Gerichtsentscheid zum Welfenschatz

"Berlin steht düpiert da"

Kunstwerk aus dem Welfenschatz.
Eine deutsche Kommission hatte 2014 entschieden, der Welfenschatz sei keine NS-Raubkunst. © dpa / picture alliance / Alina Novopashina
Stefan Koldehoff im Gespräch mit Gabi Wuttke · 11.07.2018
Handelt es sich beim Welfenschatz um NS-Raubkunst? Deutschland bestreitet das. Doch ein US-Gericht lässt nun Klagen auf Herausgabe der Kunstwerke zu. Das könne eine Lawine von weiteren Verfahren auslösen, meint Kunstexperte Stefan Koldehoff.
Der Welfenschatz umfasst wertvolle Goldschmiedearbeiten aus Braunschweig, sie werden auf 260 Millionen Euro geschätzt. 1929 verkaufte das Fürstenhaus der Welfen den Schatz an ein jüdisches Konsortium, 1934 kaufte ihn die Dresdner Bank im Auftrag des Preußischen Staates.
Bei Kriegsende beschlagnahmten die Alliierten die heute noch 42 Kunstwerke in Berlin. Später landeten sie bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die sie seither öffentlich ausstellt.

US-Gericht lässt Klage zu

Durch die Zulassung der Klage durch ein US-Gericht stehe Berlin düpiert da, so Koldehoff im Deutschlandfunk Kultur. Denn lange habe Deutschland behauptet, dass die US-Gerichte nicht zuständig seien für den Fall und dass er verjährt sei.
Außerdem werde jetzt akribisch geprüft, wie der Welfenschatz in den Besitz der Bundesrepublik gekommen sei. Das sei bisher nicht genügend geschehen.
Zwar hatte 2014 eine deutsche Prüfkommission entschieden, die Sammlung sei kein Fall von NS-Raubkunst. Der Erwerb durch den Preußischen Staat sei kein "verfolgungsbedingter Zwangsverkauf" gewesen.

Erben nicht ernst genommen

Das sehen die Anwälte der Erben anders. Sie hätten herausgefunden, dass an den Verhandlungen über den Welfenschatz Göring als preußischer Ministerpräsident unmittelbar beteiligt gewesen sei, so Koldehoff.
Außerdem gebe es weitere Dokumente, die gegen die Darstellung der deutschen Kommission sprechen könnten. "Die Argumente der Besitzer-Seite sozusagen sind nicht von der Hand zu weisen, und das hat Berlin in den letzten Jahren auf die zu leichte Schulter genommen."
Zum ersten Mal müsse sich eine Körperschaft, an der der deutsche Staat beteiligt sei, vor einem US-Gericht verantworten, so der Kunstexperte. "Das kann möglicherweise eine Lawine von weiteren Verfahren, gerade bei NS-Raubkunst, nach sich ziehen."
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