Gegen das Amtsgeheimnis und die Korruption

Von Tobias Wenzel · 02.01.2006
Das Informationsfreiheitsgesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Es erlaubt jedem Bürger, Akten, die sich in der öffentlichen Verwaltung befinden, einzusehen. Die Informationen sind also frei, die Vorgänge in den Ämtern werden transparenter, das Amtsgeheimnis ist passé.
Peter Eigen, Vorstandsvorsitzender von "Transparency International": "So ein Informationsfreiheitsgesetz ist uns versprochen worden. Aber es gibt wirtschaftliche Interessen und einzelne Ministerien, die sich dagegen sträuben."

Das sagte Peter Eigen, der Vorstandsvorsitzende der Nichtregierungsorganisation "Transparency International" im Jahr 2004. Jetzt ist das von ihm und einigen anderen Organisationen und Verbänden lange geforderte Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten.

Es erlaubt jedem Bürger, Akten, die sich in der öffentlichen Verwaltung befinden, einzusehen. Die Informationen sind also frei, die Vorgänge in den Ämtern werden transparenter, das Amtsgeheimnis ist passé. Die Bundesregierungen haben sich gerade nicht dafür stark gemacht. Die Exekutive lässt sich nämlich nicht gern in die Karten schauen, auch nicht über ihre Verwaltung. Das aber, so Peter Eigen von "Transparency International", muss geschehen, wenn man die Korruption bekämpfen will. Seine Organisation veröffentlicht Listen über den Korruptionsgrad der einzelnen Länder. Je weiter oben das Land auf der Liste steht, desto korrupter ist es:

Peter Eigen: "Wir haben festgestellt, dass alle skandinavischen Länder, die ja sehr viel höher stehen in unserer Liste, dass die alle Informationsfreiheitsgesetze haben, unter denen alle Behördenakten grundsätzlich öffentlich sind (und nur die, die vertraulich sein müssen, mit einer besonderen Begründung geheim gehalten werden dürfen)."

Das Informationsfreiheitsgesetz könnte also auch in Deutschland das Korruptionsausmaß verringern Klingt alles schön und gut. Was aber, wenn bald so viele Deutsche Anträge auf Akteneinsicht stellen, dass die Verwaltung durch diese Anfragen geradezu erschlagen wird? In den USA sind z.B. einige Tausend Mitarbeiter nur mit solchen Anfragen beschäftigt. Fragt sich auch, wie weit die Auskunft gehen soll.

Der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alexander Dix: "Man kann nicht sagen: Entweder alles oder nichts, sondern man muss wirklich gucken, was liegen für Informationen bei der Verwaltung vor, wo besteht ein Geheimhaltungsbedürfnis objektiv, zum Beispiel auch zum Schutz der Verwaltungsmitarbeiter. Das kann es durchaus geben. Und wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es keinen vernünftigen Grund, warum diese Informationen geheim gehalten werden sollen."

Diesen Grund sieht Schweden schon seit 240 Jahren nicht mehr. 1766 trat in dem Land das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, in den USA in den 60er Jahren, in Österreich 1986. Fragt sich nur, warum in Deutschland erst jetzt.