur noch einen Zins von 1,25 Prozent garantiert. Manches wird auch etwas aufwendiger, anderes wiederum leichter. Biomüll etwa muss jetzt bundesweit getrennt in einer Biotonne gesammelt werden.
Wer umzieht, kann sich künftig den teuren Wechsel des Autokennzeichens sparen und mit dem alten Nummernschild weiter fahren. Er muss nur die Versicherung über den Umzug informieren. Auch dieser Jahreswechsel bringt also Änderungen – etwa bei der Rente...
"...und deshalb sind wir in der Lage, den Beitragssatz abzusenken."
...verkündete Kanzlerin Angela Merkel nicht ohne Stolz: Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt leicht auf 18,7 Prozent. Besserverdiener haben davon allerdings nicht so viel, denn gleichzeitig steigen auch die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge gezahlt werden müssen. Spürbar wird auch die Rente mit 67. Schrittweise wird sie eingeführt. 2015 trifft es Versicherte, die 1950 geboren wurden: Für sie beginnt die Rente jetzt mit 65 Jahren und jetzt vier Monaten.
Änderungen bei der Pflegeversicherung
"Ausgangspunkt ist der Wunsch der Menschen, zuhause gepflegt werden zu können, dort zu leben."
So leitet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur wichtigsten Änderung bei der Pflegeversicherung über: Arbeitnehmer können künftig ihren Job und die Pflege eines Angehörigen leichter unter einen Hut bringen. Ab morgen haben sie einen Rechtsanspruch, ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf 15 Wochenstunden zu reduzieren. Das gilt allerdings nur für Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Außerdem erhalten Demenzkranke bessere Leistungen aus der Pflegeversicherung, deren Leistungen insgesamt um 4 Prozent steigen. Um dies und andere Verbesserungen zu finanzieren, steigt der Beitragssatz schrittweise auf 2,85 Prozent vom Brutto.
Sinkender Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
"Wir machen mit diesem Gesetz die GKV zukunftsfest und stärken ihre Grundlagen."
... sagt Hermann Gröhe. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt auf 14,6 Prozent. Bisher lag er bei 15,5 Prozent vom Brutto. Der bislang allein von den Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Einkommens entfällt. Im Gegenzug können AOK; TK & Co Zusatzbeiträge erheben, wodurch es in vielen Fällen unterm Strich bei der alten Beitragsbelastung bleibt.
Erhöhung von Hartz IV
Anders als 2010 unter Ursula von der Leyen, damals Sozialministerin, wird die Erhöhung von Hartz IV diesmal eher still und leise vollzogen. Ab morgen bekommen Hartz-IV-Empfänger mit 399 Euro acht Euro mehr. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen sie jeder 360 Euro, das sind sieben Euro mehr als bisher. Kinder bis sechs Jahre erhalten 234 Euro und damit fünf Euro mehr.
"10 Jahre diskutieren wir nun über die Einführung eines Mindestlohn, jetzt kommt er, das ist ein Grund zur Freude."
... meint Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Ihre Aussage gilt zumindest für die 3,7 Millionen Arbeitnehmer, die bis heute weniger verdienen. Für viele Arbeitgeber erhöht der Mindestlohn ab morgen ihre Kosten, was teilweise auf die Preise durchschlagen wird.
Die 8,50 Euro in der Stunde gelten erst einmal bis Ende 2016. Der Mindestlohn gilt aber nicht für Praktikanten, Auszubildende und Langzeitarbeitslose. Außerdem können die 8,50 Euro in den Branchen noch unterschritten werden, in denen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf niedrigere Stundenlöhne geeinigt haben. Dies gilt aber nur für die kommenden drei Jahre.
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