Fehlendes Unternehmensstrafrecht

Geschäftsmodell Betrug

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Ein rauchender Auspuff eines Dieselfahrzeugs ist am 9.10.2018 in Berlin zu sehen.
Das Dieselgate begann mit Volkswagen: Inzwischen ist klar, dass Abgasmanipulationen ein Branchenphänomen sind, so Thomas Beschorner. © imago images / Andreas Gora
Ein Standpunkt von Thomas Beschorner · 19.02.2020
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Betrug am Kunden, geringe Strafen, gigantische Gewinne: Der Dieselskandal habe Defizite im Rechtssystem deutlich gemacht, sagt der Wirtschaftsethiker Thomas Beschorner – und fordert auch hierzulande ein Strafrecht für Unternehmen.
Im Nachgang des Dieselgates bei Volkswagen schrieb der kanadische Managementtheoretiker Henry Mintzberg einen kleinen Text mit der Überschrift "Don't call it a scandal". Mintzbergs einfache Botschaft: Das ist kein Skandal, kein Ausreißer vom Gewöhnlichen, sondern vielmehr symptomatisch für das Wirtschaftssystem, das wir Kapitalismus nennen.
Und das, so könnte man fortfahren, ist im Grunde das Skandalöse an der Chose.

Folgekosten für Dieselmanipulation niedriger als Gewinne

Das Dieselgate begann mit Volkswagen. Inzwischen ist klar, dass Abgasmanipulationen ein Branchenphänomen sind. Eine Vielzahl von Unternehmen in der Automobilindustrie haben in ganz ähnlicher Weise betrogen. Was ist zu tun?
Natürlich kann man die Unternehmen an ihre gesellschaftliche Verantwortung erinnern, Corporate Social Responsibility heißt das neudeutsch. Doch reichen wird das nicht. Denn: Unternehmen scheinen die Verletzung von Rechtsnormen und moralische Verfehlungen ganz im Sinne einer ökonomischen Logik zu behandeln. Strafmaß mal Entdeckungswahrscheinlichkeit auf der einen Seite des Gleichheitszeichens. Potenzielle Gewinne durch den Schwindel auf der anderen.
Die Rechnung geht nicht selten auf: Die Gewinne sind höher als die möglichen Folgekosten für das Unternehmen durch einen Schwindel. Der Wahnsinn hat also Methode.

Eigentliches Bußgeld für VW beträgt 5 Millionen

Dass diese Rechnung überhaupt so funktioniert, liegt an Defiziten im Rechtssystem. Unternehmen können nämlich im deutschsprachigen Raum nicht strafrechtlich sondern lediglich zivilrechtlich belangt werden. Im Nachgang eines Bußgeldbescheids an Volkswagen durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig titelten eine Vielzahl Zeitungen, dass der Konzern zu einer Bußgeldzahlung von einer Milliarde Euro verurteilt wurde.
Das stimmt so aber nicht. Denn 995 Millionen dieses Strafmaßes begründen sich aus Einnahmen durch wirtschaftliche Vorteile. Gelder also, die sich Volkswagen durch die Abgasmanipulationen unbefugt angeeignet hat. Die Konsequenz: Das eigentliche Bußgeld beträgt nur 5 Millionen Euro.
Diese niedrige Summe kommt zu Stande, weil das Vergehen durch Volkswagen den Status einer Ordnungswidrigkeit hat, wie das Falschparken zum Beispiel. In Wolfsburg dürften die Champagnerkorken geknallt haben.

Strafmaß an Umsatz oder Gewinn koppeln

Vor diesem Hintergrund, und der Fall Volkswagen ist hier nur eines von vielen Beispielen, ist die Einführung eines Unternehmensstrafrechts überfällig. Gut entwickelte Überlegungen liegen der Politik längst vor. Sie schlagen beispielsweise eine Koppelung des Strafmaßes am Umsatz oder am Gewinn des Unternehmens vor.
Strafen könnten dann bis zu 15 Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu einem Jahresgewinn umfassen. Zur Orientierung: Volkswagen hat 2019 einen Umsatz von etwa 186 Milliarden Euro gemacht. Es wurden dabei knapp 15 Milliarden Gewinne erwirtschaftet.

Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht

Gäbe es heute schon ein Unternehmensstrafrecht, so könnte Volkswagen mit einer Bußgeldzahlung im zweistelligen Milliardenbereich belangt werden. Das kann wehtun. Schwere Vergehen sollten auch wehtun.
Bei wiederholten schweren Straftaten könnte ein Unternehmen gar liquidiert und aus dem Handelsregister gelöscht werden. Dann wird der Laden zugemacht.
Die große Koalition hatte schon 2013 die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für die damalige Legislaturperiode vorgesehen. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Vorhaben erneut notiert. Wird sich diesmal was tun? Für die praktische Umsetzung jedenfalls liegen gute und reife Konzeptvorschläge vor.

Thomas Beschorner ist Professor für Wirtschaftsethik und Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gallen. Er ist Autor von über 100 Fachpublikationenund zählt in zu den wichtigsten Wirtschaftsethikern im deutschsprachigen Raum. 2019 ist von ihm erschienen: "In schwindelerregender Gesellschaft – Gleichgewichtsstörungen der modernen Welt" (Murmann Verlag, Hamburg).

Thomas Beschorner posiert für ein Pressefoto.
© Universität St. Gallen / Beschorner
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