Erdogan-Satire

Böhmermann ist zu weit gegangen

Jan Böhmermann beim Verlesen seines umstrittenen Gedichts
Jan Böhmermann beim Verlesen seines umstrittenen Gedichts © Screenshot ZDF "Neo Magazin Royale"
Von Andreas Peter Weber, Programmdirektor Deutschlandradio · 16.04.2016
Der türkische Präsident Erdogan hat sich heftige Kritik und Satire verdient, kommentiert Andreas Peter Weber. Doch mit seinem Schmähgedicht ist Jan Böhmermann zu weit gegangen. Den Klageweg über den Paragraphen 103 sollte es dennoch künftig nicht mehr geben.
Eine hyperventilierende Republik: Politiker, Chefredakteure und Verleger, Juristen, Comedians und Stammtischrunden – sie alle stellen sich reflexartig auf die Seite von Böhmermann, oder aber man hält dagegen nach dem Motto: Geht's ein bisschen kleiner?
Wer Merkels plötzliche Nähe zu Erdoğan und den Deal Europas mit der Türkei in Sachen Flüchtlinge als nicht hinnehmbar betrachtet, der sieht in der Causa Böhmermann die Meinungsfreiheit gefährdet und betrachtet das Schmähgedicht als durchaus akzeptabel.

Die Provokation war bewusst gesetzt

Wer dagegen die Türkei-Politik der Kanzlerin als einen Weg aus der Flüchtlingskrise sieht, hält die Grenze dessen, was Satire darf, für deutlich überschritten. Eine darüber hinausgehende Argumentation wird für diese Gruppe schwierig, da Erdoğan nicht das ist, was wir einen aufrichtigen Demokraten nennen. Nun ja: Ich vermute, dass die wenigsten die Sendung gesehen haben, um die es geht. Daher empfiehlt es sich, zunächst das Stück zu betrachten:
Im Dialog mit einem Kollegen hält Böhmermann fest, dass Satire alles darf, er räumt aber im selben Satz ein, dass es Grenzen gibt. Tatsächlich garantiert Artikel 5 die Meinungs- und Pressefreiheit – aber in einem einschränkenden Zusatz, wenn ebenso schützenswerte Rechte nicht verletzt werden.
Dann trägt Böhmermann sein, sagen wir mal, Gedicht vor, in dem er ausschließlich Herrn Erdoğan aufs Heftigste beleidigt. Er selbst hält ausdrücklich fest, dass dies gar nicht gehe. Er hat recht. Den türkischen Präsidenten, ja, es muss gesagt werden, als Ziegenficker zu bezeichnen, das geht zu weit.
Doch die Provokation, sie war bewusst gesetzt. Es ist ein geradezu perfekt inszeniertes Lehrstück für das Grundstudium Jura zum Thema Presse- und Meinungsfreiheit. Zu behaupten, Böhmermann habe nicht gewusst, was er tut – da sind wir uns alle einig – würde die Intelligenz des Satirikers beleidigen.

Erdoğan hat die Kanzlerin in eine Zwickmühle gebracht

Satire ist eine Kunstgattung, die durch Übertreibung, Ironie und beißenden Spott an Personen oder Ereignissen Kritik übt, sie der Lächerlichkeit preisgibt, Zustände anprangert, mit scharfem Witz geißelt – so steht es zwar nicht im Gesetzbuch, so aber schreibt es der Duden. Und genau das tut Böhmermann.
Halten wir fest: Der türkische Präsident Erdoğan hat sich heftige Kritik und Satire verdient. Da ist seine sultaneske Attitüde, sein höchst autoritärer Umgang mit Oppositionellen, die regelmäßige massive Bedrohung von Kritikern, der systematische Druck auf die freie Presse, die Verhaftung von unliebsamen Journalisten und seine die Menschenrechte verletzende Kurdenpolitik.
Die Reaktionen auf sein Gedicht hat Böhmermann vorausgesehen. Schon in der Sendung prophezeit ein Mitarbeiter im Dialog mit Böhmermann: Unter Umständen nimmt man uns aus der Mediathek.
Böhmermann malt sich sogar aus, dass Erdoğan vor einem deutschen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung und eine Unterlassungserklärung fordern könnte.
Erdoğan, der Machtpolitiker, hat nun genau diesen Weg ergriffen. Zunächst bemühte er den aus dem Jahr 1871 stammenden Paragraphen 103 – Beleidung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Nach längerem Zögern hat die Bundesregierung gestern entschieden, eine Strafverfolgung zuzulassen.

Deutschland und die Türkei brauchen einander

So hat Erdoğan die Kanzlerin in eine Zwickmühle gebracht – denn klar war, egal wie sie sich jetzt entscheidet, es würde ihr schaden. Kritiker werfen ihr nun vor, sich zum Handlanger des türkischen Präsidenten zu machen. Diesen Eindruck hat Frau Merkel selbst geweckt, indem sie in ihrer gestrigen Erklärung die hervorragenden Beziehungen zur Türkei hervorgehoben hat.
Erdoğan macht das geschickt. Denn so kann er in seinem Land Signale setzten: Seht her, ich verteidige die Würde aller Türken. Gleichzeitig revanchiert er sich für das von vielen Türken als demütigend empfundene schwierige Verhältnis zwischen der EU und der Türkei, ja auch gerade für die Türken in Deutschland.
Ob das klug ist? Die Türkei braucht Deutschland, wenn sie ihrem langjährigen Ziel näher kommen möchte, Mitglied in der EU zu werden. Und die Kanzlerin, sie braucht die Türkei, um die Flüchtlingskrise in den Griff zu bekommen. Wohl wissend, dass die Inanspruchnahme des Paragraphen 103 für die deutsche Seite äußerst brisant ist, hat der türkische Präsident nun parallel als Privatmann eine Klage wegen Beleidung beim Amtsgericht Mainz eingereicht. Dieser Weg steht jedem offen. Ihnen, mir, ja auch Herrn Erdoğan.
Genau hier gehört die Causa Böhmermann auch hin. Den Weg über den Paragraphen 103 sollte es allerdings künftig nicht mehr geben. In einem Rechtsstaat wird ein Urteil von einem Gericht gefällt, nicht von einem Politiker – das ist auch gut so. Und in diesem Rechtsstaat ist es dann auch möglich, das Urteil zum Gegenstand einer weiteren Satiresendung zu machen.
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