Gelöschte SMS auf Diensthandy

Warum Regierungskommunikation archiviert werden muss

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Die ehemalige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen tippt auf ihrem Smartphone, im Rahmen des 30. Parteitags der CDU in Berlin.
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat SMS von ihrem Diensthandy gelöscht. © imago images / photothek / Florian Gaertner
Von Dennis Kogel · 18.01.2020
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In Ermittlungen um von der Leyens "Berateraffäre" kam heraus: Mehrere Diensthandys und damit auch SMS wurden gelöscht und nicht archiviert. War das eine Ausnahme oder Standardpraxis in der Bundesregierung?
Regieren per SMS: Das wurde mal der Bundeskanzlerin Angela Merkel nachgesagt. Wichtige Kommunikation erledige sie gerne per Kurznachricht. Aber was passiert eigentlich dann mit der SMS? Bekommen Bürgerinnen und Bürger Einblicke in die Regierungsarbeit per Kurznachricht?
Diese Frage ist diese Woche sehr dringlich geworden. Denn es gibt Neuigkeiten aus dem Untersuchungsausschuss der sogenannten "Berateraffäre" um die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Dort steht nämlich der Vorwurf der Vetternwirtschaft im Raum und dass die Ministerin hoch bezahlte Berater einkaufte, die ihr persönlich nah standen.
Jetzt wird nach Beweisen für diese Vorwürfe gesucht: Unter anderem auf ihren ehemaligen Diensthandys. Doch die Daten auf ihrem ersten Diensthandy wurde von einem Mitarbeiter gelöscht, inklusive aller Kommunikation auf dem Gerät. Auf dem Zweiten löschte von der Leyen selbst Kurznachrichten. Die Nachrichten sind also für immer verschwunden.

Es gibt keine klaren Regeln

Nun könnte man meinen, dass eine SMS Privatsache sei. Wer würde sich schon wünschen, dass seine Kurznachrichten und Chats für immer irgendwo abgeheftet werden würden? Doch für die Bundesregierung gelten andere Regeln. Alle Kommunikation, die relevant für die Regierungsarbeit ist, muss jederzeit durch digitale oder analoge Akten nachvollziehbar gemacht werden. Das steht so in der Geschäftsordnung der Bundesministerien und der Registraturrichtlinie.
Eigentlich ist also klar: Jede SMS, Chat-Nachricht, jede Mail, jedes Telefonat von jedem Regierungsmitglied, von Bundeskanzlerin bis zum Pressesprecher, muss eigentlich in einer Akte gespeichert werden, so lange es relevant für die Regierungsarbeit ist. Doch genau dort liegt das Problem: Denn was relevant ist und was nicht, das ist nicht klar geregelt.
Zwar gibt es eine Richtlinie, die sagt, dass ressortzugehörige Inhalte, die noch nicht anderswo protokolliert sind, gespeichert werden sollten, aber über die Relevanz entscheidet faktisch jeder einzelne Regierungsmitarbeiter selbst. Das deckt sich auch mit der Aussage einer Sprecherin von der Leyens: Frau von der Leyen sei sich keiner Schuld bewusst, weder beim ersten Handy, noch bei bei der Löschung von Nachrichten von ihrem zweiten Diensthandy. Die Inhalte seien einfach nicht relevant gewesen für die Untersuchung.
Ob das wirklich stimmt, kann jetzt nur noch beantwortet werden, wenn die Empfänger der gelöschten Nachrichten die Nachrichten noch haben und diese öffentlich machen würden.

Im Bundesarchiv liegt keine einzige SMS

Zudem scheint von der Leyens Verteidigungsministerium keine Ausnahme zu sein, was das Speichern von SMS angeht. 2018 fragte die "WELT am Sonntag", wie viele SMS der Bundeskanzlerin, die wohl häufiger Regierungsarbeit per Kurznachricht erledigt, im Bundesarchiv gelandet sind. Die Antwort: Null.
Rund um die aktuellen Ereignisse hat die "WELT" dann noch mal beim Bundesarchiv nachgefragt, was das von den fehlenden SMS hält. Dessen Präsident, Michael Hollman, hat in der Antwort von einer "Enttäuschung" und einem Verstoß gegen "fundamentale Grundsätze von Regierung und Verwaltung" gesprochen.
Auf unsere Anfrage schrieb ein Sprecher des Bundesarchivs, es handele sich wohl um "mangelndes Bewusstsein der Notwendigkeit eines transparenten Ablaufs". Es gibt also diese Richtlinie, die kein Gesetz ist, an die man sich aber halten soll, an die sich aber oft nicht gehalten wird.

Die Grünen haben Anzeige erstattet

Das heißt nicht, dass von Ursula von der Leyens Diensthandys tatsächlich relevante Nachrichten gelöscht wurden. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte auf unsere Anfrage, dass – auch unabhängig von der Berateraffäre – nur in seltensten Fällen Inhalte in Dienst-SMS zu finden sein, die nicht auch anderswo festgehalten wurden. Das sieht Tobias Lindner, Sicherheitsexperte der Grünen und Obmann im Untersuchungsausschuss, jedoch anders. Er hat deswegen Strafanzeige gestellt und sagte auf eine Anfrage von uns, dass er es nicht für glaubwürdig halte, dass es zu diesen Beraterverträgen keine Kommunikation per SMS gegeben haben soll.
Interessant ist: Der Fall zeigt gleich zwei Probleme. Die Daten des ersten Handys sollen von einem Mitarbeiter gelöscht worden sein, der nicht wusste, dass es wichtig sein könnte, die Daten auf dem Handy für den Untersuchungsausschuss und fürs Archiv zu sichern. Also mangelndes Bewusstsein. Und beim zweiten Telefon soll Ursula von der Leyen selbst SMS gelöscht haben, vor der Abgabe und der endgültigen Löschung. Was noch einmal das Problem mit der eigenen Einschätzung der Relevanz verdeutlicht.
Und auch von außen ist sehr schwer einzuschätzen, wie hoch die Relevanz wirklich ist. Schließlich ist es unmöglich zu wissen, was alles in den SMS verhandelt wurde und wird. Doch wie wichtig ein sorgfältiges Archivieren ist, zeigt ein Blick in die USA. Dort wurde das laufende Amtsenthebungsverfahren gegen Donald Trump durch die Veröffentlichung einer Telofon-Mitschrift ausgelöst. Wäre dies nicht verschriftlicht worden, dann hätte es wohl viel leichter geheimgehalten und dementiert werden können. Wenn die Kommunikation der Regierung – natürlich im Rahmen der Privatsphäre, der Geheimhaltung, der Sicherheit usw. – nicht archiviert wird, fehlt diese Absicherung. Oder wie Tobias Lindner uns schrieb: "Wir verlieren die Kontrollrechte des Bundestags gegenüber der Regierung."
(hte)
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