Fragwürdige Holocaustvergleiche

Die Banalisierung der Shoah

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Ein Foto vom Denkmal für die ermordeten Juden Europas, kurz Holocaust-Mahnmal. Es errinnert mit seinen verschieden hohen 2711 quaderförmigen Beton-Stelen in der historischen Mitte Berlins an die rund 6 Millionen Juden, die unter der Herrschaft Adolf Hitlers und der Nationalsozialisten ermordet wurden.
Das Holocaust-Mahnmal in Berlin erinnert an die rund sechs Millionen Juden, die unter den Nationalsozialisten ermordet wurden. © Getty Images / Sean Gallup
Ein Kommentar von Tobias Ginsburg · 27.05.2019
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„Hühner-Holocaust“, „Bomben-Holocaust“, „Babycaust“: Tierschützer, Rechtextreme und Abtreibungsgegner lieben falsche Holocaustvergleiche. Warum halten deutsche Gerichte so etwas für unbedenklich, fragt sich Theaterregisseur Tobias Ginsburg?
Im beschaulichen oberpfälzischen Örtchen Pösing steht eine kleine, privat betriebene Kapelle. Hier gedenken Fundamentalisten, Lokalpolitiker und Vertreter des Bistums Regensburg des "größten Völkermordes in der Geschichte der Menschheit". Damit meinen sie die Abtreibung Ungeborener. Auf wuchtigen Steintafeln ist vom "Auschwitz" für Babys zu lesen, vom "Holocaust an ungeborenen Kindern".
Nun ist es niederträchtig und dumm genug, Schwangerschaftsabbruch mit Mord zu verwechseln. Aber Föten zum Volk zu deklarieren ist schon ganz erstaunlich bescheuert. Leider sind Schwachsinn und Antisemitismus unter radikalen Abtreibungsgegnern offenbar gang und gäbe: Sie brabbeln vom "Babycaust" und schreiben so entzückende Slogans wie "Abtreibung macht frei" oder "Endlösung der Kinderfrage".
Und die deutsche Justiz sieht hier kein Problem. 2018 entschieden Staatsanwälte in Köln und München, dass derlei weder eine Verharmlosung der Schoah noch volksverhetzend sei, nein, das falle unter Meinungsfreiheit. Und mittlerweile erklärte die Staatsanwaltschaft Regensburg auch die Idiotenkapelle von Pösing für juristisch unbedenklich.

"Abtreibung macht frei" ist rechtlich erlaubt

Überraschend ist das leider nicht, der Holocaustvergleich hat hierzulande Tradition. Kaum waren 1945 die ambitionierten Pläne der braunen Endlöser gescheitert, verkündeten ihre Fans, wir Deutsche seien die wahren Opfer des Krieges, die Zerstörung Dresdens ein Bombenholocaust und die Gefangenenlager der US Army Auschwitz-artige Vernichtungslager. Und heute erklären übereifrige Tierschützer den Chicken-Nuggets-Sechserpack zum süßsauren Beiprodukt des Hühnerholocausts; der besorgte Flüchtlingsfeind sieht im Sprachkurs für Syrer den Beweis für einen Holocaust am hilflosen Europäer, und dass der holocaustigste Holocaust im Nahen Osten an den Palästinensern verübt werde, ist seit je her Basiswissen der Salon-Antisemiten.
Bombenholocaust, Hühnerholocaust, Babycaust – Cäuste wohin man auch schaut. Vielleicht muss man das den Deutschen nachsehen. Vielleicht ist so die Ermordung von sechs Millionen Menschen leichter zu ertragen. Wer weiß.
Und ja, doch: Es ist richtig und wichtig, dass Gesinnungen in der Regel nicht strafbar sind, ja, auch die antisemitischen, widerwärtigen und kotzdämlichen. Meinungsfreiheit ist anstrengend, damit müssen wir klarkommen. Aber warum macht es die deutsche Justiz einem so verdammt schwer?

Wer ist hier Antisemit – und wer nur ein Idiot?

Denn bei umgedrehten Vorzeichen greift die Justiz auch gern mit voller Härte durch. Da konnte etwa der rechtsextreme Hassprediger Jürgen Elsässer eine Publizistin erfolgreich verklagen, die ihn einen "glühenden Antisemiten" genannt hatte. Das sei eine böse Beleidigung, erklärte die Richterin und definierte gleich noch den gesamten bürgerlichen Antisemitismus Deutschlands weg: Antisemit sei man nur, wenn man Hitler und Holocaust öffentlich und ungeniert klasse fände. Und im vergangenen Jahr entschieden Richter in Regensburg, man dürfe den irrlichternden Popstar Xavier Naidoo nicht als Antisemiten bezeichnen – auch wenn der antisemitische Verschwörungsfantasien mit schnulziger Instrumentierung produziert hat. Es ist ja durchaus möglich, dass er gar kein Antisemit ist, sondern nur ein bekiffter Idiot.
Halten wir fest: Die Verharmlosung von Opis Taten und die Verhöhnung seiner Opfer, das fällt unter Meinungsfreiheit. Bezeichnet man das wiederum als judenfeindliche Scheiße, macht man sich strafbar.
Haben wir also ein Problem mit Antisemitismus im deutschen Rechtssystem? Darf man Abtreibungsgegner und ihre Verteidiger als Antisemiten bezeichnen, und gewisse furchtbare Juristen als Judenfeinde? Quatsch, das wären beleidigende Übertreibungen, vielleicht schlicht falsch und in jedem Fall justiziabel. Was ich hingegen sagen darf, damit gehe ich in Deutschland im Jahr 2019 sozusagen auf Nummer sicher: Solche Menschen sind der Holocaust.

Tobias Ginsburg (geboren 1986 in Hamburg) ist Theaterregisseur und Autor. Er studierte Dramaturgie, Literaturwissenschaft und Philosophie an der Bayerischen Theaterakademie und der LMU München. Seit 2007 schreibt und inszeniert er Theaterstücke, wobei politische und gesellschaftliche Themen im Vordergrund seiner Texte, Arbeiten und oft aufwendigen Recherchen stehen. 2018 erschien mit "Die Reise ins Reich" sein Buchdebüt.

© Geisler-Fotopress
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