EuGH-Urteil zur Abschiebehaft

Freilassung wäre jetzt die Konsequenz

Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) Rheinland-Pfalz.
Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Rheinland-Pfalz, Aufnahme von 2013 © dpa/Fredrik von Erichsen
Moderation: Kathrin Heise und Christian Rabhansl · 17.07.2014
Bundesländer, die keine eigenen Hafteinrichtungen für Abschiebehäftlinge haben, müssten diese Gefangenen sofort entlassen, sagt der Kläger-Anwalt Peter Fahlbusch. Dies sei die Folge aus dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
In gewöhnlichen Gefängnissen sei keine ordnungsgemäße Unterbringung der Abschiebehäftlinge gewährleistet, äußerte Fahlbusch in der Sendung "Studio 9 - Kultur und Politik am Mittag" im Deutschlandradio Kultur. Er hat das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angestoßen
In acht Bundesländern gebe es bisher noch keine eigenen Hafteinrichtungen für Abschiebehäftlinge: "Die Bundesländer, die das nicht gemacht haben, müssen jetzt die Konsequenzen ziehen und sagen: 'Wir lassen die Leute frei'."
Fahlbusch verwies darauf, dass die Europäische Richtlinie, auf der das heutige Urteil beruhe, bereits seit Dezember 2010 in Kraft sei: "Dreieinhalb Jahre später hätte man das eigentlich schaffen können, dass die Bundesländer sich koordinieren." Einige Bundesländer wie das Saarland oder Rheinland-Pfalz hätten das geschafft und verfügten bereits über eine gemeinsame Einrichtung für Abschiebehäftlinge.