Einigung zwischen Gema und YouTube

"Ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen"

Auf einem Smartphone ist der Hinweis des Video-Portals YouTube zu sehen, nach dem ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf.
Auf einem Smartphone ist der Hinweis des Video-Portals YouTube zu sehen, nach dem ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf. © dpa / picture alliance / Sven Hoppe
Ursula Goebel im Gespräch mit Anke Schaefer · 01.11.2016
Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen haben sich die Verwertungsgesellschaft Gema und die Online-Plattform YouTube jetzt auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Was das konkret bedeutet, erklärt Ursula Goebel, Kommunikationsdirektorin der Gema, in unserem Interview.
"Dieses Video ist in Deinem Land nicht verfügbar" erschien bei YouTube, wenn man ein Musikvideo sehen wollte, für das die Gema-Rechte nicht geklärt waren. Mit diesen Sperrtafeln ist es jetzt vorbei: Nach sieben Jahren Verhandlungen einigten sich Gema und YouTube auf einen Lizenzvertrag.
YouTube habe ein angemessenes Angebot vorgelegt, sagte Ursula Goebel, Kommunikationsdirektorin der Gema, im Deutschlandradio Kultur. Details wollte Goebel nicht nennen. Die Gema-Mitglieder könnten jedoch davon ausgehen, "dass wir hier auch angemessen Konditionen vertraglich ausgehandelt haben". Es gehe dabei um eine umsatzbezogene Vergütung, die mit einer Mindestvergütung kombiniert werde.

Signalwirkung für andere Online-Plattformen?

Von der Vereinbarung erhofft Goebel sich eine Signalwirkung auch für andere Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodelle auf dem Rücken der Musikurheber aufbauten.
"Das ist klares Signal, dass die Plattformen die Urheber an den Erlösen und an dem wirtschaftlichen Erfolg beteiligen müssen. Das gilt für all jene, mit denen wir uns bisher vertraglich noch nicht einigen konnten, und es gilt für all jene, die auch künftig ein ähnliches Geschäftsmodell aufbauen und mit diesem in den deutschen Markt eintreten wollen."
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