Geoblocking entfällt weitgehend

Grenzenlos shoppen

Eine Frau ist an ihrem Computer mit Einkaufsmöglichkeiten verbunden. (Illustration)
Online Einkaufen im Ausland wird innerhalb der Europäischen Union noch einfacher. Allerdings gilt das nicht für alle Produkte. © imago / Ikon Images
Von Paul Vorreiter · 03.12.2018
Schokolade in Belgien bestellen oder Konzertkarten in Dänemark kaufen: Online im Ausland einzukaufen war bislang nur mit Einschränkungen möglich. Durch eine neue EU-Verordnung fallen diese Hürden weg - zumindest größtenteils.
"Geoblocking" – wo dieses Wort fällt, ist aus Verbrauchersicht meistens Ärger vorprogrammiert. Denn wenn erstmal der Aufenthaltsort per IP-Adresse ausfindig gemacht wird oder eine ausländische Kreditkarte bei einem Online-Kauf zum Zuge kommen soll, dann kann das Shoppingvergnügen schnell zu Ende sein. Heute tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die das Geoblocking im Online-Handel begrenzt.
So sollen Kunden aus Ländern, die sich außerhalb des Liefergebiets eines Dienstleisters befinden, nicht benachteiligt werden dürfen. Ein Beispiel: Ein deutscher Kunde möchte einen Fotoapparat kaufen und findet das beste Angebot auf einer belgischen Internetseite. Der belgische Dienstleister liefert aber nur nach Belgien, ob zum Wohnort oder zu einer Abholstelle. Der belgische Dienstleister wird zwar nicht gezwungen, die Ware nach Deutschland zu liefern. Aber er muss dem deutschen Kunden genauso wie dem belgischen ermöglichen, diese Ware zu bestellen und sie zum Beispiel in Belgien selbst abzuholen oder von einem Lieferdienst abholen zu lassen.

Rabatte müssen für alle gelten

Oder: Wer als Kunde aus Deutschland auf einer dänischen Website Tickets für ein Konzert in Dänemark kaufen will, sollten sie zu denselben Bedingungen kaufen wie ein Däne. Das heißt: Bietet der Dienst Dänen einen Preisrabatt im Vorverkauf an, muss der auch für Kunden aus Deutschland gelten.
Eine weitere Änderung betrifft den Zugang zu Internetseiten: Bisher können Online-Händler mit Hilfe des Geoblockings den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind.
Ein Beispiel: Deutsche Kunden, die einen italienischen Online-Shop besuchen wollen, sollen ab sofort nicht mehr automatisch auf eine Website für Deutschland zurückgeleitet werden, sondern erstmal gefragt werden, ob sie auf die deutsche Version geführt werden möchten. Auch wenn sie sich wieder umleiten lassen, sollte die ursprünglich aufgerufene, italienische Version immer noch zugänglich bleiben.
Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, hält die Änderungen für einen guten ersten Schritt:
"Das ist vielleicht ganz sinnvoll, also teilweise hatten wir Probleme wie Preisdiskriminierung, wo Käuferinnen und Käufer aus unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Preise angezeigt wurden, solche Dinge werden dementsprechend ab Dezember nicht mehr legal."

Für Bücher oder Flugtickets gilt die neue Regelung nicht

Eine weitere Änderung betrifft die Annahme ausländischer Kreditkarten. Ein deutscher Händler, der eine bestimmte Kreditkartenmarke für Zahlungen über seine Website akzeptiert, muss ab sofort die gleiche Marke auch dann annehmen, wenn die Karte in Österreich ausgestellt wurde. Lassen Händler die Zahlung per Überweisung zu, sollte diese Möglichkeit auch Kunden mit einem Bankkonto in einem anderen Mitgliedsstaat gegeben werden.
Der Verordnung sind aber auch Grenzen gesetzt: Wer urheberrechtlich geschützte digitale Medien wie E-Books, Software, Computerspiele, Filme, oder Musik kaufen will, profitiert nicht von den Regeln. Ein großes Manko, meint Julia Reda:
"Genau dort wird die Geoblocking-Praxis erstmal weiterbestehen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass auch das nächste Europaparlament nach den Wahlen im Mai weiterhin Druck auf die EU-Kommission ausübt, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der das Geoblocking endgültig abschafft."
Ebenso von der Verordnung ausgenommen sind Finanz- und Verkehrsdienstleistungen – wie zum Beispiel Flugtickets. Ob der Anwendungsbereich der Verordnung allerdings ausgeweitet werden soll, wird im März 2020 geprüft.
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