Einem "Zuviel an Öffentlichkeit " im NSU-Prozess entgegenwirken

Klaus Marxen im Gespräch mit Ute Welty · 06.05.2013
In einem Strafverfahren wie dem NSU-Prozess gehe es schlicht darum, die Wahrheit herauszufinden, sagte der Strafrechtler Klaus Marxen. Den Prozess in eine große Halle zu verlagern, wie vielfach gefordert, würde alle Beteiligten überfordern, so Marxen.
Ute Welty: Wie viel Öffentlichkeit muss sein, wie viel Öffentlichkeit darf sein? Diese Frage ist im Vorfeld des Prozesses gegen den Nationalsozialistischen Untergrund mehr als einmal diskutiert worden. Unter anderem ist Beate Zschäpe angeklagt wegen Mordes an zehn Menschen in Mittäterschaft, die Plätze für Journalisten bei diesem Prozess wurden schlussendlich im Losverfahren vergeben. Weil aber auch dabei große Zeitungen ausschieden, steht immer wieder die Forderung im Raum, den Prozess in einen größeren Saal zu verlegen. Dazu hat der SPD-Politiker Hans-Jochen Vogel eine eindeutige Meinung, der als Zeuge dem Losverfahren beiwohnte.

O-Ton Hans-Jochen Vogel: "Da bitte ich auch wieder, einen Moment die Dinge aus den Augen des Vorsitzenden zu sehen: Er muss ja diesen Gerichtssaal nicht nur im Auge haben, sondern auch unter einer Kontrolle haben, die ein rechtsstaatliches Verhandeln ermöglicht. Und wenn Sie dann einen Saal haben mit 500 oder mit 1000 Leuten, dann wird das alles ganz wesentlich erschwert!"

Welty: Keine Frage, die Anforderungen an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl im NSU-Prozess sind ebenso hoch wie der Druck der Öffentlichkeit und der Politik. Aber spielt die Größe des Saales tatsächlich eine Rolle? Klaus Marxen war lange Jahre Richter am Strafsenat des Berliner Kammergerichts und lehrte noch längere Jahre Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität. Ich wollte von ihm wissen, welche Saalgröße er als Richter noch als übersichtlich empfunden hat und welche nicht.

Klaus Marxen: Also, Verfahren dieser Art habe ich nicht gehabt. Die Saalgröße hat in der bisherigen Rechtsprechung schon eine Rolle gespielt. Der Gesichtspunkt, dass der Richter den Überblick behalten muss, das ist der eine; es kommt noch ein anderer Gesichtspunkt dazu, eine Übergröße des Saales überfordert auch die Verfahrensbeteiligten. Also, die höchstrichterliche Rechtsprechung hat gesagt, ein Hinausverlagern aus dem Gerichtsgebäude etwa in eine Stadthalle, was mal gemacht worden ist, das ist unzulässig. Das ist eine Überdimensionierung des Verfahrens unter diesen beiden Gesichtspunkten: Also, es muss die Ordnung des Verfahrens noch aufrechterhalten bleiben, aber es dürfen die Verfahrensbeteiligten, auch der Angeklagte, auch die Zeugen, nicht einer derart übermäßigen Verhandlung ausgesetzt werden.

Welty: Warum nicht?

Marxen: Eine Überlastung, es droht auch ein Schauprozess zu werden. Wir haben übrigens in der deutschen Rechtsgeschichte Beispiele dafür, dass Verfahren in ganz große Säle verlegt worden sind. Das ist zum Beispiel in der frühen DDR gemacht worden bei den Schauprozessen, die damals veranstaltet wurden, da sind bewusst Prozesse in Theatersäle – wie passend! –, in Theatersäle und riesige Hallen verlegt worden. Das schreckt ab, weil das Ziel einer solchen Überdimensionierung eben die Vorführung, die Schau ist. Und ein solches Ziel passt nicht zu einem Strafverfahren. Im Strafverfahren geht es schlicht, allein darum, die Wahrheit herauszufinden, und mehr nicht. Die Öffentlichkeit soll nur kontrollieren, sie soll nicht bearbeitet werden. Ein Strafverfahren hat keine gesellschaftspädagogischen Zwecke. Das sind so die Hauptgründe, weswegen man gesagt hat, es gibt ein Zuviel an Öffentlichkeit. Und dem ist entgegenzuwirken. Also, da muss auch jetzt in München, das Gericht müsste auch auf diesen Gesichtspunkt achten, weil es eben eine Rechtsprechung dazu gibt.

Welty: Früher galt es als angemessen, dass sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger vor Prozessbeginn mit öffentlichen Äußerungen zurückhalten. Heute aber und auch im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess gibt es Interviews und Pressekonferenzen. Warum eigentlich nicht so verfahren?

Marxen: Entschuldigen Sie, ich würde diese Frage etwas anders stellen: Geht es überhaupt noch anders heutzutage? Ich glaube, es geht gar nicht anders, weil es bestimmte Verfahren gibt, die sind in der Öffentlichkeit, teilweise schon bevor die Justiz überhaupt tätig wird, weil über die Medien bestimmte Fälle bekannt gemacht worden sind. Da ist es oft auch nötig, dass die Justiz sich äußert, sich auch mäßigend äußert. Wir leben in einer Mediengesellschaft, also, dem können wir uns nicht entziehen.

Ich predige nicht ein Strafverfahren, das abgeschottet von der Öffentlichkeit stattfindet, und ich bin deswegen auch nicht so rigide zu sagen, so was darf alles nicht sein. Es ist oft unvermeidbar und wir sehen in diesen Prozessen, wie die Verfahrensbeteiligten auf die Öffentlichkeit einwirken, das ist ein Fakt, das kann man nicht mehr beseitigen. Ich würde nur dafür plädieren: Wenn es schon so ist, müssen wir sehen, dass auch bei diesen Vorgängen ein Minimum an Verfahrensgerechtigkeit erhalten bleibt.

Welty: Das heißt?

Marxen: Das heißt zum Beispiel, was wir ja häufig sehen, die Staatsanwaltschaft und/oder die Polizei machen eine große Pressekonferenz, wenn sie meint, sie habe den Täter in einem spektakulären Prozess gefasst. Die Verteidigung wird daran nicht beteiligt. Das halte ich für problematisch. Es müsste schon in dem Stadium, in dem ja vieles auch schon in einem Prozess, ja, festgezurrt wird, müsste es aus Gründen der Waffengleichheit notwendig sein, dass auf solchen Pressekonferenzen auch die Verteidigung Gelegenheit erhält, sich mäßigend zu äußern und zu sagen, Vorsicht, es gilt die Unschuldsvermutung und es gibt Gegengründe bei meinem Mandanten. Also, diese mittelbare Geltung bestimmter Prozessgrundsätze, die ja unsere Gesellschaft sich seit der Aufklärung mühsam erarbeitet hat, die sollte auch gelten für mediale Prozesse. Nicht eins zu eins, also, ich meine damit Unschuldsvermutung, Waffengleichheit und Ähnliches.

Welty: Neben dem größeren Saal wird ja auch über eine zusätzliche Videoübertragung spekuliert, das ist nach jetzigem Stand der Dinge sehr unwahrscheinlich. Wäre das aber ein zeitgemäßer Weg?

Marxen: Technisch wäre das zeitgemäß, das ist richtig. Es gelten dieselben Bedenken wie hinsichtlich der Frage, ob umgezogen werden darf in, was weiß ich, in Berlin in die Max-Schmeling-Halle oder in einen anderen größeren Raum. Also, es gilt das, was ich vorhin gesagt habe. Es kommt noch ein Gesichtspunkt hinzu und der wird, glaube ich, besonders deutlich dann, wenn man sich selbst mal in die Lage versetzt, und das sollten wir immer wieder tun. Jeder kann Zeuge werden in einem Prozess, jeder kann auch in einen Verdacht geraten und Angeklagter in einem solchen Prozess sein. Wie wirkt sich das eigentlich aus? Das ist eine schwierige Rolle, man ist bohrenden Fragen ausgesetzt, das ist schon schwierig genug. Außerdem wird – und das müsste ja dann auch gegen den Willen geschehen –, wird das, was ich sage, was ich tue, meine Mimik wird übertragen in einen Bereich, den ich gar nicht einsehen kann. Also, auch diese Belastung geht über das hinaus, was das Recht an Aufopferung von Zeugen und von Angeklagten verlangen darf.

Welty: Angeklagt sind insgesamt fünf Personen, darunter Beate Zschäpe wegen Mordes in Mittäterschaft. Was passiert, wenn man Zschäpe das nicht nachweisen kann? Oder anders gefragt: Riskiert die deutsche Justiz ihren Ruf?

Marxen: Ja, so stecke ich nicht in den Einzelheiten dieses Verfahrens drin. Die Staatsanwaltschaft ist sich ja ziemlich sicher, dass das Ganze mit einem Freispruch endet, ist wohl ziemlich unwahrscheinlich. Maßgeblich wird es um die Rollenzuordnung gehen, ist es Mittäterschaft oder ist es weniger, und dann wäre es wohl Beihilfe. Ich vermute mal, dass das so eine ganz zentrale Frage sein wird und dass die Verteidigung eben die Art und Weise der Mitwirkung als geringer einstufen will, als sie zum Ausdruck käme in der Verurteilung wegen Mittäterschaft.

Was schlimm wäre, ein Versagen, ein völliges Versagen nun auch der Justiz, ich hoffe nicht, dass das passiert. Ich vermute aber, dass die Beweislage so ist, dass man doch mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Schuldspruch kommen wird, sonst hätte das Gericht das Verfahren auch gar nicht eröffnen dürfen.

Welty: Chancen und Risiken eines Prozesses, der nicht nur von Juristen viel beachtet wird. Dazu Einschätzungen von Klaus Marxen, ehemals Richter und ehemals Professor für Strafrecht in Berlin, danke dafür!

Marxen: Ja, ich bedanke mich auch, Frau Welty!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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